@korinthenkackerin:
Danke. Der Lehrer ist übrigens nicht im Ruhestand, sondern hat nur die Schule gewechselt. Er ist aber in der Tat ein lebenserfahrener Mensch, kein Hüpfer mehr.
Auch nett von den Eltern, den Lehrer als Bank zu mißbrauchen Der Lehrer kann in der Konstellation nur verlieren. Er hätte natürlich gar nicht erst das Einsammeln veranlassen sollen und wenn, dann sich dann auch von den Eltern die Aufbewahrung absegnen lassen. Aber vermutlich gab es in irgendeiner Form den Wunsch, irgendwas aus der Klassenkasse zu bezahlen. Eine Schule könnte das leicht lösen, indem sie ein Konto führt. Es ginge sogar eins für alle Klassenkassen. Dann wird eben am Bankschalter ein- und ausgezahlt.
Nein, es gab keinen Wunsch der Eltern, nur die Aufforderung seitens des Lehrers, 20 Euro für die Klassenkasse abzugeben. Die Schule könnte natürlich Vorgaben einführen, wie Klassenkassen zu führen sind. Aber das war bislang nicht nötig, weil noch kein Lehrer auf die Idee gekommen ist, das Geld unterm Tisch zu sammeln. Die Lehrer haben und nutzen normalerweise folgende Möglichkeiten des Umgangs mit der Klassenkasse: Hinterlegen im Schultresor, Eröffnen eines Klassenkontos, Mit-nach-Hause-nehmen, einem Elternteil anvertrauen. All das ist möglich und wird von den Kollegen ja auch so gehandhabt.
Warum das unser Lehrer anders machte, ist sein Geheimnis, er hat es uns auch nicht erklären wollen. Er hinterließ ja auch keine ordentliche Abrechnung. Niemand erwartet hier doppelte Buchführung, aber doch irgendeine schriftliche Form der Niederlegung von Einnahmen und Ausgaben, dazu eine Sammlung der Belege, damit sich nachvollziehen lässt, was mit dem Geld passiert ist. Nichts dergleichen gibt es. Er ist einfach weg und äußert sich nicht mehr.
Der wird seine Lehre daraus ziehen.
Ich bitte darum. Du missverstehst hier etwas grundsätzlich. Niemand hat etwas gegen den Lehrer. Nur gegen seinen Umgang mit fremdem Eigentum.
Vielleicht wird dir ja irgendwann mal in die Wohnung eingebrochen und die EC-Karte geklaut und damit Geld abgehoben. Wußtest du schon, daß es grob fahrlässig ist, EC-Karte und Ausweis im gleichen Raum aufzubewahren? Wer von den Anwesenden hat das nicht zusammen in der Brieftasche? Also wo endet "grob fahrlässig"? Wenn der Lehrer ein Bankschließfach anmietet?
Eine offene Dose in einem offenen Fach unterm Lehrertisch als Aufbewahrung für fremdes Geld ist grob fahrlässig. Punkt. Wenn ich Gelegenheit zum Diebstahl biete, muss ich dafür gerade stehen. EC-Karte und Ausweis zusammen im Portemonnaie und das dann im Gedränge in einer offenen Tasche auf dem Rücken ... Mit dem Schaden muss ich dann leben.
Der Punkt in diesem besondern Fall ist: würde mir das Portemonnaie geklaut, weil ich leichtsinnig war, wäre das MEIN Schaden. Der hier entstandene Schaden ist (noch) NICHT der Schaden des Lehrers, sondern der der Eltern und vor allem der Kinder, die jetzt keine Ausflüge machen können.
Worum es hier geht, ist die Frage, ob der Lehrer für den Schaden aufkommen muss. Das müsste er zweifellos nicht, wenn er die gebotene Sorgfalt hätte walten lassen. Aber findest Du im Ernst, er hat dies getan? Es gibt einen Schultresor, den andere Lehrer für diesen Zweck nutzen!