... ich erlaube mir, von conte und besonders yossi was zu lesen zu bekommen
Also ich hab noch keinem Richter beim Wichsen zugekuckt; jedenfalls nicht, wenn damit die originäre Verrichtung gemeint ist. Hirnwichserei höre und lese ich jeden Tag, z.B. auch, wenn mich ein Gericht für einen 30-Sekunden-Termin bis nach Nürnberg fahren läßt, wo man das genauso im schriftlichen Verfahren hätte zu Ende bringen können.
So verbiestert, wie die in Mannheim waren hätte ich nicht mehr damit gerechnet, daß sie Kachelmann freisprechen. Aber wahrscheinlich ist ihnen noch rechtzeitig bewußt geworden, daß der BGH sie in der Revision dann völlig blamieren würde. Und natürlich weiß die Bande, daß die boshaften Sätze, die sie heute bei der Urteilsverkündung abgesondert haben, ihre Wirkung nicht verfehlen werden.
Daß die Staatsanwaltschaft kneift und auf die Revision verzichten will, ist mir neu. Nach allem, was ich bisher im Radio gehört habe, wollen die das prüfen. Warten wir also noch die eine Woche ab, bis die Revisionsfrist rum ist.
Geärgert hat mich das Gesabbel der Medien über den "Freispruch zweiter Klasse". In irgendeinem Unterschichtenprogramm wurden gestern allen Ernstes als möglicher Ausgang des Verfahrens Verurteilung, Freispruch wegen erwiesener Unschuld (erster Klasse) und mangels Beweises (zweiter Klasse) genannt. Das ist "Journalismus" unterhalb des Niveaus einer Schülerzeitung, wobei jeder Oberstufenschüler wahrscheinlich weiß, daß das Bundesverfassungsgericht den "Freispruch mangels Beweises" mit guten Gründen schon vor Jahrzehnten abgeschaft hat. Entweder es langt für eine Verurteilung, oder es langt nicht, basta. Und genau in diese Kerbe haut das LG Mannheim wider besseres Wissen hinein: Da wird in der mündlichen Urteilsbegründung ein Fresprich mangels Beweises herbeigeredet und konstruiert, den es als solchen nicht mehr gibt, und dessen Erörterung sich für den Strafrechtsprofi mithin von selbst verbietet. Und deshalb mußten die Mannheimer als letzte Schweinerei das auch zelebreren, da ja die Urteils*gründe* - und schon gar nicht die mündliche Kurzfassung in der Urteilsverkündung - nicht mit einem Rechtsmittel anfechtbar sind. Kachelmann muß also jetzt mit den Sprüchen der Richter leben, auf die sich die
Schmeißfliegen Journalisten begierig gestürzt haben.
Kindisch fand ich die persönlichen Angriffe auf den Verteidiger. Wenn ein Richter sich beschwert, daß ein Verteidiger ihm auf die Finger schaut, dann hat der Richter den Sinn und Zweck der Strafverteidigung als solcher nicht verstanden.