jedenfalls stand bisher keiner wegen seine Beschneidung vor Gericht.
Oh doch! Aus diesem Grund hat man ja vor gar nicht allzulanger Zeit ganz schnell die gesetzliche Grundlage geschaffen, die es Eltern erlaubt, das männliche Kind aus religiösen Gründen zu beschneiden:
§ 1613 d BGB. Das Gesetz wurde 2012 mit heißer Nadel gestrickt, nachdem zuvor das Oberlandesgericht (?) Köln rechtskräftig festgestellt hatte, daß die Beschneidung aus religiösen Gründen eine strafbare Körperverletzung ist.
Liegt es vielleicht daran, dass Frauen schlagen aus medizinischen Gründen nicht gibt?
Da hat der Koran bestimmt was dazu zu sagen.
weder noch macht es besser. Es ist immer noch Sch****.
Objektiv ja, nach der juristischen Dogmatik nein.
Die Richterin hätte sich besser an den geltenden deutschen Recht zu berufen, der auch für gebürtige jegliche Herkunft gilt
Noch mal: Das konnte sie nach dem damals geltenden Recht nicht. Die Ehe war in Marokko nach marokkanischem Recht geschlossen worden, also war materielles marokkanisches Recht anzuwenden. Heute wäre das anders, 2007 aber noch nicht.
Natürlich war die Entscheidung der Richterin objektiv unrichtig, denn ein körperliches Züchtigungsrecht eines Ehepartners gegen den anderen wäre mit Sicherheit ein Verstoß gegen die ordre publique. Ich bin jetzt am frühen Morgen ohne mein Handwerkszeug aus dem Büro auch nicht fit genug, um sagen zu können, ob die Richterin nach dem EGBGB das überhaupt von Amts wegen hätte berücksichtigen dürfen, oder ob nicht sogar die blöde Anwältin der Frau es eslbst verbaselt hat, das vorzutragen.
Irgendwie muß das aber Thema im Verfahren gewesen sein, denn kein Richter setzt sich hin und studiert ohne Not den Koran, bevor er eine Entscheidung fällt.
Und wenn sie sich mal an den Quran berufen will und mit dem Suren begründet, dann soll sie gleich die Scheidung mit den den 3-monatigen Trennung führen.
Das hätte die Anwältin der Frau in den Prozeß einbringen müssen. Offensichtlich hatte sie das nicht.
Man bin ich froh, weder dich noch deine Richterin bei meiner Scheidung gehabt zu haben.
Och, ich bin sicher, wir hätten viel Spaß gehabt.