Die Mandantin ist ein armes Hascherl, hat vor ein paar Monaten den Führerschein gemacht und sich vom letzten Ersparten ein gebrauchtes Autochen bei einem Händler gekauft. Gewährleistung pipapo kein Problem sollte man meinen.
Die Karre ist eine Gurke mit massiver Gefahr der Selbstentzündung (wär vielleicht das beste für alle Beteiligten) und inzwischen abgestellt. Der Kaufvertrag ist optisch nett mit einem tollen Firmenlogo, aber ohne Angabe eines Inhabers.
Anschreiben an die "Firma" kam immerhin an, keine Reaktion. Gewerberegisterauskunft eingeholt, Schreiben an den Inhaber unter seiner Privatanschrift kam ebenfalls an, ebenfalls keine Reaktion. Laut Gewerberegister ist das Knäblein gerade mal 21 Jahre alt; wahrscheinlich Strohmann des tatsächlichen Betreibers.
Jetzt kann die Klage nicht zugestellt werden, da die kleine Ratte inzwischen über alle Berge ist. Auf die heute sofort von mir getätigte Einwohnermeldeamtsanfrage setze ich wenig Hoffnung.
Armes Hascherl. Jetzt kann sie die Karre entsorgen und ich werde ihr behutsam beibringen müssen, daß es für eine Klage ohne Gegner keine Prozeßkostenhilfe gibt und sie auch noch auf meinen Kosten sitzenbleiben wird...