Der Artikel beschreibt ja im Kern eigentlich nichts neues. Der Staat hat Sicherheit nach innen und außen zu gewährleisten, das ist Kernaufgabe. Sicherheit und individuelle Freiheit kollidieren aber stets, weil eines zumeist nur auf Kosten des anderen geht. Seit den 1970ern wissen wir dank RAF, dass Terror anders bekämpft werden muss, als sonstige Kriminalität, weil es hier nicht ausreicht, dass die Polizei (und der übriges Rechtsapparat) erst kommt, wenn etwas passiert ist. Es muss im Vorfeld kontrolliert, recherchiert, observiert, müssen Daten gesammelt und ausgewertet werden, damit zugeschlagen werden kann bevor etwas passiert. Mag jeder selbst beurteilen, ob ihm vor diesem Hintergrund Freiheit wichtiger als Sicherheit ist. Soweit die Sicherheit im Inneren.
Was die Sicherheit nach außen betrifft, bedarf es ebenfalls tauglicher Abwehrmechanismen. Dazu gehört es ggf. auch, ungebetene Gäste (soweit möglich) entweder gar nicht erst in Land zu lassen oder sie jedenfalls schnell wieder loswerden zu können. Auffangzentren widersprechen jedenfalls nicht dem Rechtsstaat. Und Eilverfahren in Evidenzfällen nicht vorhandenen Bleiberechts mit verkürztem Instanzenzug sind möglich, auch ohne Grundsätze des Rechtsstaates zu opfern. Es kann jedenfalls nicht sein, dass jeder, der ohne realistische Perspektive nach D einreist, erstmal ewig hier bleiben kann, weil der Verwaltungsrechtsweg so lahmarschig ist.