Jetzt stimmt die Bundesregierung der Strafverfolgung nach § 103 StGB zu, kündigt gleichzeitig an, einen Gesetzesentwurf zur Abschaffung dieser Strafnorm vorlegen zu wollen, und relativiert diese Aussage gleich wieder, indem sie darauf hinweist, daß dieses Gesetz erst 2018 in Kraft treten sollen soll. Oder so.
Das ist eine Schweinerei ohne Beispiel. Begründung:
Die Bundesregierung hält die Vorschrift des § 103 StGB für falsch, überholt, nicht wünschenswert ..., deshalb will sie ihn abschaffen. Würde er gleich abgeschafft, könnte man B. nicht mehr verurteilen, denn § 2 Abs. 3 StGB sagt: Wird das Gesetz, das bei Beendigung der Tat gilt, vor der Entscheidung geändert, so ist das mildeste Gesetz anzuwenden.
Also schafft sie das Gesetz erst später ab, damit B. vorher noch verurteilt werden kann.
Bei so einer Regierung fragt man sich ernsthaft, wozu Gesetze überhaupt nicht gebraucht werden. Sollen sie das staatliche Gewaltmonopol doch gleich direkt ausüben, das würde auch Kosten sparen.
EDIT: Denn hier sagen sie im Ergebnis ja: Wegen so einer Strafnorm soll in D. niemand mehr verurteilt werden. B. aber schon! Das ist eine Art umgekehrte Einzelfallungerechtigkeit, man könnte auch sagen Willkür.