Das Seerecht regelt die nautische Sicherheit, nicht aber ein politisches Wunschkonzert nach einem entfernten Wunschhafen. Auch wenn ueber die Sicherheit von libysvchen Haefen noch diskutiert werden duerfte, sind tunesische Haefen naeher als italienische. Tunesien wurde gar von der extrem migrantenaffinen Schweizerischen Exjuxtizministerin als sicheres Land, in das Leute ohne Einzelfallpruefung ueberstellt werden duerfen, beurteilt. Eine Landung in Italien ist somit nicht Seerecht, sondern krasser Seerechtsmissbrauch. Wenn die Kaptiaenin nicht von einem fahrlaessigen oder kriminellen Staat eine Flagge fuehren koennte, waere der Angriff auf Schiffe der Kriegsmarine, Kuestenwache und Zoll in Hoheitsgewaessern dieser Schiffe und einen Hafen lupenreine Piraterie. Dafuer waere zwar nicht mehr die Todesstrafe, aber eine hohe zweistellige Freiheitsstrafe faellig….