Soweit ich durch die Polizei informiert wurde, kann jeder Hausbesitzer einen auf seinem Grundstück unberechtigt parkenden Wagen abschleppen lassen. Die Kosten müssen allerdings vorgelegt und bei dem Betreffenden nachher eingeklagt werden.
Trotzdem hat es bei einigen Mitmenschen durchaus erzieherischen Wert, die Polizei zu rufen. Als Mieter eines privaten Parkplatzes in der City parkte uns auch dauernd ein Nachbar zu. In Unkenntnis der vorgenannten Regelung und nach mehrmaligen erfolglosen Unterlassungsbitten an den Fremdparker baten wir die Polizei hinzu, die den nebenan wohnenden ausländischen Halter aus dem Bett klingelte. Gott, hat der einen Aufstand gemacht, von Ausländerfeindlichkeit gefaselt und sich äußerst schlecht benommen. Aber geparkt hat er anschließend nie wieder da.