Na ja. Es war so, daß man in dem Arbeitsvertrag vereinbart hatte, daß die Bezahlung nach BAT, Vergütungsgruppe VIa erfolgen sollte - im übrigen galt aber kein Tarifvertrag. Vergütungsgruppe VIa BAT war mit folgenden Tätigkeitsmerkmalen hinterlegt:
Angestellte, die eine Tätigkeit ausüben, die einer der nachstehenden Tätigkeiten gleichwertig ist:
a) Angestellte im Überseetelegraphendienst (Funk und Kabel), die durch eine Prüfung den Nachweis
der Befähigung zur Wahrnehmung des Überseetelegraphendienstes (Funk und Kabel) geführt haben,
nach ihrer endgültigen Übernahme in den Überseefunk- oder Überseekabeldienst.
b) Angestellte im Küstenfunkdienst, soweit nicht anderweitig eingereiht.
c) Angestellte des Küstenfunkdienstes, die aus dem Europafunk- oder Überseekabeldienst hervorgehen
und das Seefunkzeugnis 1. Klasse (Hauptstufe) erworben haben, nach ihrer endgültigen Übernahme in
den Küstenfunkdienst.
d) Angestellte des Überseetelegraphendienstes als Lehrkräfte für Funkanwärter.
Ganz offensichtlich hatten sie damals nur die Höhe des Lohns im Auge, und wollten über die Anknüpfung an den BAT eine gewisse Dynamisierung für die Zukunft einbauen.
2005 wurde der BAT gekündigt, 2006 wurde er durch den TV-L ersetzt. Für bestehende Arbeitsverhältnisse im Geltungsbereich der Tarifverträge wurden Regelungen zur Überleitung vom BAT - Vergütungssystem in das TV-L - Entgeltsystem vereinbart. Man hat allerdings keine Überleitungsregel für die Vergütungsgruppe VIa vereinbart, denn im Jahre 2006 gab es niemand mehr, der in diese Gruppe gehörte.