Beendet eine Kreuzung ein Tempolimit?
StvO Verkehrszeichen 274.
Im Internet ergibt sich ein zwiespältiges Ergebnis.
Mir hat der Fahrlehrer beigebracht, nach einer Kreuzung muss das Tempolimit wiederholt werden, sofern es nicht um ein mit Wegstrecke versehendes Streckenverbot handelt oder der Grund des Tempolimits eindeutig erkennbar nicht mehr gilt.
Es muss aufgehoben werden.
Wenn ich das richtig interpretiere, wenn ich in die Kreuzung reinfahre und das Tempolimit nicht sehen kann, bin ich bei einer Tempolimitüberschreitung aus dem Schneider.
Fahre ich geradeaus über die Kreuzung und bin in Kenntnis des alten Tempolimits, bin ich dran, wenn das Schild nicht da steht (entfernt, umgefahren, usw).
Auch nach Diskussion unter Bekannten hebt der Begin des Tempolimits für den Gegenverkehr das in meiner Richtung geltene Tempolimit also nicht auf. Eine weitere Urban Legend?
Demzufolge ist unsere StVO ein gesammeltes Werk voll Sch.... Oder aber ich hatte einen falschen Fahrlehrer früher.