Die Kindsmutter hat Schlangen in der Wohnung und fremde Menschen, die schwarze Magie ausüben. Ihr Anwalt hat das Mandat bereits niedergelegt.
Der Kindsvater wird ständig von der Polizei verfolgt und beobachtet, sobald er das Haus verläßt. Es hat aber nachgelassen, seitdem er Gott gefunden hat und zwei Flaschen Bier am Nachmittag trinkt.
Wem geben wir jetzt das Sorgerecht? Dem ghanaischen Mandanten, dessen Waschmaschine von bösen Geistern besessen ist, oder?
Am besten, ich fordere beim Landgerichtspräsidenten erst mal eine Liste der bei Gericht zugelassenen Exorzisten an.