Aber dass man selbst den Begriff "angemessen" nicht selbst definieren kann. Sprich anhand von dem was man selbst stemmen kann. Und was angemessen bedeutet habe ich bei einem Bekannten gesehen, Haus Weg, Auto weg, weil er sein Eigenheim besaß. Er hätte es mit normalen ALG "halten" können. Letztendlich blieb ihm nur die Flucht aus Deutschland um im Ausland was Neues aufzubauen.
Man muß aber schon sehr lange arbeitslos sein, um ein abbezahltes Eigenheim zu verlieren. Schließlich sind da die Lebenshaltungskosten entsprechend niedriger. Das müssen dann schon mehrere Jahre sein. Mal ehrlich: was ist die Alternative? Die Gemeinschaft übernimmt den Lebensunterhalt ungeachtet der Vermögenswerte? Höhere Freibeträge wären eine Möglichkeit, aber wie hoch?
Nun, das sind wieder alles Einzelfälle, ja. Aber das System Hartz IV ist in meinen Augen alles andere als "okay".
Es bestraft den ehrlichen Hamsterradtreter. Ich geh jetzt erstmal eine Runde heulen...
Der Ehrliche ist immer der Dumme. Mit einem anderen System würde der Unehrliche aber genauso seinen Vorteil suchen und bekommen.
Wieso mehr? Wenn ich länger gearbeitet habe, als ich arbeitslos bin, dann will ich nicht "mehr" sondern weniger als mir zusteht aufgrund der früheren Einzahlungen.
Ja, dann muß man die Bezugsdauer viel stärker als heute mit der Versicherungsdauer verknüpfen. Das fände ich nicht falsch, heißt aber auch, daß man anfangs nur einen geringeren Anspruch hat. ist ja auch schon so.
Hartz IV hat diese vor Hartz IV festgelegte Grundlage aber in Richtung Armutsgrenze verschoben. Und das ist in meinen Augen einfach eine Schweinerei ohnegleichen.
Umgekehrt könnte es passieren, daß es vermögende Arbeitslose gibt, die trotzdem Stütze kriegen und andere zahlen dafür. Mir fehlt in der Betrachtung immer der Aspekt, daß irgendwer dafür bezahlen muß und das sind nicht immer Leute, die selber viel mehr haben.
Na ja, dein "Erspartes" wird auch besteuert, ob das je nach Situation dann besser kommt, wage ich mal zu bezweifeln. Ob Du nun Kapitalsteuer zahlst oder ALV. Über die Größe des Unterschiedes kann man dann ab einer gewissen Höhe dann streiten.
Die ALV schneidet tatsächlich gar nicht so schlecht ab. Der Beitragssatz liegt bei 3%. Man hat also nach 33 Monaten einen Bruttolohn eingezahlt und erst nach 277 Monaten 70% eines Jahresbruttolohns, also das, was man bei maximal einem Jahr Bezugsdauer etwa kriegen kann. Damit steht man erst nach 23 Jahren schlechter da als mit einem privaten Sparplan mit 0% Zinsen. Ich würde sagen, der Punkt geht an die ALV oder habe ich was falsch gerechnet?
Das zeigt aber auch, daß eine längere Bezugsdauer nur mit höheren Beiträgen ginge. Sowas könnte man doch freiwillig erlauben.