Autor Thema: Tempo 130  (Gelesen 11014 mal)

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Offline Jonas1989

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Re: Tempo 130
« Antwort #30 am: 18. Juni 2019, 10:15:55 »
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opa

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Re: Tempo 130
« Antwort #31 am: 18. Juni 2019, 12:10:44 »
In der Schweiz greift auf der Autobahn bei der zulaessigen Hoechstgeschwindigkeit von 120 km/h ab 200 km/h das Rasergesetz:

- Mindeststrafe ein Jahr Gefaengnis (bis 4 Jahre moeglich; bei Tatmehrheit oder Tateinheit mit anderen Strafbestimmungen bis 6 Jahre)

- Fahrverbot mindestens 2 Jahre

- Das Fahrzeug kann vom Staat eingezogen werden.


Obwohl der Strafrahmen ausdruecklich auch fuer fahrlaessige Begehung gilt, hat das Bundesgericht Strafen und Massnahmen weit unter das gesetzliche Minimum rabattiert. Insbesondere wird das Uebersehen einer signalisierten Beschraenkung unter die Hoechstgeschwindigkeit beguenstigt. Zurzeit bemuehen sich Wahlkampfparlamentarier dem Gesetz nach dem Bundesgerichtgusto die Zaehne zu ziehen....

Offline ganter

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Re: Tempo 130
« Antwort #32 am: 21. Juni 2019, 00:33:28 »
Ich befürchte, dass das Thema Maut, das von Seehofer und Konsorten so grandios angeschoben und soeben grandios gescheitert ist, wie vieles andere auch am grünen Rand wieder hochkommt, und zwar unter der Prämisse "Klimawandel".
Prinzipiell ist ja nix dagegen einzuwenden, dass der, der viel fährt, auch finanziell zur Kasse gebeten wird.
Wird er aber schon über die Mineralölsteuer und die darauf erhobene Mehrwertsteuer.
Wenn nun unter dem Label Klimaschutz eine Maut eingeführt wird, hat das enorme gesellschaftliche Konsequenzen. Wie wird die Maut erhoben? Im Zweifel bei Ausländern über eine Vignette, bei Inländern über das LKW System
Automatische Einbuchung über eine freiwillig eingebaute On-Board-Unit
Automatische Einbuchung während der Fahrt

Diese Option macht den Unterschied zwischen der deutschen Mautlösung und anderen weltweit existierenden Mautsystemen aus. Es ist dabei von einer GNSS/CN-Maut, d. h. einem Global Navigation Satellite System mit dem Rückkanal Cellular Network die Rede. Das bedeutet, die Mauthöhe wird per Satellitennavigation ermittelt und zwecks Abrechnung per Mobilfunk an den Zentralrechner des Betreibers übermittelt. Dazu lässt das Speditionsunternehmen zunächst seine mautpflichtigen Fahrzeuge bei Toll Collect registrieren. Danach wird von einer autorisierten Werkstatt das On-Board-Unit (OBU) genannte Gebührenerfassungsgerät in den Lkw installiert und in Betrieb gesetzt.

Von Freiwilligkeit wird da bald keine Rede mehr sein. Die meisten Neufahrzeuge mit integriertem Navi haben eh gps an bord. In die Zukunft gedacht wird dann Tempo 130 Pflicht und Verstöße per gps verfolgtem Streckenverlauf automatisch geahndet.
Brave new world
"Männer definieren sich sowieso nicht über die Drogeneinwurfmenge."
"Im Vergleich zur bricom dürfte jede Wand einer öffentlichen Bedürfnissanstalt ein Quell unendlicher Weisheit sein...."
Bodo

Offline simplemachine

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Re: Tempo 130
« Antwort #33 am: 21. Juni 2019, 01:15:58 »
Von Freiwilligkeit wird da bald keine Rede mehr sein. Die meisten Neufahrzeuge mit integriertem Navi haben eh gps an bord. In die Zukunft gedacht wird dann Tempo 130 Pflicht und Verstöße per gps verfolgtem Streckenverlauf automatisch geahndet.

Was genau haben jetzt Gesetzesverstöße mit Freiwilligkeit zu tun?

Offline ganter

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Re: Tempo 130
« Antwort #34 am: 21. Juni 2019, 01:46:47 »
Es ist meine Entscheidung, ob ich schneller fahr, als erlaubt. Und ich hoffe, wie jeder Gesetzesverstoßer, dass ich nicht erwischt werde. Nennt mann Freiheit.
Wenn gps gestützt mein Fahrverhalten obrigkeitsmäßig überwacht und geahndet wird, schränkt das meine Freiheit erheblich ein.
Bist du ein Strichfahrer?
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opa

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Re: Tempo 130
« Antwort #35 am: 22. Juni 2019, 13:42:13 »
Die Freiheit des Buergers hat ihre Grenzen an der Freiheit und anderen Beduerfnissen und Rechten des Mitbuergers! Je mehr der Verdichtungsstress durch offene Grenzen fuer Lohndruecker, Streikbrecher und Sozialturisten und buchtheokratische Beschraenkung des Sexualverkehrs auf die Produktion von Kanonenfutter oder Klimakeuler verboesert wird, umso enger wird der Freiraum der Buerger ohne Belaestigung oder gar Schaedigung des Mitbuergers. Die Schwere der Unfallfolgen nimmt mit der Geschwindigkeit nicht nur linear, sondern im Quadrat zu. Das legitimiert die Bestrafung von ertappten Zuschnellfahrern und in dichtem Verkehr auch die generelle Ueberwachung der Geschwindigkeiten.

Besonders problematisch wurden vor dem Rasergesetz in der Schweiz der Frustabbau junger Auslaender durch Rasen oder gar private Rennen in der Nacht, bei nur vermeintlich leeren Strassen. Wenn aber zur gleichen Zeit ein gesetztes Ehepaar seine Gespielin nach Hause faehrt, und der Lenker dabei muede oder abgelenkt auf einer geraden Hauptstrasse links abbiegt, und dabei einen entgegenkommenden Raser uebersieht, knallt es halt toedlich Da und bei aehnlichen Unfaellen fuehlte sich das Bundesgericht einmal mehr bemuessigt, das Gesetz nach dem Lynchmob zu biegen, anstatt den zustaendigen Gesetzgeber abzuwarten. Da wurde aus einer - wenn auch groebsten - Fahrlaessigkeit eine eventualvorsaetzliche Toetung mit Strafen im  fast zweistelligen Jahresbereich geklittert. Der Eventualvorsatz beinhaltet aber zwingend, dass der Erfolg billigend in Kauf genommen wird. Das wiederum kann nur bei einem gleichzeitigen Selbstmordversuch bejaht werden. Ob die Jungraser die Opfer in Kauf nahmen kann offen gelassen werden. Denn gleichzeitig setzten sie sich der gleichen Todesgefahr aus. Und dass die Jungraser ihren eigenen Tod statt nur Frustabbau und Balzmaximierung in Kauf nahmen, kann ausgeschlossen werden, womit ein Eventualvorsatz rechtslogisch entfaellt....
« Letzte Änderung: 22. Juni 2019, 13:46:37 von opa »

Offline Nikibo

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Re: Tempo 130
« Antwort #36 am: 22. Juni 2019, 15:24:21 »
Es ist meine Entscheidung, ob ich schneller fahr, als erlaubt. Und ich hoffe, wie jeder Gesetzesverstoßer, dass ich nicht erwischt werde. Nennt mann Freiheit.
Wenn gps gestützt mein Fahrverhalten obrigkeitsmäßig überwacht und geahndet wird, schränkt das meine Freiheit erheblich ein.
Bist du ein Strichfahrer?

Wenn es darum geht, auf der Autobahn mal 10 km zu schnell zu fahren, gönne ich Dir diese Freiheit von Herzen. Aber z. B. nicht, wenn in verkehrsberuhigten Zonen mit 70 statt mit 30 durchgebrettert wird.

Das Problem sind vermutlich nicht mal die alten Hasen als "vernünftige Raser". Sondern die Idioten a la Papas Sohn, die weder Erfahrung haben noch sich selbst und ihr Fahrzeug einschätzen können. Wenn die damit ein Fahrverbot nach dem anderen kassieren, ist es mir alles recht.
Tiere sind die besseren Menschen.

Offline simplemachine

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Re: Tempo 130
« Antwort #37 am: 23. Juni 2019, 02:09:59 »
Ob die Jungraser die Opfer in Kauf nahmen kann offen gelassen werden. Denn gleichzeitig setzten sie sich der gleichen Todesgefahr aus. Und dass die Jungraser ihren eigenen Tod statt nur Frustabbau und Balzmaximierung in Kauf nahmen, kann ausgeschlossen werden, womit ein Eventualvorsatz rechtslogisch entfaellt....

Das ist Quatsch. Die Raser nächtlicher illegaler Rennen haben zuletzt eine Fußgänger-Mutter umgemäht und dabei selbst überhaupt nichts riskiert. Sie gefährden bewusst andere und es ist ihnen Mittel zum Zweck.

Es ist meine Entscheidung, ob ich schneller fahr, als erlaubt. Und ich hoffe, wie jeder Gesetzesverstoßer, dass ich nicht erwischt werde. Nennt mann Freiheit.

Der Sinn von Verbotsgesetzen ist es ja gerade, die Freiheit des Einzelnen einzuschränken - zugunsten der Allgemeinheit. Der Raser gefährdet sich ja nicht nur sich selbst, er gefährdet auch andere und diese Freiheit darf er sich eben nicht herausnehmen.

Wenn gps gestützt mein Fahrverhalten obrigkeitsmäßig überwacht und geahndet wird, schränkt das meine Freiheit erheblich ein.

Videoüberwachung in Kaufhäusern schränkt die Freiheit zum Klauen auch erheblich ein. Und - Überraschung - genau das ist der Sinn der Sache.

opa

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Re: Tempo 130
« Antwort #38 am: 23. Juni 2019, 13:19:11 »
Das ist Quatsch. Die Raser nächtlicher illegaler Rennen haben zuletzt eine Fußgänger-Mutter umgemäht und dabei selbst überhaupt nichts riskiert. Sie gefährden bewusst andere und es ist ihnen Mittel zum Zweck.

Abgesehen davon, dass bei hoher Geschwindigkeit auch die Kollision "nur" mit einem Fussgaeger auch fuer den Taeter gefaehrlich ist, kann ebensoschlecht ein Gelaendewagen oder Lastwagen entgegenkommen. Als Rekruten bei Ruhen des zivilen Bergganges wegen Lawinengefahr von ihren Schleifern in den Lawinentod befohlen wurden, waere es niemandem in den Sinn gekommen, ihnen Eventualvorsatz zu unterstellen. Das fehlurteilende Militaergericht hat sie gar von der offensichtlichen Fahrlaessigkeit freigesprochen. Ebensowenig wollen junge Frustraser schaden stiften oder gar selber erleiden. Sondern als der Gefahr erfolgreich trotzende Helden gefeiert werden....

Es geht hier nicht primaer um eine FM mehr oder weniger. Es geht darum, dass sich die buchtheokratische Juxtiz um Gesetz, Rechtsgruendsaetze und gar fisikalische Wahrheiten futiert, um beguenstigende, diskriminierende oder gar juxtizmoerderische Urteile zu faellen. Und das nicht nur in Koranistan….
« Letzte Änderung: 23. Juni 2019, 13:45:50 von opa »

opa

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Re: Tempo 130
« Antwort #39 am: 23. Juni 2019, 13:20:55 »
Der Sinn von Verbotsgesetzen ist es ja gerade, die Freiheit des Einzelnen einzuschränken - zugunsten der Allgemeinheit. Der Raser gefährdet sich ja nicht nur sich selbst, er gefährdet auch andere und diese Freiheit darf er sich eben nicht herausnehmen.

Videoüberwachung in Kaufhäusern schränkt die Freiheit zum Klauen auch erheblich ein. Und - Überraschung - genau das ist der Sinn der Sache.


Bingo!

Offline Yossarian

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Re: Tempo 130
« Antwort #40 am: 23. Juni 2019, 21:36:00 »
Der Sinn von Verbotsgesetzen ist es ja gerade, die Freiheit des Einzelnen einzuschränken

Richtig.

Zitat
zugunsten der Allgemeinheit.

Nicht notwendigerweise.
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— Jack Kerouac

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opa

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Re: Tempo 130
« Antwort #41 am: 23. Juni 2019, 23:04:00 »
Nicht notwendigerweise.

In - leider je laenger je duenner gesaeeten - wirklich saeckularen Rechtsstaaten (einschliesslich des Schutzes der Freiheit, der Grundbeduerfnisse und der gemeinsamen Wohlfahrt aller Buerger) ohne theokratische oder andere ideoluegische Privilegierungen und Diskriminierungen grundsaetzlich schon....

Offline Yossarian

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Re: Tempo 130
« Antwort #42 am: 23. Juni 2019, 23:33:44 »
Klar, und im Schlaraffenland fliegen den Menschen die gebratenen Tauben ins Maul.
"I came to a point where I needed solitude and just stop the machine of thinking and enjoying what they call living, I just wanted to lie in the grass and look at the clouds."

— Jack Kerouac

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Offline ganter

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Re: Tempo 130
« Antwort #43 am: 24. Juni 2019, 00:25:15 »
...

Videoüberwachung in Kaufhäusern schränkt die Freiheit zum Klauen auch erheblich ein. Und - Überraschung - genau das ist der Sinn der Sache.
Gibts da ne Statistik?

Im übrigen gibt es einen klitzekleinen Unterschied zwischen 20 km/h zu schnell (Owi, 35 Ocken), und Ladendiebstahl (Straftat, Vergehen, Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe).
Gestern wieder 2* 200 km Autobahn mit teilweise absurden Geschwindigkeitsbegrenzungen, da handele ich schon mit Vorsatz. Da ist mir der Spass dann aber auch die 35 Ocken wert (weil den Vorsatz, straferhöhend, können sie mir nicht nachweisen  ;D).

Bei normaldenkenden Menschen ist das halt ne Risikoabwägung: Wie hoch ist der Ertrag im Verhältnis zum Verlust? Bei moderaten Geschwindigkeitsübertretungen ist das finanzielle Risiko überschaubar, deshalb verdienen sich die Kommunen und Landkreise ja ordentlich was dazu.
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Bodo

opa

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Re: Tempo 130
« Antwort #44 am: 24. Juni 2019, 09:07:31 »
Inzwischen hat auch im Strafrecht das Verhaeltnismaessigkeitsprinzip - bei der Beschraenkung des Notwehrrechtes des Buergers im Vergleich mit den Gewaltbefugnissen der Polizei zu sehr - Einzug gehalten. In der Schweiz ist einfacher Ladendiebstahl (wie fast alle anderen Vermoegensdelikte) mit geringer Beute und Schaden (von der Juxtiz auf 300 Franken bestimmt) gar nur noch eine Uebertretung. Einzige und Hoechststrafe: Busse. Andererseits sieht das Rasergesetz bis zu 4 Jahren Freiheitsstrafe vor. Damit ist Rasen - wie andere Straftaten mit einer Hoechststrafe von ueber 3 Jahren - gar ein Verbrechen....