Eigentlich sollte die Ladung auch den Beweisbeschluß mit dem Beweisthema enthalten, zu dem Du gehört werden sollst.
Ja, ein paar Sätze, mit denen ich nicht viel anfangen kann:
"Es soll Beweis erhoben werden über folgende Behauptungen des Beklagten:
Während der Vertragsverhandlungen seit darüber gesprochen worden, dass die streitgegenständlichen Eigentumswohnungen aus einer Insolvenzmasse stammten und deshalb eine Frist zur Annahme des Kaufvertragsgebots von mindestens acht Wochen erforderlich sei."
Keine Ahnung, von welchen Vertragsverhandlungen und welchen Eigentumswohnungen die da reden. Da der Plural benutzt wird, wurden wohl mehrere Wohnungen im Paket verkauft. Das ist aber auch alles, was ich mir da zusammenreimen kann. Von der beteiligten Txxxxx Invesitions KG habe ich noch nie gehört.
Kaum.
Du machst mir ja Hoffnung. Darf man als Zeuge dann vor Gericht den Richter fragen, wie die eigentlich auf einen gekommen sind? Und darf man dann sagen, daß sie sich nächstes Mal besser bemühen sollen, nicht völlig Unbeteiligte vorzuladen? Die werden auch ziemlich dumm aus der Wäsche gucken angesichts der Tatsache, daß der eigentlich Vorzuladende natürlich nicht da sein wird. Pech für den Beklagten, der dadurch wohl entlastet werden sollte.