Mandant bekommt eine Abmahnung von seinem Arbeitgeber. Deren Berechtigung oder nicht ist erst einmal uninteressant.
Er weist die Abmahnung schriftlich zurück, erklärt den zugrundeliegenden Sachverhalt aus seiner Sicht und führt en passant noch aus, daß der Geschäftsführer seines Arbeitgebers therapiebedürftig sei.
Anwalt des Arbeitgebers: Beleidigung, rechtfertigt eine Kündigung.
Richter: Nickt.
Ich: Tatsachenbehauptung.
Da wir uns dann doch irgendwie nett verglichen haben, kommt es für das Verfahren auf diese Frage leider nicht mehr an.
Trotzdem neugierhalber meine Frage an das Publikum.
Wenn ich meinen Chef für therapiebdürftig halte und das auch äußere, haltet Ihr das für eine Beleidigung?
Ich meine, man kann den Chef ja psychiatrisch untersuchen lassen und sehen, ob es stimmt.

Wir haben dann die Therapiebedürftigkeit gegen ein vom Chef vor Zeugen geäußertes Arschloch und einen Vollpfosten "aufgerechnet.
