@oldtimer
in welchem Land lebst Du?
Ich meine in den USA beispielsweise, kann der Unterhalt auch eingeklagt werden. Es gibt doch Abkommen mit allen möglichen Ländern. Hat deine Ex keine Versuche gestartet.
Unterhalt kann nicht nur überall eingeklagt, sondern auch überall vollstreckt werden. Ich bin aber kein Unterhaltspreller, der Betrag zu dem ich verurteilt wurde, wird regelmässig über das Konto einer nahen Verwandten überwiesen. Das OLG Stuttgart hat mir allerdings lebenslänglich gegeben, also lebenslänglichen nachehelichen Unterhalt wegen Vortäuschung andauernder Arbeitsunfähigkeit meiner Ex (psychische Probleme als Folge der Trennungs- und Scheidungsproblematik..)
Ein paar Euro Rückstand gibt es, die Exe vergeblich versucht hat vollstrecken zu lassen. Die Kosten für Gericht und viermalige erfolglose Vollstreckungsversuche durch den Gerichtsvollzieher waren ein Vielfaches der 22.- €, die sie letztendlich bekommen hat. Damals lebte ich aber noch in Deutschland.
Inzwischen lebe ich in einem Land ohne funktionierendes Meldewesen. Nicht mal mein Bankkonto taucht in irgendwelchen Suchprogrammen auf. In diesem Zusammenhang ein wichtiger Hinweis an alle: in meiner damaligen Firma hatten wir einen Leiharbeiter, mit dem ich mich gerne unterhalten habe weil er ebenfalls geschieden und unterhaltspflichtig war. Er erzählte mir, dass er neulich beim Jobcenter war und die Sachbearbeiterin dort ihm auf dem Bildschirm alle seine Konten und die aktuellen Kontostände vorlesen konnte.....so viel zur Illusion vom Datenschutz.
Wenn man mich finden sollte und versucht, mich finanziell abzuwürgen, kehre ich sofort nach Deutschland zurück und beziehe erst mal ALG 1 und anschliessend ALG 2 - aber dann gibts von mir gar nichts mehr. Die paar Jahre bis zur Pensionierung kriege ich rum, meine Rente ist eh schon gepfändet so dass ich mir darüber keinen Kopf mehr machen muss.