Ich habe grad mal geguckt. Wenn die Klinik eine Verlängerung für nötig hält, muß sie das der DRV (Leistungsabteilung) nur mitteilen und begründen, da gibt es ein Formular für. Keine Ahnung, ob das übliche Praxis ist. Na ja. Erstmal werde ich jetzt unter Berufung auf § 7 Abs. 1 S. 2 BUrlG für die drei Wochen nach dem vorraussichtlichen Ende der Kur Urlaub beantragen.
Doch, ist gängige Praxis mittlerweile bei den gesetzlichen Versicherten. Erst einmal grundsätzlich nur 3 Wochen, dann weitersehen. Die Verlängerung geht dann in der Regel ohne Probleme, wenn das ärztlicherseits als erforderlich angesehen wird. Den beantragten Urlaub kannst Du dann einfach stornieren lassen.
Erkundige Dich aber ggf. mal bei Deiner zahlenden Entgeltstelle, wie das mit der Lohnfortzahlung aussieht. Grundsatz: 6 Wochen und ich weiß nicht, ob Du evtl. noch unter die "Altfallregelung" fällst.
Die Lohnfortzahlung kann sich ggf. verkürzen, wenn Du vorher schon wegen der Bandscheibe krankgeschrieben warst und es im Zusasmmenhang mit der Kur gesehen wird. Dann greift das Krankengeld der KK.