Hier wo ich wohne gilt die Bayerische Bauordnung im allgemein und dient als Grundlage für die Aufstellung eines Bebauungsplan in dem zusätzliche Regeln wie Dachneigung, Grenzbebauung, Baulinie und weitere Regelungen von der Stadt festgelegt werden.
In jeder Baugenehmigung werden dieser Regelung als Nebenbestimmungen festgelegt. Wenn der Bauherr Änderung will muss er Antrag auf Änderung oder Ausnahmegenehmigung stellen. Was in der Straße damals gebaut wurde entspricht zum großen Teil die von der Stadt aufgestellten Bebauungsplan nicht aber hat natürlich Bestandsschutz, wird ein Bestand abgerissen, so muss der neue nach den neuen Bebauungsplan gebaut wird. mein Haus hat rund um bis auf die Teil-Grenze an den Nachbar ca. 1,60-2,50 Mauer, die zuständige Sachbearbeiterin ist blind und stur will jetzt die neue Bebauungsplan an dieser Stelle einhalten
der Nachbar wollte sein so oder so hingebrachten Sichtschutz auf des Fundament anstelle von den alten Drahtzaun, die dumme Kuh antwortete: sie kann die Genehmigung von Drahtzaun auf Holzzaun aber darf nicht höher als 1,20 m von Fundamentoberkante. Hätte er dia Laten auf mein Zaun befestigt wäre keine Änderung trotz die Höhe von 1,80 aber den hätte es genauso blöd ausgeschaut wie jetzt
so hat er den Antrag zurückgezogen und seine Latten/Pfosten in seinem Garten neben mein Fundament aufgestellt.
Ihre Begründung in dieser Straße ist die offene Bauweise vorgeschrieben, und Stadtbild und solche Kram!... dumme Kuh wenn man klein bisschen überlegt das ist die Straße ist Stadtgrenze wo ein Schallschutzwand gegenüber unser Häuser steht
ich weiss nicht was für ein Bild sieht sie dabei.