Lustiger Fall. Auf den ersten Blick nachvollziehbar.
Nicht wirklich, wenn man die Urteilsbegründung hernimmt:
Die Verordnung gelte nur fünf Jahre, außerdem ermögliche sie ja einen erlaubten Mietzuschlag von zehn Prozent – damit werde den Interessen der Eigentümer Rechnung getragen. Dass sie vorübergehend in ihren Gewinnerzielungsmöglichkeiten eingeschränkt seien, sei auch dadurch gerechtfertigt, dass die Allgemeinheit durch ihre Steuergelder zur Wertsteigerung der Grundstücke beigetragen habe. „Wenn die Allgemeinheit dazu beiträgt, dass das Eigentum prosperiert, dann ist es nicht zu beanstanden, wenn diese Allgemeinheit sagt, dass es in Ordnung ist, für einen vorübergehenden Zeitraum die Mieten zu dämpfen“, so Richterin Siegmund. Mit den Steuergeldern meinte sie vor allem die verbesserte Infrastruktur, etwa die Schließung des S-Bahn-Rings oder den Anschluss an die Autobahn, die als Gründe für die Wertsteigerung der dort gelegenen Grundstücke mit angeführt werden.
Mal abgesehen davon, dass die angeführte Allgemeinheit auch Vermieter einschließt, die nun also nicht von ihrem Steuereinsatz profitieren dürfen, stellt sich bei dieser Argumentation doch die Frage, was im Falle eines Wertverlustes von Grundstücken passieren soll. Gerichte müssten dann Mieter zwingen, eine ehemalige hohe Miete weiter zu zahlen, obwohl der Markt diese nicht mehr hergibt. Völlig unrealistisch.
Ob ein kausaler alleiniger Zusammenhang zwischen Schließung des S-Bahn-Rings, Anschluss an die Autobahn und Wertsteigerung des Grundstückes besteht, steht auch in den Sternen. Woanders hat es auch Wertsteigerungen gegeben. Und selbst, wenn hier der Nachweis gelänge: In welcher Form wäre das der Vermieterin zuzurechnen? Hat sie die Maßnahmen beschlossen und umgesetzt?
Selten so einen Schwachsinn gehört.
Was aber im Artikel nicht steht und eben nur in der B1 Abendschau gesagt wurde, daß der Mieter zwei der drei Zimmer der Wohnung seinerseits zu 20 € und 25 € untervermietet. Der verdient jetzt mehr an der Wohnung als er selber dafür bezahlt. Da finde ich die Klage schon dreist und solche Pappenheimer wird man als Vermieter auch nicht wieder los.
Da dürfte eine Zehnerpotenz fehlen.
Untervermietung bedarf der Zustimmung des Vermieters, die er allerdings nur in Ausnahmefällen verweigern kann. Er kann aber einen Zuschlag für erhöhte Abnutzung verlangen. In der Regel ist die erzielte Untermiete aber höher als der Zuschlag.
Das alles klingt nach dem Beginn eines wundervollen Mietverhältnisses.