Mir ist im Grunde eigentlich egal obs Kachelmann war oder nicht, Täter gehören verurteilt und fertig.
Nur was die entsprechenden Staatsanwälte da im vorhinein abgezogen haben ist einfach nicht Recht und deshalb regt mich der Fall überhaupt auf.
Ein Verteidiger steht auf der Seite des Angeklagten. -Soweit so gut.
Nur: ein Staatsanwalt steht per Definition nicht dem gegenüber, ist nicht "die Gegenseite" sondern steht auf der Seite des Gesetzes. (jeder Staatsanwalt der von sich behauptet er stände "auf der Gegenseite" müsste wegen Befangenheit in Rente geschickt werden).
Die Staatanwaltschaft hat die Pflicht einen Gesetzesverstoss zu belegen, bestenfalls zu beweisen und dann den Richter urteilen zu lassen, sie hat weder die Pflicht, noch auch nur die Genehmigung im Vorfeld eines Prozesses durch Medienarbeit ein Schuld zu konstruieren.