Die Zeitarbeitsfirmen stellen also den Unternehmen die Alternative, dass sie die Leute übernehmen können. Meine Frage (da ich die Zeitarbeitsfirma auf jeden Fall nur als Notlösung betrachte und als Sprungbrett nutzen möchte): Wie läuft das? Müssen die Unternehmen mich dann freikaufen oder was auch immer? Kann denn die Zeitarbeitsfirma mir untersagen, dass ich mich dort zur festen Übernahme anbiete? Ich würde das dann nach 1-2 Monaten fester Arbeit über die Z-Firma gerne ansprechen. Wie ist da die rechtliche Lage?
Grundsätzlich ist es wohl so, dass das übernehmende Unternehmen an die Z-Firma dann eine "Vermittlungsgebühr" bezahlen muss. In einem mir bekannten Fall waren es 25 % eines Jahresbruttogehalts, das die Mitarbeiterin bei uns verdient hätte. Wir konnten sie deswegen leider nicht übernehmen, aber später hat dies ein privates Unternehmen gemacht, so dass sie dort eine feste Stelle bekam.
Die vertraglichen Klauseln sind ziemlich heftig formuliert. Darauf solltest Du sehr genau schauen (Inhalt).
Sofern Dich die ausleihende Firma übernehmen will, ist auch dann die Z-Firma im Spiel (Vermittlungsgebühr).
In "unserem" Fall war sogar vetraglich geregelt, dass selbst nach 12 Monaten
nach Beendigung der "Ausleihe" noch eine Vermittlungsgebühr fällig gewesen wäre, wenn wir die Mitarbeiterin übernommen hätten.