Autor Thema: Veruntreute Klassenkasse  (Gelesen 24430 mal)

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Offline nigel48

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Re: Veruntreute Klassenkasse
« Antwort #15 am: 12. Januar 2017, 00:21:31 »
jup, wer das geld hat, haftet.

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Offline grashopper

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Re: Veruntreute Klassenkasse
« Antwort #16 am: 12. Januar 2017, 06:36:05 »
Die Schule trägt aber doch eine Mitverantwortung. Spätestens beim Ausscheiden des Lehrers hätte sie sich die Kasse von ihm aushändigen lassen müssen.
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Offline Yossarian

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Re: Veruntreute Klassenkasse
« Antwort #17 am: 12. Januar 2017, 07:15:51 »
Da wird es gar nichts geben.

Würde mich überraschen. Die Schulbehörden sind durchsetzt mit Regelungsfanatikern. Außerdem kommen Probleme mit der Klassenkassen sicher öfters vor.

Zitat
Und selbst wenn, wäre es ohne Belang.

Der alte Lehrer haftet.

Dem Grunde nach sicher. Aber dann bist Du ganz schnell bei Amtshaftung und damit so weit wie am Anfang.
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Offline Korinthenkackerin

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Re: Veruntreute Klassenkasse
« Antwort #18 am: 12. Januar 2017, 07:40:51 »
Aus meinem persönlichen Rechtsempfnden heraus, finde ich es unmöglich, dass jeder die Verantwortung von sich weist, vor allem hier der alte Lehrer und die Schule - und geht es hier ja offenbar nicht um 76,43 €  :.). Vielleicht könnte man sowohl der Schule als auch dem alten Lehrer (den auch ich sehe hier die Verantwortung) mal dezent auf die Möglichkeit hinweisen, die Sache der Lokalpresse zu petzen? Das gäbe bestimmt schlechte Publicity...  :evil
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Offline Araxes

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Re: Veruntreute Klassenkasse
« Antwort #19 am: 12. Januar 2017, 11:17:55 »
Wenn die Verantwortlichkeit beim ausgeschiedenen Lehrer liegt (so sehen wir das), dann vergiften die Ermittlungen die Schulklassengemeinschaft nicht. Dieser hat den ÖD verlassen.

Ist ein Lehrer verpflichtet, sich um eine Klassenkasse zu kümmern? Wäre ich Lehrer und kriege mit, daß mich Eltern wegen < 500 € verklagen, weil die Nivea-Dose mit dem Geld geklaut wurde, würde ich den Eltern sagen, daß ich mir das nicht ans Bein binde, sondern sie stattdessen ein Konto einrichten sollen.

Offline Araxes

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Re: Veruntreute Klassenkasse
« Antwort #20 am: 12. Januar 2017, 11:19:26 »
Hier im Forum gab es schon manchen fundierten Rat auf juristische Fragen. Und bevor wir Eltern zu dem Schaden, den wir ohnehin haben, noch RA-Kosten für Null Erfolgsaussicht verpulvern, dachte ich, frage ich hier lieber vorher mal nach.

Geh doch zu fag-einen-anwalt.de

Offline Araxes

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Re: Veruntreute Klassenkasse
« Antwort #21 am: 12. Januar 2017, 11:21:41 »
jup, wer das geld hat, haftet.

Warum? Wurde irgendwas schriftlich festgehalten? Als Lehrer würde ich beim Einrichten der Klassenkasse jede Verantwortung von mir weisen und die Aufgabe nur übernehmen, wenn das für alle Beteiligten ok ist. Anderenfalls können die Eltern gerne einen Notar beauftragen, der ein Konto führt. Den kann man dann auch ganz sicher verklagen, wenn was wegkommt.

Offline Nikibo

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Re: Veruntreute Klassenkasse
« Antwort #22 am: 12. Januar 2017, 12:25:47 »
Warum? Wurde irgendwas schriftlich festgehalten? Als Lehrer würde ich beim Einrichten der Klassenkasse jede Verantwortung von mir weisen und die Aufgabe nur übernehmen, wenn das für alle Beteiligten ok ist.

Selbst wenn das so gewesen wäre, was wir nicht wissen, deswegen kann er doch trotzdem nicht das Geld irgendwo offen herumliegen lassen.

Dadurch dass er einen Betrag um die 500,00 Euro für jedermann frei zugänglich hinterlassen hat, finde ich, dass er hier einer von ihm durchaus zu erwartenden Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist und deshalb auch zur Verantwortung gezogen werden sollte.

Selbst dem Unkundigsten muss doch klar sein, dass man Kassenbestände beim Wechsel jemanden persönlich übergeben sollte, schon um sich selbst zu schützen. Man lässt sich doch auch den übergebenen Betrag als Sicherheit der korrekten Übergabe quittieren. 

So leichtfertig, so überaus dämlich, man kann kaum glauben, dass das ein Lehrer veranstaltet hat.
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Offline Araxes

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Re: Veruntreute Klassenkasse
« Antwort #23 am: 12. Januar 2017, 13:27:23 »
So leichtfertig, so überaus dämlich, man kann kaum glauben, dass das ein Lehrer veranstaltet hat.

Ziemlich dämlich. Wobei man auch anmerken darf, daß "offen rumliegen lassen" nun auch was anderes ist. Muß man davon ausgehen, daß im Lehrerzimmer geklaut wird? Wenn ja, dann wäre eine Geldkassette auch nicht sicherer. Und auch kein Safe, an den irgendwer alleine rankommt oder vielleicht sogar mehre Personen den Code kennen. Auch dann wäre die Frage, ob die Schule einfach so die Verantwortung übernehmen will. Irgendwelches Geld der Schüler aufzubewahren würde ich als Schule nur machen, wenn ich aus der Haftung raus bin.

Wo die "Sorgfaltspflicht" herkommen soll, erschließt sich mir nicht ganz. Falls dazu nicht in irgendeinem Erlaß was geregelt ist, ist das eine rein private Sache zwischen ihm und den Geldgebern und die müssen dann genauso darauf achten, daß das Geld sicher untergebracht ist. Wenn sie ihn nie gefragt haben, wo das Geld liegt, dann trifft sie der Vorwurf genauso.

Ich würde mir sowas als Lehrer gar nicht ans Bein binden, wenn die Schule keine Vorrichtung für die sichere Verwahrung hat und die Haftung übernimmt.

Offline nigel48

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Re: Veruntreute Klassenkasse
« Antwort #24 am: 12. Januar 2017, 13:44:48 »
lesen hilft. der hatte das geld unter dem pult (steht in der klasse !) im offenen fach unter der tischplatte. in ner plastikdose.
er hat das geld angenommen und in verwahrung.
mit "ich hätte und würde" ist keinem geholfen.

mir haben "sie" mal in der großen pause das "milchgeld" geklaut. 13,20 DM. ich hatte es in verwahrung genommen, ich haftete. punkt.
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Offline Alltagsüberlebender

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Re: Veruntreute Klassenkasse
« Antwort #25 am: 12. Januar 2017, 14:20:20 »
Araxes, auf Deinen Lesefehler wurde schon hingewiesen (nicht Lehrerzimmer, sondern Klassenraum).

Du hast völlig Recht, dass wir hätten nachfragen können, wie das Geld verwahrt wird. Aber von einem Lehrer darf man wohl mit Recht gesunden Menschenverstand erwarten, Nikibo hat das ganz gut in Worte gefasst. Keiner geht davon aus, dass jemand "so leichtfertig, so überaus dämlich" mit anvertrautem Geld umgeht.

Das Geld wurde nach schriftlicher Aufforderung durch den Lehrer im Rahmen des Elternabends in der öffentlichen Institution Schule offiziell eingesammelt. Auch ohne Jurist zu sein, gehe ich davon aus, dass das nicht einfach als private Vereinbarung ohne Haftungsverpflichtung für den Einsammelnden zu werten ist. Eltern dürfen erwarten, dass mit der gebotenen Sorgfalt mit ihrem Geld umgegangen wird.

Der Lehrer MUSS sich das nicht ans Bein binden, und DU würdest es als Lehrer nicht tun. Nett, das zu erfahren. Aber das war nicht die Frage.

Der betreffende Lehrer in unserem Fall HAT es sich ans Bein gebunden, und jetzt muss er dafür gerade stehen, zumindest seinen Umgang mit dem anvertrauten Geld rechtfertigen. Niemand würde im Traum daran denken, ihn auf Schadenersatz zu verklagen, wenn ihm das Geld bei einem Raubüberfall geklaut worden wäre. Aber so war es ja nicht.

Herzlichen Dank für alle konstruktiven Beiträge. Bin gerade dabei, übergeordnete Stellen nach verschrifteten Richtlinien im Umgang mit Klassenkassen zu fragen. Ich berichte wieder, wenn es irgendetwas substantiell Neues gibt.


 

Offline Araxes

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Re: Veruntreute Klassenkasse
« Antwort #26 am: 12. Januar 2017, 15:06:18 »
Der Lehrer MUSS sich das nicht ans Bein binden, und DU würdest es als Lehrer nicht tun. Nett, das zu erfahren. Aber das war nicht die Frage.

Auch nett von den Eltern, den Lehrer als Bank zu mißbrauchen Der Lehrer kann in der Konstellation nur verlieren. Er hätte natürlich gar nicht erst das Einsammeln veranlassen sollen und wenn, dann sich dann auch von den Eltern die Aufbewahrung absegnen lassen. Aber vermutlich gab es in irgendeiner Form den Wunsch, irgendwas aus der Klassenkasse zu bezahlen. Eine Schule könnte das leicht lösen, indem sie ein Konto führt. Es ginge sogar eins für alle Klassenkassen. Dann wird eben am Bankschalter ein- und ausgezahlt.

Vielleicht hat er das Geld auch selber in Cannabis investiert. Es hat die Eltern wohl nicht groß interessiert bis das Geld weg war. Natürlich kann man dem Lehrer jetzt wegen seiner Dummheit Vorwürfe machen, aber die Eltern waren genauso dämlich. Die haben genauso blind vertraut.

Zitat
Der betreffende Lehrer in unserem Fall HAT es sich ans Bein gebunden, und jetzt muss er dafür gerade stehen, zumindest seinen Umgang mit dem anvertrauten Geld rechtfertigen.

Der wird seine Lehre daraus ziehen.

Zitat
Niemand würde im Traum daran denken, ihn auf Schadenersatz zu verklagen, wenn ihm das Geld bei einem Raubüberfall geklaut worden wäre. Aber so war es ja nicht.

Vielleicht wird dir ja irgendwann mal in die Wohnung eingebrochen und die EC-Karte geklaut und damit Geld abgehoben. Wußtest du schon, daß es grob fahrlässig ist, EC-Karte und Ausweis im gleichen Raum aufzubewahren? Wer von den Anwesenden hat das nicht zusammen in der Brieftasche? Also wo endet "grob fahrlässig"? Wenn der Lehrer ein Bankschließfach anmietet?
« Letzte Änderung: 12. Januar 2017, 15:11:11 von Araxes »

Offline Korinthenkackerin

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Re: Veruntreute Klassenkasse
« Antwort #27 am: 12. Januar 2017, 15:25:21 »
Das Geld wurde nach schriftlicher Aufforderung durch den Lehrer im Rahmen des Elternabends in der öffentlichen Institution Schule offiziell eingesammelt.

@Araxes
Der Vorwurf
Auch nett von den Eltern, den Lehrer als Bank zu mißbrauchen
ist nach genauem Lesen des oberen Postings völliger Schwachsinn. Wenn der Lehrer die Eltern hierzu auffordert, dürfen die Eltern ja wohl davon ausgehen, dass er das Geld sorgsam verwahrt. Da der Lehrer inzwischen offenbar im Ruhestand ist, war das auch kein junger Hüpfer und man vermutet als Elternteil ja dann wohl, dass dieser Lehrer schon öfters eine Klassenkasse verwaltet hat und man keine Angst haben muss, dass das Geld nachher weg ist. Ich würde einem Klassenlehrer natürlich auch dieses Vertrauen entgegenbringen und mit Desinteresse hat das sicher nichts zu tun.
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Re: Veruntreute Klassenkasse
« Antwort #28 am: 12. Januar 2017, 15:32:07 »
@korinthenkackerin:
Danke. Der Lehrer ist übrigens nicht im Ruhestand, sondern hat nur die Schule gewechselt. Er ist aber in der Tat ein lebenserfahrener Mensch, kein Hüpfer mehr.

Auch nett von den Eltern, den Lehrer als Bank zu mißbrauchen Der Lehrer kann in der Konstellation nur verlieren. Er hätte natürlich gar nicht erst das Einsammeln veranlassen sollen und wenn, dann sich dann auch von den Eltern die Aufbewahrung absegnen lassen. Aber vermutlich gab es in irgendeiner Form den Wunsch, irgendwas aus der Klassenkasse zu bezahlen. Eine Schule könnte das leicht lösen, indem sie ein Konto führt. Es ginge sogar eins für alle Klassenkassen. Dann wird eben am Bankschalter ein- und ausgezahlt.
Nein, es gab keinen Wunsch der Eltern, nur die Aufforderung seitens des Lehrers, 20 Euro für die Klassenkasse abzugeben. Die Schule könnte natürlich Vorgaben einführen, wie Klassenkassen zu führen sind. Aber das war bislang nicht nötig, weil noch kein Lehrer auf die Idee gekommen ist, das Geld unterm Tisch zu sammeln. Die Lehrer haben und nutzen normalerweise folgende Möglichkeiten des Umgangs mit der Klassenkasse: Hinterlegen im Schultresor, Eröffnen eines Klassenkontos, Mit-nach-Hause-nehmen, einem Elternteil anvertrauen. All das ist möglich und wird von den Kollegen ja auch so gehandhabt.

Warum das unser Lehrer anders machte, ist sein Geheimnis, er hat es uns auch nicht erklären wollen. Er hinterließ ja auch keine ordentliche Abrechnung. Niemand erwartet hier doppelte Buchführung, aber doch irgendeine schriftliche Form der Niederlegung von Einnahmen und Ausgaben, dazu eine Sammlung der Belege, damit sich nachvollziehen lässt, was mit dem Geld passiert ist. Nichts dergleichen gibt es. Er ist einfach weg und äußert sich nicht mehr.

Der wird seine Lehre daraus ziehen.
Ich bitte darum. Du missverstehst hier etwas grundsätzlich. Niemand hat etwas gegen den Lehrer. Nur gegen seinen Umgang mit fremdem Eigentum.

Vielleicht wird dir ja irgendwann mal in die Wohnung eingebrochen und die EC-Karte geklaut und damit Geld abgehoben. Wußtest du schon, daß es grob fahrlässig ist, EC-Karte und Ausweis im gleichen Raum aufzubewahren? Wer von den Anwesenden hat das nicht zusammen in der Brieftasche? Also wo endet "grob fahrlässig"? Wenn der Lehrer ein Bankschließfach anmietet?
Eine offene Dose in einem offenen Fach unterm Lehrertisch als Aufbewahrung für fremdes Geld ist grob fahrlässig. Punkt. Wenn ich Gelegenheit zum Diebstahl biete, muss ich dafür gerade stehen. EC-Karte und Ausweis zusammen im Portemonnaie und das dann im Gedränge in einer offenen Tasche auf dem Rücken ... Mit dem Schaden muss ich dann leben.

Der Punkt in diesem besondern Fall ist: würde mir das Portemonnaie geklaut, weil ich leichtsinnig war, wäre das MEIN Schaden. Der hier entstandene Schaden ist (noch) NICHT der Schaden des Lehrers, sondern der der Eltern und vor allem der Kinder, die jetzt keine Ausflüge machen können.

Worum es hier geht, ist die Frage, ob der Lehrer für den Schaden aufkommen muss. Das müsste er zweifellos nicht, wenn er die gebotene Sorgfalt hätte walten lassen. Aber findest Du im Ernst, er hat dies getan? Es gibt einen Schultresor, den andere Lehrer für diesen Zweck nutzen!

Offline Korinthenkackerin

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Re: Veruntreute Klassenkasse
« Antwort #29 am: 12. Januar 2017, 15:36:26 »
Der Lehrer ist übrigens nicht im Ruhestand, sondern hat nur die Schule gewechselt.

Dann würde ich tatsächlich nochmal die Idee mit der Lokalpresse aufgreifen wollen, bzw. die Androhung mit derselben.
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