Hartz IV, Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes zur heutigen Entscheidung:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-005.htmlEdit:
Der Gesetzgeber hat jegliche
Ermittlungen zum spezifischen Bedarf eines Kindes, der sich im
Unterschied zum Bedarf eines Erwachsenen an kindlichen
Entwicklungsphasen und einer kindgerechten Persönlichkeitsentfaltung
auszurichten hat, unterlassen. Sein vorgenommener Abschlag von 40 %
gegenüber der Regelleistung für einen Alleinstehenden beruht auf einer
freihändigen Setzung ohne empirische und methodische Fundierung.
Insbesondere blieben die notwendigen Aufwendungen für Schulbücher,
Schulhefte, Taschenrechner etc. unberücksichtigt, die zum existentiellen
Bedarf eines Kindes gehören. Denn ohne Deckung dieser Kosten droht
hilfebedürftigen Kindern der Ausschluss von Lebenschancen.Wie fühlt man sich eigentlich als Politiker, wenn man vom Bundesverfassungsgericht derart einen in die Fresse kriegt? Ist einem das eigentlich immer noch egal? Wahrscheinlich bin ich zu naiv...