Autor Thema: Wo sind die Feministinnen, wenn mann / frau sie mal braucht?  (Gelesen 9831 mal)

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Offline Yossarian

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Landkreis Leipzig

Artikel 3 und 4 Grundgesetz vs. Sure 4:34                                 

Ort:      Zuständigkeitsbereich der PD Leipzig und andernorts in Deutschland
 Zeit:     wohl tagtäglich         

Eine Anwohnerin (67) bemerkte gestern Nachmittag eine augenscheinlich dem arabischen Raum entstammende Frau, welche Angst zu haben schien und versuchte, sich hinter parkenden Autos zu verstecken. Daraufhin bot sie ihr Einlass auf das eigenen Grundstück. Trotz der bestehenden Sprachbarriere konnte die Syrerin (30) durch Gesten vermitteln, von ihrem Mann geschlagen worden und vor ihm auf der Flucht zu sein. Wie sich bei der späteren Anzeigenerstattung im Beisein eines Dolmetschers herausstellte, ist das kinderlose Ehepaar seit November 2016 in Deutschland, war zunächst in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht und bewohnt nunmehr eine Wohnung. Seit etwa fünf Jahren, also schon in Syrien, würde ihr Ehemann (35) sie grundlos und im teilweise wöchentlichen Rhythmus schlagen. Die Schläge führe er dabei mit der flachen Hand, der Faust und auch unter Benutzung von Gegenständen (Stöcke u. a.) gegen das Gesicht, den Bauch und den Rücken aus, wodurch er ihr auf der Flucht nach Deutschland sogar die Schulter gebrochen hätte. Ferner würde er in seiner Rage mitunter auch mit Gegenständen (z. B. Tassen) nach ihr werfen. Der Grund ihrer Flucht sei eine Ohrfeige vom Vortag und die Furcht um weitere Gewalt gewesen.

Aufgrund ihrer Aussagen wurden strafrechtliche Ermittlungen wegen Körperverletzung eingeleitet. Allerdings wird die größere Hilfestellung wohl darin bestehen, ihr beratende Personen vermittelt zu haben, die ihren kurzfristigen (sichere Bleibe fern ihres Mannes) und mittelfristigen Wunsch (Scheidung) begleiten.

Nein, dies ist keine Vorverurteilung des Ehemannes; die Ermittlungen werden objektiv, also auch in entlastender Hinsicht geführt. Und ja, auch nicht wenige im hiesigen Kulturkreis aufgewachsene Männer neigen dazu, ihre Partnerinnen zu schlagen und zu misshandeln. Doch so vergleichbar die schlagenden Handlungen und körperlich-seelischen Folgen für die geschädigten Frauen sind oder so gleich der statistische Vermerk über häusliche Gewalt gesetzt wird, bleiben markante Unterschiede der Taten bestehen. Denn abgesehen vom allgemein rückständigen Frauenbild in weiten Gesellschaftsteilen des arabischen Sprachraums wendet ein Muslim die Gewalt gegen seine Ehefrau nicht zuletzt auf religiöser Basis an, auch wenn ihm der Koran hierbei kein schrankenloses Züchtigungsrecht einräumt. Sollten sich beispielsweise die Schilderungen der Syrerin bewahrheiten, hätte ihr Ehemann selbst diesen Bogen weit überspannt.

Insgesamt offenbart sich hier wohl eine der Herausforderungen nachhaltiger Integrationsarbeit, denn ein über Jahrhunderte geprägtes, gelebtes, erfahrenes und in der Religion verankertes Frauenbild geht auf der Suche nach einem sicheren und besseren Leben nicht irgendwo auf dem Balkan verloren und es wird auch nicht bei der Überfahrt ins Mittelmeer geworfen. Es reist mit, wird fortgelebt und wird sich nicht binnen Monaten westlich-europäischen Standards anpassen. Angesichts einer Frauenrechtsbewegung, die trotz aller hochgelobten westlichen Aufklärung hierzulande bereits seit der Französischen Revolution für gleiche Rechte kämpfen muss, wäre eine solche Erwartung schlicht naiv.

Da Frauen aus fremden Kulturkreisen die Gewalt zudem womöglich als gerechtfertigte Normalität erleben und die Dunkelziffern mithin nochmals höher ausfallen dürfte, sind und bleiben ein offenes Ansprechen und Gegensteuern – inklusive einer gezielten Ermutigung und Hilfestellung für betroffene Frauen – zwingend notwendig. (Loe)


Quelle: Polizeidirektion Leipzig, Medieninformationen

Wäre das für "unsere" Feministinnen nicht ein deutlich notwendigeres Betätigungsfeld als die Überwachung der "gendergerechten Schreibweise" auf Internetauftritten?
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Offline DieFrau

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Re: Wo sind die Feministinnen, wenn mann / frau sie mal braucht?
« Antwort #1 am: 12. Juli 2017, 15:36:27 »
Wo?

Dort wo die Tante hier zu treffen ist.

Achso, und meine "einmalige" Therapeutin gehörte der Cli­que auch :.)

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Offline Yossarian

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Re: Wo sind die Feministinnen, wenn mann / frau sie mal braucht?
« Antwort #2 am: 12. Juli 2017, 17:01:33 »
Dort wo die Tante hier zu treffen ist.

Gegen diese Tante ist nichts einzuwenden. Es handelt sich dabei um die selbe Richterin wie in diesem Fall.

Der Fall ist falsch dargestellt und aufgebauscht worden; ein schönes Beispiel für "Frauensolidarität", Stutenbeißerei und Hinterfotzigkeit.

2007 hatte die Richterin überhaupt keine andere Wahl, als das damals geltende marokkanische *materielle* Familienrecht anzuwenden, lediglich das Verfahren als solches war nach der deutschen Zivilprozeßordnung zu führen. Daß die Anwältin - eine bekannte Altfeministin - nichts besseres zu tun hatte, als die feministische Opferkarte zu spielen, anstatt die Arschbacken zusammenzukneifen, ihren Job ordentlich zu machen und die Angelegenheit vor dem Oberlandesgericht zu klären, spricht für sich und ihre eher mäßigen Qualitäten als Anwältin. Die Richterin - ungefähr im selben Alter wie die Anwältin - war durch die Schüsse auf sie 1997 immer noch derart traumatisiert, daß sie kaum noch dienstfähig war. Sie hatte derart lange Krankheitszeiten, daß es nichts schlimmeres gab, als zuständigkeitshalber mit einem Fall bei ihr zu landen. Inzwischen ist sie im vorgezogenen Ruhestand. Für die Richterin war das Verhalten der Anwältin ein weiterer Schlag ins Genick.

Die 1997 schwer verletzte Anwältin stammte übrigens auch aus der Frankfurter "Frauenanwältinnenclique". Sie erfuhr Frauensolidarität, als ihre Kolleginnen sie aus der gemeinsamen Kanzlei rauswarfen, weil sie duch ihre lange Genesungszeit von den Schußverletzungen für ihre Kolleginnen zum unwirtschaftlichen Kostenfaktor geworden war. Ihr Lebensgefährte sprach dann auch in einem Interview von einem weiteren Schuß auf sie, abgegeben von ihren Kolleginnen.

Ich habe versucht, es zu ergooglen, habe aber leider nichts gefunden. Es würde mich aber nicht wundern, wenn die Kollegin, die sich da auf Kosten der Richterin in den Medien unter häufiger Namensnennung profiliert (und ihre eigene Unfähigkeit vertuscht) hat, eine der Exkolleginnen der angeschossenen Anwältin war. Vielleicht finde ich das noch.
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Offline nigel48

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Re: Wo sind die Feministinnen, wenn mann / frau sie mal braucht?
« Antwort #3 am: 12. Juli 2017, 17:57:48 »
na ja, gelegentlich frauen schlagen ist verboten, aber ALLE jungs beschneiden aus religiösen gründen ist ok?
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Offline Yossarian

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Re: Wo sind die Feministinnen, wenn mann / frau sie mal braucht?
« Antwort #4 am: 12. Juli 2017, 18:12:11 »
na ja, gelegentlich frauen schlagen ist verboten, aber ALLE jungs beschneiden aus religiösen gründen ist ok?

Sowieso.  8)
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Re: Wo sind die Feministinnen, wenn mann / frau sie mal braucht?
« Antwort #5 am: 12. Juli 2017, 18:29:24 »
So langsam kommt die Erinnerung wieder. Hier und insbesondere hier ist der Fall noch einmal etwas weniger reißerisch und durchaus kritisch dargestellt, wenn auch juristisch immer noch nicht ganz korrekt.

Aus dem Gedächtnis: Es ging wohl darum, daß die Anwältin unbedingt mit dem Kopf durch die Wand und eine Härtefallscheidung vor Ablauf des Trennungsjahres durchboxen wollte. Die Richterin war der Auffassung, daß erst der Ablauf des Trennungsjahres abzuwarten sei, und in diesem Zusammenhang erging die Entscheidung. Ich hätte das an ihrer Stelle wahrscheinlich anders begründet (oder vielleicht ganz bewußt auch nicht  :evil ), zumal der Frau zuvor bereits die Ehewohnung zugewiesen worden war und Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz im Raum standen oder bereits verhängt worden waren.

Ich bin mit der Richterin immer klar gekommen, auch wenn die ewig langen Bearbeitungszeiten nach den Schüssen auf sie schon ärgerlich sein konnten. Aber dafür konnte sie ja nichts, und sie hat sich wohl lange gegen einen Ruhestand gewehrt, um eine Aufgabe zu haben und nicht noch weiter in Depression zu versinken. Mir tut sie leid.
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Offline DieFrau

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Re: Wo sind die Feministinnen, wenn mann / frau sie mal braucht?
« Antwort #6 am: 12. Juli 2017, 22:41:14 »
So langsam kommt die Erinnerung wieder. Hier und insbesondere hier ist der Fall noch einmal etwas weniger reißerisch und durchaus kritisch dargestellt, wenn auch juristisch immer noch nicht ganz korrekt.

weder noch macht es besser. Es ist immer noch Sch****.

Zitat
Aus dem Gedächtnis: Es ging wohl darum, daß die Anwältin unbedingt mit dem Kopf durch die Wand und eine Härtefallscheidung vor Ablauf des Trennungsjahres durchboxen wollte. Die Richterin war der Auffassung, daß erst der Ablauf des Trennungsjahres abzuwarten sei, und in diesem Zusammenhang erging die Entscheidung.

Die Richterin hätte sich besser an den geltenden deutschen Recht zu berufen, der auch für gebürtige jegliche Herkunft gilt und Schluss-aus-Pasta. Und wenn sie sich mal an den Quran berufen will und mit dem Suren begründet, dann soll sie gleich die Scheidung mit den den 3-monatigen Trennung führen.
(der Schariaa nach gilt für Muslime das in den Aufenthaltsland geltenden Recht, Eheschließung und Scheidung)
Deine Richterin hat sich selbst bedient.

Zitat
Ich hätte das an ihrer Stelle wahrscheinlich anders begründet (oder vielleicht ganz bewußt auch nicht  :evil )

War schon klar  :.)
Man bin ich froh, weder dich noch deine Richterin bei meiner Scheidung gehabt zu haben.

Zitat
Ich bin mit der Richterin immer klar gekommen, auch wenn die ewig langen Bearbeitungszeiten nach den Schüssen auf sie schon ärgerlich sein konnten. Aber dafür konnte sie ja nichts, und sie hat sich wohl lange gegen einen Ruhestand gewehrt, um eine Aufgabe zu haben und nicht noch weiter in Depression zu versinken. Mir tut sie leid.

Das hat mit ihren schrägen Begründung Null zu tun. Na dann richte ihr von mir, gegen Depression hilft es weniger Quran zu lesen  :evil
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Offline DieFrau

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Re: Wo sind die Feministinnen, wenn mann / frau sie mal braucht?
« Antwort #7 am: 12. Juli 2017, 22:55:47 »
na ja, gelegentlich frauen schlagen ist verboten, aber ALLE jungs beschneiden aus religiösen gründen ist ok?

Ich weiss nicht, ob Frauen schlagen und Jungs Beschneidung vergleich würdig sind! jedenfalls stand bisher  keiner  wegen seine Beschneidung vor Gericht. Nicht dass ich davon gehört habe. 

Liegt es vielleicht daran, dass Frauen schlagen aus medizinischen Gründen nicht gibt?
« Letzte Änderung: 13. Juli 2017, 00:29:01 von DieFrau »
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Re: Wo sind die Feministinnen, wenn mann / frau sie mal braucht?
« Antwort #8 am: 13. Juli 2017, 07:04:00 »
jedenfalls stand bisher  keiner  wegen seine Beschneidung vor Gericht.

Oh doch! Aus diesem Grund hat man ja vor gar nicht allzulanger Zeit ganz schnell die gesetzliche Grundlage geschaffen, die es Eltern erlaubt, das männliche Kind aus religiösen Gründen zu beschneiden: § 1613 d BGB. Das Gesetz wurde 2012 mit heißer Nadel gestrickt, nachdem zuvor das Oberlandesgericht (?) Köln rechtskräftig festgestellt hatte, daß die Beschneidung aus religiösen Gründen eine strafbare Körperverletzung ist.

Zitat
Liegt es vielleicht daran, dass Frauen schlagen aus medizinischen Gründen nicht gibt?

Da hat der Koran bestimmt was dazu zu sagen.  :evil

weder noch macht es besser. Es ist immer noch Sch****.

Objektiv ja, nach der juristischen Dogmatik nein.

Zitat
Die Richterin hätte sich besser an den geltenden deutschen Recht zu berufen, der auch für gebürtige jegliche Herkunft gilt

Noch mal: Das konnte sie nach dem damals geltenden Recht nicht. Die Ehe war in Marokko nach marokkanischem Recht geschlossen worden, also war materielles marokkanisches Recht anzuwenden. Heute wäre das anders, 2007 aber noch nicht.

Natürlich war die Entscheidung der Richterin objektiv unrichtig, denn ein körperliches Züchtigungsrecht eines Ehepartners gegen den anderen wäre mit Sicherheit ein Verstoß gegen die ordre publique. Ich bin jetzt am frühen Morgen ohne mein Handwerkszeug aus dem Büro auch nicht fit genug, um sagen zu können, ob die Richterin nach dem EGBGB das überhaupt von Amts wegen hätte berücksichtigen dürfen, oder ob nicht sogar die blöde Anwältin der Frau es eslbst verbaselt hat, das vorzutragen.

Irgendwie muß das aber Thema im Verfahren gewesen sein, denn kein Richter setzt sich hin und studiert ohne Not den Koran, bevor er eine Entscheidung fällt.

Zitat
Und wenn sie sich mal an den Quran berufen will und mit dem Suren begründet, dann soll sie gleich die Scheidung mit den den 3-monatigen Trennung führen.

Das hätte die Anwältin der Frau in den Prozeß einbringen müssen. Offensichtlich hatte sie das nicht.

Zitat
Man bin ich froh, weder dich noch deine Richterin bei meiner Scheidung gehabt zu haben.

Och, ich bin sicher, wir hätten viel Spaß gehabt.  :evil
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Re: Wo sind die Feministinnen, wenn mann / frau sie mal braucht?
« Antwort #9 am: 13. Juli 2017, 11:44:34 »
Oh doch! Aus diesem Grund hat man ja vor gar nicht allzulanger Zeit ganz schnell die gesetzliche Grundlage geschaffen, die es Eltern erlaubt, das männliche Kind aus religiösen Gründen zu beschneiden: § 1613 d BGB. Das Gesetz wurde 2012 mit heißer Nadel gestrickt, nachdem zuvor das Oberlandesgericht (?) Köln rechtskräftig festgestellt hatte, daß die Beschneidung aus religiösen Gründen eine strafbare Körperverletzung ist.

Verstehe ich das richtig?....der gute hat dafür gesorgt, dass Beschneidung aus religiösen Gründen nicht strafbar sind und von medizinisch nicht ausgebildeten weiter praktiziert werden  :o


§ 1631d
Beschneidung des männlichen Kindes

(1) 1Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. 2Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.

(2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.

Zitat
Da hat der Koran bestimmt was dazu zu sagen.  :evil

Da muss ich dich enttäuschen, ebenso nicht zu der Beschneidung.
 

Zitat
Noch mal: Das konnte sie nach dem damals geltenden Recht nicht. Die Ehe war in Marokko nach marokkanischem Recht geschlossen worden, also war materielles marokkanisches Recht anzuwenden. Heute wäre das anders, 2007 aber noch nicht.

Blödsinn. ich habe den selben Vertrag und meine Scheidung lief ebenso im 2007, häusliche Gewalt war auch ein Thema. Keiner/e der Richter kam auf die Idee einen Bezug zum Religion zu ziehen. Die Verhandlung fängt an mit dem Hinweis auf die Staatsangehörigkeit und damit geltendes deutschen Recht, dabei reicht es aus, wenn ein Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit hat. Wird erst anderes behandelt, wenn beide keine Deutsche sind.

Zitat
Natürlich war die Entscheidung der Richterin objektiv unrichtig, denn ein körperliches Züchtigungsrecht eines Ehepartners gegen den anderen wäre mit Sicherheit ein Verstoß gegen die ordre publique. Ich bin jetzt am frühen Morgen ohne mein Handwerkszeug aus dem Büro auch nicht fit genug, um sagen zu können, ob die Richterin nach dem EGBGB das überhaupt von Amts wegen hätte berücksichtigen dürfen, oder ob nicht sogar die blöde Anwältin der Frau es eslbst verbaselt hat, das vorzutragen.

Weder die Richterin noch die Anwältin haben ihre Aufgaben gemacht. Die Mandantin scheint zwischen die zwei Rivalinnen geraten zu sein.

Zitat
Irgendwie muß das aber Thema im Verfahren gewesen sein, denn kein Richter setzt sich hin und studiert ohne Not den Koran, bevor er eine Entscheidung fällt.

Muss auch kein Richter machen, er ist aber verpflichtet unvoreingenommen nach dem geltenden Recht zu handeln, argumentieren und entscheiden.

Zitat
Das hätte die Anwältin der Frau in den Prozeß einbringen müssen. Offensichtlich hatte sie das nicht.

Allerdings.

Zitat
Och, ich bin sicher, wir hätten viel Spaß gehabt.  :evil

Sei nicht so sicher, mich als Mandantin zu haben verdirbt jeden den Spaß. Ich habe den Schriftverkehr buchstäblich studiert und drei Titeln geholt  ;D
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Offline Araxes

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Re: Wo sind die Feministinnen, wenn mann / frau sie mal braucht?
« Antwort #10 am: 13. Juli 2017, 12:54:15 »
Verstehe ich das richtig?....der gute hat dafür gesorgt, dass Beschneidung aus religiösen Gründen nicht strafbar sind und von medizinisch nicht ausgebildeten weiter praktiziert werden  :o

Der Gesetzgeber hat dafür gesorgt, weil er keinen Ärger mit Juden und Muslimen wollte, die nach dem Kölner Urteil allesamt wegen Körperverletzung angeklagt werden konnte. Was es auch ist, denn man verändert gewaltsam den natürlichen Zustand eines Körperteils, ohne daß das Kind dem zugestimmt hat, geschweige denn sich wehren kann.

Im übergeordneten Sinn geht es darum, ob die Religion über den Körper eines Menschen verfügen darf. Da hätte man sich ein klareres Statement gewünscht, statt vorauseilend einzuknicken.

Wobei auch wieder richtig ist, daß Koran nichts davon steht. In der Thora steht's drin, aber wohl auch erst in späteren Versionen. Es ist wohl einfach ein ursprünglich lokale Tradition, die irgendwann religiös aufgeladen wurde und man kann fragen, warum wir dafür ein Gesetz ändern mußten.
« Letzte Änderung: 13. Juli 2017, 13:25:52 von Araxes »

Offline DieFrau

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Re: Wo sind die Feministinnen, wenn mann / frau sie mal braucht?
« Antwort #11 am: 13. Juli 2017, 14:12:04 »
Der Gesetzgeber hat dafür gesorgt, weil er keinen Ärger mit Juden und Muslimen wollte, die nach dem Kölner Urteil allesamt wegen Körperverletzung angeklagt werden konnte. Was es auch ist, denn man verändert gewaltsam den natürlichen Zustand eines Körperteils, ohne daß das Kind dem zugestimmt hat, geschweige denn sich wehren kann.

Yossi hat es nicht richtig verstanden. Ich habe einen Fallbeispiel erwartet in dem ein "Religion bedingt" beschnittener Mann sich jemals an ein Gericht gewendet hat und seine Eltern wegen Körperverletzung verklagte. Auslöser war Nigels Vergleich zwischen Frauen schlagen und Jungs beschneiden.
 
Da der Eingriff in manchen Fällen aus medizinische Gründen ohne Folgeschäden durchgeführt werden kann, sehe ich keinen Grund die Beschneidung mit der Gewalt gegen den Partner gleichzusetzen.

Außerdem gehört Beschneidung im Alter heutzutage zur Körperkult wie Piercing u. co. Das einzige Gegen eine Beschneidung aus Religiösen Gründen einzuwenden ist, ist die fehlende Zustimmung der betroffene Kinder. Im Vergleich und abseits von SM Szene fehlt ebenso die Zustimmung einer Ehefrau von ihrem Mann geschlagen zu werden.     
 
Zitat
Im übergeordneten Sinn geht es darum, ob die Religion über den Körper eines Menschen verfügen darf. Da hätte man sich ein klareres Statement gewünscht, statt vorauseilend einzuknicken.

Was Beschneidung angeht, wie geschrieben und du vielleicht weisst, handelt es um Suna "Mohamad hat es damals gemacht oder veranlasst, dann machen wir auch so". Im Quran steht das nicht. Wie ist die Beschneidung im Judentum zur Stande gekommen ist, weiss ich nicht. Eher hat Mohamad vieles von Ibrahim kopiert, darunter die Beschneidung, was er selbst zugegeben hat. So zumindest die Geschichte.

Zitat
Wobei auch wieder richtig ist, daß Koran nichts davon steht. In der Thora steht's drin, aber wohl auch erst in späteren Versionen. Es ist wohl einfach ein ursprünglich lokale Tradition, die irgendwann religiös aufgeladen wurde und man kann fragen, warum wir dafür ein Gesetz ändern mußten.

Eben.
Sehe ich auch so.
Ich hoffe nur, dass die Richterin mit Ihr Vorgehen nicht den Grundstein gelegt zu haben, einen § XY, der Gewalt gegen Ehefrauen aus religiösen Gründen erlaubt.
« Letzte Änderung: 13. Juli 2017, 15:51:09 von DieFrau »
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Offline Araxes

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Re: Wo sind die Feministinnen, wenn mann / frau sie mal braucht?
« Antwort #12 am: 13. Juli 2017, 14:31:21 »
Yossi hat es nicht richtig verstanden. Ich habe einen Fallbeispiel erwartet in dem ein "Religion bedingt" beschnittener Mann sich jemals an ein Gericht gewendet hat und seine Eltern wegen Körperverletzung verklagte. Auslöser war Nigels Vergleich zwischen Frauen schlagen und Jungs beschneiden.

Die Schamgrenze dürfte wohl sehr hoch sein.

Zitat
Da der Eingriff in manchen Fällen aus medizinische Gründen ohne Folgeschäden durchgeführt werden kann, sehe ich keinen Grund die Beschneidung mit der Gewalt gegen den Partner gleichzusetzen.

Aus medizinischen Gründen tut man das, um ein Problem zu beheben. Da nimmt man auch in Kauf, daß vielleicht ein weniger großes neues Problem entsteht. Die religiöse Beschneidung ist medizinisch vollkommen überflüssig und kann durchaus Probleme von Schmerzen bis zum psychischen Trauma verursachen.

Zitat
Außerdem gehört Beschneidung im Alter heutzutage zur Körperkult wie Piercing u. co. Das einzige Gegen eine Beschneidung aus Religiösen Gründen einzuwenden ist, ist die fehlende Zustimmung der betroffene Kinder. Im Vergleich und abseits von SM Szene fehlt ebenso die Zustimmung einer Ehefrau von ihrem Mann geschlagen zu werden.     

Die Zustimmung ist nicht "das einzige", sondern "das notwendige". Erwachsene können mit sich machen, was sie wollen und es ist auch nicht so, daß jedes Piercing ohne Folgen bleibt. Wie wäre es mal, wenn Satanisten ihren Babys aus religiösen Gründen kleine Hörner unter die Kopfhaut implantieren lassen? Oder wenn SM-Paare ihrem Baby ein Genitalpiercing verpassen?

Man fummelt einfach nicht ungefragt am Körper anderer Menschen rum. Und man schlägt sie auch nicht.

Offline DieFrau

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Re: Wo sind die Feministinnen, wenn mann / frau sie mal braucht?
« Antwort #13 am: 13. Juli 2017, 15:31:30 »
Die Schamgrenze dürfte wohl sehr hoch sein.

Schon möglich. Liegt im Endeffekt an den betroffenen, sowohl beschnittene Männer als auch misshandelte Frauen, ob sie für die Gerechtigkeit etwas tun oder bewirken aber bitte dies nicht von Feministinnen anderen erwarten.   

Apropos Scham, der Ex hat damals auch gemeint, ich soll mich schämen jemanden von seiner Handgreiflichkeiten zu erzählen  :.) ...fakt ist, er war derjenige der sich geschämt hat, meine Eltern zu begegnen nach dem ich sie davon erzählt habe.

Zitat
Aus medizinischen Gründen tut man das, um ein Problem zu beheben. Da nimmt man auch in Kauf, daß vielleicht ein weniger großes neues Problem entsteht. Die religiöse Beschneidung ist medizinisch vollkommen überflüssig und kann durchaus Probleme von Schmerzen bis zum psychischen Trauma verursachen.

Klar.

Zitat
Die Zustimmung ist nicht "das einzige", sondern "das notwendige". Erwachsene können mit sich machen, was sie wollen und es ist auch nicht so, daß jedes Piercing ohne Folgen bleibt. Wie wäre es mal, wenn Satanisten ihren Babys aus religiösen Gründen kleine Hörner unter die Kopfhaut implantieren lassen? Oder wenn SM-Paare ihrem Baby ein Genitalpiercing verpassen?

Man fummelt einfach nicht ungefragt am Körper anderer Menschen rum. Und man schlägt sie auch nicht.

Klar. Das sollte besser der Gesetzgeber, der das eine zugelassen hat und die Frau Richterin, die  das andere begründet hat. 


Und zum Protokoll, ich verherrliche weder die Gewalt noch die Beschneidung.
« Letzte Änderung: 13. Juli 2017, 16:13:10 von DieFrau »
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Offline Yossarian

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Re: Wo sind die Feministinnen, wenn mann / frau sie mal braucht?
« Antwort #14 am: 18. Juli 2017, 11:03:56 »
Yossi hat es nicht richtig verstanden.

Doch.

Zitat
Ich habe einen Fallbeispiel erwartet in dem ein "Religion bedingt" beschnittener Mann sich jemals an ein Gericht gewendet hat und seine Eltern wegen Körperverletzung verklagte.

Das ist sicher versucht worden. In Deutschland scheiterte das allerdings früher daran, daß die Tat der Eltern verjährt war, bis der junge Mann volljährig war und seine Eltern auf Schadenersatz verklagen konnte. Inzwischen haben wir zwar eine 30jährige Verjährung bei Schadenersatzansprüchen, die aus einer vorsätzlichen der Gesundheit resultieren, aber auch den § 1631d BGB, der die Beschneidung aus eligiösen Gründen ausdrücklich Selbst in dem unwahrscheinlichen Fall, daß ein Minderjähriger sich vor der Gesetzesänderung getraut hätte, seine eigenen Eltern wegen schwerer Körperverletzung zur Anzeige zu bringen, ist die Verjährungsfrist 10 Jahre, und kaum ein 10- oder 11jähriger wird zum Staatsanwalt gegangen sein und seine Eltern angezeigt haben. Mir ist jedenfalls kein Fall bekannt.

Zitat
Da der Eingriff in manchen Fällen aus medizinische Gründen ohne Folgeschäden durchgeführt werden kann, sehe ich keinen Grund die Beschneidung mit der Gewalt gegen den Partner gleichzusetzen.

Da hatte Nigel anscheinend vergessen, extra für Dich den Ironiesmiley zu setzen...  :.)

Zitat
Außerdem gehört Beschneidung im Alter heutzutage zur Körperkult wie Piercing u. co.

Bei Säuglingen und Kleinkindern?  :o

Zitat
Das einzige Gegen eine Beschneidung aus Religiösen Gründen einzuwenden ist, ist die fehlende Zustimmung der betroffene Kinder.

Das ist eben nicht das Einzige. Eine schwere Körperverletzung bleibt eine schwere Körperverletzung.

Zitat
Ich hoffe nur, dass die Richterin mit Ihr Vorgehen nicht den Grundstein gelegt zu haben, einen § XY, der Gewalt gegen Ehefrauen aus religiösen Gründen erlaubt.

Hat sie nicht. Man müßte den Text der Entscheidung jetzt da haben. Wenn ich das Aktenzeichen hätte, würde ich mal eine anonymisierte Kopie beim Familiengericht anfordern, damit man sich mal wirklich damit auseinandersetzen kann und nicht nur im Kaffeesatz liest.
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