Die Unschuldsvermutung gilt für jeden, ob er nun als Eierdieb beschuldigt wird oder als Massenmörder.
Die Strafprozeßordnung sieht aber nur unter bestimmten Umständen vor, daß ein Angeklagter durch einen Rechtsanwalt verteidigt werden *muß*. Er bekommt dann einen Pflichtverteidiger auf Staatskosten gestellt, und zwar unabhängig davon, ob er den Verteidiger auch selbst bezahlen könnte.
Natürlich ist das Pflichtverteidigerhonorar nur ein Trinkgeld gemessen an den normalen Rahmengebühren oder gar einer freien, knackigen Honorarvereinbarung. Aber es ist eine Garantie, bei bestimmten Delikten nicht ohne Anwalt dastehen zu müssen.