Autor Thema: Political LowLights  (Gelesen 412730 mal)

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Offline Araxes

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Re: Political LowLights
« Antwort #195 am: 24. Januar 2014, 19:21:45 »
Und irgendwie gehöre ich wohl auch noch knapp zur bürgerlichen Mittelschicht. Wo sind jetzt meine irrwitzigen steuerlichen Vorteile geblieben?

Würde mich auch interessieren. Ich weiß nur, daß ich dieses Jahr die Mega-Klatsche vom Finanzamt kriege, weil meine Frau jetzt in Brasilien arbeteitet und versteuert und ich ihr Einkommen in Deutschland noch mah nachversteuern muß, weil das FA meint, sie hätte hier ihren Lebensmittelpunkt.... und weil unsere bescheuerte Regierung das Doppelbesteuerungsabkommen mit Brasilien gekündigt hat.

Offline Stachelhaut

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Re: Political LowLights
« Antwort #196 am: 25. Januar 2014, 12:26:49 »
Leider bestätigen einige Aussagen hier die Thesen der Jutta D. Sie mag unsympathisch sein und einen an der Waffel haben. Aber sie liegt nicht so falsch, denke ich.
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Offline Stachelhaut

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Re: Political LowLights
« Antwort #197 am: 25. Januar 2014, 12:31:47 »
Vor allem ist es substanzlos, die gesamte Bevölkerung europäischer Länder (Rumänien, Bulgarien) als andere Rasse zu bezeichnen. Da frag ich mich, wer hier rassistisch ist.

Rassismus ist es bereits, die Menschheit überhaupt in Rassen einzuteilen und auf Grund ihrer Herkunft zu unterscheiden. Es ist im übrigen auch rein biologisch nicht haltbar; wahrscheinlich könnte man irgendwo in Eritrea oder Äthiopien Leute finden, mit denen Du mehr Gene gemeinsam hast, als mit den allermeisten Bayern oder Holländern. Wir bilden uns eine Menge ein auf unsere weiße Hautfarbe und unseren arbeitsamen und ordentlichen Lebensstil, aber das eine ist nur eine evolutionäre Anpassung an das schlechte Wetter und das andere ist eine gewachsene Kultur, die wir den Afrikanern leider zerstört haben.
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Offline Stachelhaut

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Re: Political LowLights
« Antwort #198 am: 25. Januar 2014, 12:34:01 »
Würde mich auch interessieren. Ich weiß nur, daß ich dieses Jahr die Mega-Klatsche vom Finanzamt kriege, weil meine Frau jetzt in Brasilien arbeteitet und versteuert und ich ihr Einkommen in Deutschland noch mah nachversteuern muß, weil das FA meint, sie hätte hier ihren Lebensmittelpunkt.... und weil unsere bescheuerte Regierung das Doppelbesteuerungsabkommen mit Brasilien gekündigt hat.

Wieso lasst Ihr Euch nicht getrennt veranlagen. Deine Frau hätte dann zwar ein paar Steuerschulden in D., aber die werden sich kaum in Brasilien vollstrecken lassen, und Du wärst aus der Haftung raus. Deine Frau könnte dann in Ruhe gegen das Finanzamt prozessieren, bis die Problematik geklärt ist.
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Yossarian

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Re: Political LowLights
« Antwort #199 am: 27. Januar 2014, 10:28:23 »
Anlasslose Kontrolle und racial profiling

Viel schlimmer noch als der Umstand, daß man mittlerweile schon deshalb von der Polizei kontrolliert werden kann, weil man irgendwie ausländisch aussieht, finde ich, daß die anlasslose Kontrolle als solche von Der Linken überhaupt nicht mehr in Frage gestellt zu werden scheint.

Offline Unikum

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Re: Political LowLights
« Antwort #200 am: 27. Januar 2014, 10:48:44 »
Meiner Meinung nach sollte jeder wöchentlich kontrolliert werden. wer bis Freitag Mittag kein Stempelchen im Heftchen hat muss sich den beim Stempelminister abholen.
Und ruckzuck hats sich was mit Ungleichbehandlung.
Früher war alles besser, sogar die Höhlen waren größer.

Wer, wenn nicht ich?

Offline Stachelhaut

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Re: Political LowLights
« Antwort #201 am: 31. Januar 2014, 15:25:04 »
Eben landete eine Grafik in meinem Postfach: Gegenüberstellung von öffentlichen Schulden einerseits und privaten Vermögen andererseits. Interessante Zahlen (alles in Milliarden Euro):

Spanien: -643 zu 6.434
Frankreich: -1.591 zu 10.434
Italien: -1.842 zu 8.232
Deutschland: -2.056 zu 8.555

Demnach stehen wir auch insgesamt deutlich schlechter da als andere EU-Länder. Mehr Schulden beim Staat und weniger Vermögen bei den Menschen - unabhängig von der Verteilung.

Wieso sind die Froschfresser reicher als wir, und wieso haben sie weniger Schulden? Wieso haben sogar die Italiener weniger Schulden und fast genauso viel Vermögen?
« Letzte Änderung: 31. Januar 2014, 15:36:51 von Stachelhaut »
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Offline Stachelhaut

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Re: Political LowLights
« Antwort #202 am: 31. Januar 2014, 16:34:39 »
Na ja. Nicht bei allen. Also stelle ich besser fest:

Die Vermögenden haben bei uns weniger Vermögen als die vermögenden Froschfresser. Unsere Staatsschulden sind deutlich höher.
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Offline grashopper

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Re: Political LowLights
« Antwort #203 am: 01. Februar 2014, 10:48:12 »
Na ja. Nicht bei allen. Also stelle ich besser fest:

Die Vermögenden haben bei uns weniger Vermögen als die vermögenden Froschfresser. Unsere Staatsschulden sind deutlich höher.

Sagen wir mal so....
Es gibt Leute, die konzentrieren sich auf das für sie Wesentlichste. Und manche Leutchens haben damit Erfolg und erhalten Vermögen, da sie es alleine angehen.

Wo Tausende an Köchen mitmischen, kann es nur zur Katastrophe führen.

Oben drüber dann eben die "Repräsentanten", die PR für ihre Politik betreiben, aber keine Ahnung von der Materie oder sie nicht im Griff haben. Wie auch....

Blickt doch kein Schwein mehr durch...
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Yossarian

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Re: Political LowLights
« Antwort #204 am: 24. Februar 2014, 12:33:14 »
Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz Pressemitteilung Nr. 6/2014

Verfassungsgerichtshof mahnt stärkere gerichtliche Kontrolle bei der
Verwertung einer angekauften Steuerdaten-CD im strafrechtlichen
Ermittlungsverfahren an und zeigt Grenzen auf - Verfassungsbeschwerde
gleichwohl ohne Erfolg
Die Verfassungsbeschwerde gegen die Verwertung einer so genannten
Steuerdaten-CD, die das Land Rheinland-Pfalz im Jahr 2012 von einer
Privatperson erworben hatte, hat keinen Erfolg. Dies entschied heute der
Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz. Er setzte aber der Verwertung einer
angekauften Steuerdaten-CD im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren Grenzen.
Insbesondere mahnte er eine stärkere gerichtliche Kontrolle an.
Das angekaufte Datenpaket enthielt zahlreiche Datensätze von Kunden einer
Schweizer Bank, unter denen sich auch der Beschwerdeführer befand (vgl.
hierzu auch die Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshofs Nr. 6/2013 vom
5. November 2013). Gestützt auf diese Daten erließ das Amtsgericht Koblenz
im Mai 2013 gegen den Beschwerdeführer einen Durchsuchungsbeschluss wegen
des Verdachts der Steuerhinterziehung und ordnete nach erfolgter
Durchsuchung die Beschlagnahme verschiedener Unterlagen an. Die gegen die
Beschlüsse des Amtsgerichts erhobenen Beschwerden wies das Landgericht
Koblenz als unbegründet zurück, da nicht von einem Verwertungsverbot
auszugehen sei und keine Strafbarkeit der den Datenankauf tätigenden
deutschen Beamten vorliege.
Gegen die gerichtlichen Entscheidungen erhob der Beschwerdeführer
Verfassungsbeschwerde und machte geltend, die Verwertung der auf der CD
vorhandenen Daten verletze ihn in seinem Recht auf ein faires Verfahren, in
seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht sowie in seinem Grundrecht auf
Unverletzlichkeit der Wohnung.
Die Verfassungsbeschwerde, so der Verfassungsgerichtshof, sei unbegründet.
Der Beschwerdeführer werde durch die angegriffenen Beschlüsse nicht in
seinem Recht auf ein faires Verfahren verletzt. In verfassungsrechtlicher
Hinsicht führe selbst eine rechtswidrige Beweiserhebung nicht ohne weiteres
zu einem Verwertungsverbot. Denn im Rahmen der für die Beurteilung eines
fairen Verfahrens erforderlichen Gesamtschau seien nicht nur die Rechte des
Beschuldigten, sondern auch die Erfordernisse einer funktionstüchtigen
Strafrechtspflege in den Blick zu nehmen. Allerdings gebe es auch im
Strafverfahren keine Wahrheitsermittlung um jeden Preis. So könne die
verfassungsrechtliche Grenze etwa dann überschritten sein, wenn staatliche
Stellen bereits die Beweiserhebung allein an den engeren Voraussetzungen
eines Beweisverwertungsverbotes ausrichteten. Die erhöhten Anforderungen an
ein verfassungsrechtliches Verwertungsverbot befreiten die zuständigen
Stellen nicht von ihrer Pflicht, nur in rechtskonformer Weise Beweise zu
erheben. Der Staat dürfe aus Eingriffen ohne Rechtsgrundlage grundsätzlich
keinen Nutzen ziehen. Im Hinblick auf den Ankauf von sog. Steuerdaten-CDs
gebe es zumindest eine unklare Rechtslage. Diese Art der Gewinnung von
Beweismitteln weiche deutlich vom Normalfall ab.
Bestünden daher greifbare Anhaltspunkte dafür, dass Informationen in
rechtswidriger oder gar strafbarer Weise gewonnen worden seien, so sei es
erforderlich, dass der Sachverhalt der Informationserhebung hinreichend
aufgeklärt werde. Im Falle eines Durchsuchungsbeschlusses seien dem Richter
alle entscheidungserheblichen Tatsachen mitzuteilen. Hierzu gehöre auch die
Abwägungsentscheidung der Steuerbehörden über den Ankauf der Daten. Gerichte
und Strafverfolgungsbehörden müssten gemeinsam die praktische Wirksamkeit
des Richtervorbehalts als Grundrechtssicherung gewährleisten. Die Gerichte
dürften insbesondere die Frage der möglichen Strafbarkeit deutscher Beamter
nicht dahinstehen lassen. Die Prüfungstiefe der angegriffenen
Gerichtsentscheidungen und deren tatsächliche Grundlagen seien gerade noch
ausreichend gewesen. Namentlich die Annahme, dass sich die deutschen Beamten
beim Ankauf der Daten nicht strafbar gemacht hätten, sei im Ergebnis
verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Eine obergerichtliche Klärung
dieser Frage stehe gleichwohl noch aus.
Die rechtswidrige oder gar strafbare Erlangung eines Beweismittels durch
eine Privatperson führe nur in Ausnahmefällen zur Unverwertbarkeit dieses
Beweismittels im Strafverfahren. Auch unterliege es keinen
verfassungsrechtlichen Bedenken, dass die Gerichte in den angegriffenen
Entscheidungen das Handeln der Privatperson nicht der staatlichen Sphäre
zugerechnet hätten. Dabei seien die den Gerichten mitgeteilten Umstände
hinsichtlich des Datenerwerbs noch ausreichend gewesen für die Beurteilung
der Frage einer solchen Zurechnung. Eine Zurechnung sei verfassungsrechtlich
nicht geboten gewesen, da der Anbieter aus eigenem Antrieb gehandelt habe.
Die finanzielle Anreizwirkung für den Informanten durch frühere, vereinzelte
Ankäufe von Daten-CDs sei jedenfalls zum Zeitpunkt des Ankaufs der CD durch
das Land Rheinland-Pfalz noch nicht von derartigem Gewicht gewesen, dass der
Informant gleichsam als "verlängerter Arm" des Staates angesehen werden
könne.
Der Verfassungsgerichtshof weist jedoch darauf hin, dass in Zukunft eine
Situation entstehen könne, die es als gerechtfertigt erscheinen lasse, das
Handeln eines privaten Informanten der staatlichen Sphäre zuzurechnen. Die
Gerichte seien daher zukünftig gehalten, zu überprüfen, wie sich das Ausmaß
und der Grad der staatlichen Beteiligung hinsichtlich der Erlangung der
Daten darstellen. Für die Frage der Zurechnung könne auch ein gegebenenfalls
erheblicher Anstieg von Ankäufen ausländischer Bankdaten und eine damit
verbundene Anreizwirkung zur Beschaffung dieser Daten von Bedeutung sein.
Der Beschwerdeführer werde ferner nicht in seinem Recht auf informationelle
Selbstbestimmung nach Art. 4a LV verletzt, da die Verwertung der
personenbezogenen Daten die verfassungsrechtliche Pflicht einer wirksamen
staatlichen Strafverfolgung und Bekämpfung von Straftaten erfülle sowie der
Herstellung von Steuergerechtigkeit und der Gewährleistung eines gesicherten
Steueraufkommens diene. Ebenso liege kein Verstoß gegen das Grundrecht auf
Unverletzlichkeit der Wohnung aus Art. 7 Abs. 1 LV vor.

Urteil vom 24. Februar 2014, Aktenzeichen VGH B 26/13

Yossarian

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Re: Political LowLights
« Antwort #205 am: 24. Februar 2014, 13:35:40 »
Aha. Und?

Zitat
Verfassungsgerichtshof mahnt stärkere gerichtliche Kontrolle bei der
Verwertung einer angekauften Steuerdaten-CD im strafrechtlichen
Ermittlungsverfahren an und zeigt Grenzen auf - Verfassungsbeschwerde
gleichwohl ohne Erfolg

Offline Stachelhaut

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Re: Political LowLights
« Antwort #206 am: 24. Februar 2014, 13:50:04 »
Zitat
Die Prüfungstiefe der angegriffenen
Gerichtsentscheidungen und deren tatsächliche Grundlagen seien gerade noch
ausreichend gewesen. Namentlich die Annahme, dass sich die deutschen Beamten
beim Ankauf der Daten nicht strafbar gemacht hätten, sei im Ergebnis
verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Eine obergerichtliche Klärung
dieser Frage stehe gleichwohl noch aus.

Soll heißen: Wenn das mal obergerichtlich geklärt ist, kann eine Entscheidung in einem vergleichbaren Fall auch mal anders ausgehen.

Zitat
Der Verfassungsgerichtshof weist jedoch darauf hin, dass in Zukunft eine
Situation entstehen könne, die es als gerechtfertigt erscheinen lasse, das
Handeln eines privaten Informanten der staatlichen Sphäre zuzurechnen. Die
Gerichte seien daher zukünftig gehalten, zu überprüfen, wie sich das Ausmaß
und der Grad der staatlichen Beteiligung hinsichtlich der Erlangung der
Daten darstellen. Für die Frage der Zurechnung könne auch ein gegebenenfalls
erheblicher Anstieg von Ankäufen ausländischer Bankdaten und eine damit
verbundene Anreizwirkung zur Beschaffung dieser Daten von Bedeutung sein.

Soll heißen: Falls sich solche Fälle häufen und jeder Banker in der Schweiz weiß, daß er für Kundendaten in D. gutes Geld bekommt, weil die dortigen Steuerbehörden eigentlich immer gut zahlen, dann geht das zu weit und führt evtl. doch mal zu einem Verwertungsverbot.

Insgesamt passt die Entscheidung ins Bild einer uralten und ständigen Rechtsprechung, die die Grundrechte von Privatpersonen nicht absolut schützen, sondern immer mit staatlichen Interessen an der Strafverfolgung abwägen will. In angloamerikanischen Ländern wäre sowas undenkbar, da gilt der Grundsatz "fruit of the poisonous tree", heißt hier: Ankauf der CD wohl verboten, führte erst zu Verdacht, dieser führte zu der Durchsuchung, dabei gefundene Beweise nicht verwertbar, da der verbotene Ankauf ursächlich war.
« Letzte Änderung: 24. Februar 2014, 13:53:21 von Stachelhaut »
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Offline nigel48

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Re: Political LowLights
« Antwort #207 am: 05. Mai 2014, 10:18:06 »
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/hartz-iv-anwaelte-nutzen-fehler-der-jobcenter-gezielt-aus-a-967473.html

Wie Anwälte mit der Armut verdienen

ja klar, arge hat weisung so viel wie irgend geht an antägen abzulehnen.
die geben falsche auskünfte, verschlampen unterlagen, geben anträge raus und wenn sie ausgefüllt abgegeben werden lehnen sie ab, weil das der falsche antrag sei (alles live miterlebt bei begleitung von bekannten) und wenn sich einer beschwert und ggf vor ärger was lauter wird kommt die security und dröht mit anzeige wg bedrohung, hausfriedensbruch ...bla,bla...
vermutlich ist die kostenverschwendung an RAe günstiger als ordentliche bearbeitung. - weil die leut die ich kenn und h4 beziehen, also das halbe dorf, geht keiner zum anwalt.

http://www.sozial-und-stark.de/arge_Zossen/Teltow-Fl%C3%A4ming.html

von den beiträgen dort ist nichts übertrieben.

und jetzt sind anwälte, die sich mit solchen mandanten "abgeben" die raffzähne...

ach ja, das nächste jc ist in luckenwalde, 22km, bus 2x am tag hin und zurück. für das dorf ist jetzt aber zossen zuständig 35km und mit bus nur über umsteigen möglich. vor 10.30h kann keiner ohne auto in zossen sein. deshalb kriegen alle hier termine vor 10h und sperren bei nicht erscheinen - also auch wenn sie später kommen.
und wenn man pünktlich ist, wartet man 2 std. auf den kompetenten  :iro  mitarbeiter.


 :kotz
Man fährt an den See, um zu schwimmen - nicht wegen der Mücken, oder? - Lemmy Kilminster

Yossarian

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Re: Political LowLights
« Antwort #208 am: 05. Mai 2014, 10:53:20 »
Nach den aktuellen Gebührensätzen "verdiene" ich an einem Widerspruchsverfahren gegen das Jobcenter, Agentur für Arbeit, gesetzliche Krankenkasse oder Rentenversicherung 340 € netto, falls ich den Fall gewinne. Da es sich um Rahmengebühren handelt, also nicht nach Streitwert abgerechnet wird, kontert die Behörde meistens mit dem "Argument", der Fall sei unterdurchschnittlich schwer / bedeutsam / umfangreich gewesen und billigt mir vielleicht 250 € zu. Um die restlichen 90 € müßte ich mich dann auf dem Rücken des Mandanten mit denen streiten, d.h. nochmal ein komplettes Widerspruchsverfahren für die Restkohle durchführen. Da ich weiß, wie das Amt entscheiden wird, müßte ich / der Mandant dann wegen der 90 € beim Sozialgericht Klagen.

Wenn ich ein Widerspruchsverfahren vernünftig betreiben will, muß ich die Behördenakte einsehen. Mit manchen Jobcentern muß ich erst rumzackern, damit die die Akten rausrücken; viele meinen nämlich, ich solle die Akte vor Ort einsehen. Klar, ich hab auch sonst nichts zu tun.

Theoretisch kann ich auch die Kosten der Fotokopien, die ich aus der Verwaltungsakte mache, bei meinen Gebühren ansetzen. Dann kommt das Amt und erklärt mir, welche Seiten ich notwendigerweise kopieren mußte und welche nicht. Die Auseinandersetzungen um die Kopierkosten nehmen oft bizarre Formen an. Also stelle ich die Kopien meistens erst gar nicht in Rechnung.

Wenn ich das Widerspruchsverfahren verliere, kann ich froh sein, wenn ich den Fall auf Beratungshilfe abrechnen kann. Da "verdiene" ich dann 90 € netto an dem Fall.

Man kann mit Sozialrecht als Anwalt kein Geld verdienen, und ich kann nur jedem jungen Kollegen dringend raten, die Finger davon zu lassen, wenn er nicht selbst zum Sozialfall werden will.

Offline nigel48

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Re: Political LowLights
« Antwort #209 am: 05. Mai 2014, 11:11:23 »
ich versteh nicht, warum der spiegel so eine hetze betreibt.

die sollten mal so über suv-verkehrsrowdies und deren klageverhalten schreiben... ach nee, da könnten ja welche bei sein, die anzeigen beim verlag schalten.
das machen h4s und deren anwälte ja nicht...
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