Mail von Formblitz:
Liebe FORMBLITZ-Nutzer,
es gibt Urteile, da kann man nur den Kopf schütteln. Zum Beispiel der Fall, der gestern vor dem Fürther Amtsgericht verhandelt wurde. Auf der Anklagebank: eine alte Dame, 80 Jahre alt, das Kapotthütchen tief ins Gesicht gezogen, die Handtasche fest an sich gepresst, als sei dies die letzte Zuflucht, die ihr auf Erden geblieben sei. Ein Häufchen Mensch in der vorderen Kampfzone des deutschen Strafrechts.
Vor genau einem Jahr hatte die Frau ihren Mann getötet. Auf Verlangen! Er wollte kein Pflegefall werden und seine Frau wohl auch nicht. Nachdem der an Prostatakrebs leidende Patient eine hohe Dosis Schlaftabletten geschluckt hatte, stülpte ihm die Ehefrau - wie verabredet - eine Plastiktüte über den Kopf. Danach schluckte sie ebenfalls Schlaftabletten, ehe sie sich mit dem Fön in die Badewanne legte. Doch der Suizid misslang. Die Frau stürzte und konnte erst nach Tagen von ihrem Sohn befreit werden.
Eine Geschichte über Vereinsamung im Alter, Hoffnungslosigkeit und die Frage, wie man mit Würde aus dem Leben scheidet. Und ein Ende, mit dem niemand glücklich sein kann, wenn man bedenkt, dass die alte Dame durch den ungeplanten Verlauf der Selbsttötung schon genug gestraft ist.
So hätte man es auch vor Gericht sehen können. Und Frieden machen können. Aber die Amtsrichter aus Franken wollten an der alten Frau ein Exempel statuieren. Und obwohl auch ein Sachverständiger nicht klären konnte, ob der Mann durch Eigeninitiative oder durch die Hand seiner Frau starb, verurteilten sie die alte Dame wegen Sterbehilfe zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung und 4000 Euro Geldstrafe, zahlbar an eine gemeinnützige Einrichtung.
Man darf sich fragen, was schlimmer ist: die Tat der alten Dame oder das zynische Urteil von Richtern, die das Strafgesetzbuch wie eine Monstranz vor sich hertragen anstelle von Einfühlsamkeit und Urteilsvermögen.
Vielleicht hätte sie ja lieber die Todesstrafe erhalten.