Eine falsche Beschuldigung bleibt eine falsche Beschuldigung. Auch wenn der Taeter am Opfer eine andere Straftat wirklich begangen hat. Eine Tante Emma Ladenbesitzerin darf den Vorleger einer falschen Fuenfzigernote auch nicht des Raubes beschuldigen.
Falsch beschuldigende Frauen werden von der Juxtiz meistens total beguenstigt, oder dann nur zu laecherlichen Strafen verurteilt. Mit der falschen Beschuldigung ist oft auch mittelbare Freiheitsberaubung verbunden. In einem Nochrecchtsstaat waere da eine mindestens so lange Freiheitsstrafe faellig, wie sie der verleumdete Taeter verbuessen musste, oder haette verbuessen muessen, wenn die falsche Beschuldigung nicht rechtzeitig aufgeflogen waere….