Autor Thema: Vorladung als Zeuge  (Gelesen 7050 mal)

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Offline Araxes

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Vorladung als Zeuge
« am: 09. März 2013, 20:16:08 »
Gestern kam bei mir ein Brief vom Landgericht an. Ich werde als Zeuge in irgendeiner Immobiliensache vorgeladen. Dabei habe ich von den Streitpartnern noch nie gehört und weiß nicht im geringsten, worum es da geht. Wie kann denn sowas sein? Wenn ich nicht erscheine, kann ich 1000 € Strafe bekommen.

Ich werde wohl versuchen, die Frau Justizobersekretärin zu erreichen, die das eingetütet hat. Hoffentlich läßt sich das abwenden. Super ist auch, daß sowas erst 2 Wochen vorher verschickt wird. Anderenfalls gehe ich da hin und erkläre dem Richter, daß ich völlig fehl am Platz bin.

Offline Druide

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Re: Vorladung als Zeuge
« Antwort #1 am: 09. März 2013, 20:36:51 »
@Araxes: Kontaktiere evtl. mal' Yossarian - er weiß wahrscheinlich wie "so etwas abläuft".

So nebenbei:
Bei uns in AUT kann man(n) auch "einfach so" als Schöffe od. Laie zu Gericht vorgeladen
werden  :schild

LG v. Druiden

Offline grashopper

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Re: Vorladung als Zeuge
« Antwort #2 am: 09. März 2013, 20:45:37 »
Hm.. vielleicht auch einfach eine Verwechslung in der Adresse? Ich würde da auch anrufen und fragen, welcher Sinn und Zweck dahinter stecken soll. Dann klärt es sich ggf. auf und der richtige Zeuge kann noch rechtzeitig vor dem Termin geladen werden.
"draußen nur Kännchen" - Bodo

Offline Unikum

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Re: Vorladung als Zeuge
« Antwort #3 am: 09. März 2013, 21:09:57 »
hingehen, gibt ZEUGENGELD
Früher war alles besser, sogar die Höhlen waren größer.

Wer, wenn nicht ich?

Offline Araxes

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Re: Vorladung als Zeuge
« Antwort #4 am: 10. März 2013, 00:06:20 »
hingehen, gibt ZEUGENGELD

Ich fürchte, das würde gleich für irgendeine Ordnungsstrafe draufgehen, wenn mir das dazu sehr auf den Nerv geht.

Offline Araxes

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Re: Vorladung als Zeuge
« Antwort #5 am: 10. März 2013, 00:09:01 »
Hm.. vielleicht auch einfach eine Verwechslung in der Adresse? Ich würde da auch anrufen und fragen, welcher Sinn und Zweck dahinter stecken soll. Dann klärt es sich ggf. auf und der richtige Zeuge kann noch rechtzeitig vor dem Termin geladen werden.

Ich habe ja einen Allerweltsnamen. Möglicherweise gibt's da auch noch einen Namensvettern in Berlin mit dem gleichen Geburtstag. Trotzdem hätten die das mit den Daten der Meldestelle eigentlich verwechslungsfrei hinkriegen können, also theoretisch zumindest. Man lernt ja nie aus.

Yossarian

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Re: Vorladung als Zeuge
« Antwort #6 am: 10. März 2013, 12:21:42 »
Gestern kam bei mir ein Brief vom Landgericht an. Ich werde als Zeuge in irgendeiner Immobiliensache vorgeladen. Dabei habe ich von den Streitpartnern noch nie gehört und weiß nicht im geringsten, worum es da geht.

Eigentlich sollte die Ladung auch den Beweisbeschluß mit dem Beweisthema enthalten, zu dem Du gehört werden sollst.

Zitat
Wie kann denn sowas sein?

Irgendeiner der Streitpartner meint vielleicht, Dich auf dem Männerklo seiner Stammkneipe gesehen zu haben, als er mit dem jetzigen Prozeßgegner gerade was wichtiges besprochen hat.

Zitat
Hoffentlich läßt sich das abwenden.

Kaum.

Offline Araxes

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Re: Vorladung als Zeuge
« Antwort #7 am: 10. März 2013, 14:13:21 »
Eigentlich sollte die Ladung auch den Beweisbeschluß mit dem Beweisthema enthalten, zu dem Du gehört werden sollst.

Ja, ein paar Sätze, mit denen ich nicht viel anfangen kann:

Zitat
"Es soll Beweis erhoben werden über folgende Behauptungen des Beklagten:

Während der Vertragsverhandlungen seit darüber gesprochen worden, dass die streitgegenständlichen Eigentumswohnungen aus einer Insolvenzmasse stammten und deshalb eine Frist zur Annahme des Kaufvertragsgebots von mindestens acht Wochen erforderlich sei."

Keine Ahnung, von welchen Vertragsverhandlungen und welchen Eigentumswohnungen die da reden. Da der Plural benutzt wird, wurden wohl mehrere Wohnungen im Paket verkauft. Das ist aber auch alles, was ich mir da zusammenreimen kann. Von der beteiligten Txxxxx Invesitions KG habe ich noch nie gehört.

Zitat
Kaum.

Du machst mir ja Hoffnung. Darf man als Zeuge dann vor Gericht den Richter fragen, wie die eigentlich auf einen gekommen sind? Und darf man dann sagen, daß sie sich nächstes Mal besser bemühen sollen, nicht völlig Unbeteiligte vorzuladen? Die werden auch ziemlich dumm aus der Wäsche gucken angesichts der Tatsache, daß der eigentlich Vorzuladende natürlich nicht da sein wird. Pech für den Beklagten, der dadurch wohl entlastet werden sollte.

Yossarian

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Re: Vorladung als Zeuge
« Antwort #8 am: 10. März 2013, 16:47:24 »
Das Gericht lädt die Zeugen im Zivilprozeß nach Parteivortrag, die verifizieren nicht, ob Du der "Richtige" bist oder ob Du überhaupt was zu dem Beweisthema sagen kannst. Das Gericht teilt den Parteien lediglich mit, wenn eine Ladung nicht zugestellt werden konnte, weil die Adresse nicht stimmt oder es die Person gar nicht gibt.

Ruf mal den Anwalt des / der Beklagten an und frag, was der Quatsch soll und ob seine Partei zu blöd ist, ihm einen Zeugen korrekt zu benennen.

Offline Unikum

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Re: Vorladung als Zeuge
« Antwort #9 am: 10. März 2013, 18:37:23 »
Wahrscheinlich soll er ja garnicht zeugen sondern hat schon gezeugt....geht nur noch um die Unterhaltshöhe....
Früher war alles besser, sogar die Höhlen waren größer.

Wer, wenn nicht ich?

Conte Palmieri

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Re: Vorladung als Zeuge
« Antwort #10 am: 10. März 2013, 21:16:52 »
Was ist daran eigentlich so fürchterlich? Geh' halt, hör' Dir die Fragen an, sag' das Du nix weißt und fertig.

Offline Kulle

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Re: Vorladung als Zeuge
« Antwort #11 am: 10. März 2013, 21:35:13 »
Da fällt mir ein,

zu DDR-Zeiten wurden ich und Bruder gemeinsam zur Alibiverhörung eingeladen. Was genau vorgefallen ist wissen wir auch heute nicht. Der vernehmende Polizist meinte nur auf unser Hinterfragen, wenn  es richtig akut für uns wäre, würde das Fragespiel nicht so simpel laufen.

DDR-Recht und heutiges Recht haben ihren Uhrsprung beim ersten Kanzler Bismark.

Conte Palmieri

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Re: Vorladung als Zeuge
« Antwort #12 am: 10. März 2013, 23:11:59 »
DDR-Recht und heutiges Recht haben ihren Uhrsprung beim ersten Kanzler Bismark.
Auch das, was Bismarck in Göttingen studiert hat, war römisches Recht.

Offline Araxes

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Re: Vorladung als Zeuge
« Antwort #13 am: 12. März 2013, 00:40:34 »
Ich habe heute beim Gericht angerufen und bin sogar zum Richter durchgestellt worden. Der will sich mal erkundigen, was da Sache ist. Mal sehen, was bei rauskommt.

Yossarian

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Re: Vorladung als Zeuge
« Antwort #14 am: 12. März 2013, 08:34:43 »
Ich seh ehrlich gesagt auch nicht so Recht, was das Problem dabei wäre, einfach zu dem Termin zu erscheinen und zu sagen, daß man nichts weiß.