Die Scheibe (heute Karte) gehört als Nachweis zum Fahrer
(Mitführungsplicht) Er, der Fahrer hat seine letzten 30 Tage (früher 28) minutiös nachzuweisen, entweder Arbeitsnachweis oder eine europaeinheitlichen Urlaubsschein.Nach Ablauf von 30 Tagen geht die Nachweispflicht an den Arbeitgeber über der muss dann 5 oder 10 Jahre nachweisen, das weiss ich nicht so genau.
Bestraft wirst du in jedem Fall wenn du nur 29Tage nachweist...aber auch wenn du 31 Tage nachweist...
bei 2 Fahrern müssen beide Scheiben (Karten) bei Fahrtbeginn eingelegt werden, ein Zusteigen unterwegs gilt nicht als Doppelbesatzung und führt nicht zu verlängerter Arbeitszeit.
Dem Gesetzgeber sind die Rollzeiten von Fz egal da diese nicht müde werden, diese sind also nicht nachzuweisen.
Ich dachte ich muss nur nachweisen, dass ich die Lenkzeiten und Ruhepausen eingehalten habe?
Wohre soll ich als Privatmensch, der einen 7,5t ausleiht, so eine Karte herholen?
Wir sind mit einem 7,5t zur Messe und zurück, 2 Fahrer an diesem Tag.
Wie will die Polizei denn nun kontrollieren, dass ich wirlich nicht 15h dauerhaft mit dem Ding unterwegs war und erst am nächsten Tag das Ding zum Leihwagenverleiher zurückgebracht habe?
Ich kannte das früher so, dass der zweite Fahrer die Scheibe des anderen angeblich unterschreiben musste.
Ich blick da noch nicht so durch.
Weil ich vermutlich in absehbarer Zeit umziehe, wie kriege ich die Lenkzeiten und Ruhepausen nachgewiesen?
Oder kriegt man diese Karten beim Ausleihen der 7,5 t LKWs ? Ich will den 7,5 mit dem C1E fahren. (Umschreibung alter 3er mit 7,5t) .
Hört sich wahnsinnig kompliziert an.