Autor Thema: Sperma spenden  (Gelesen 12095 mal)

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Offline Stachelhaut

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Re:Sperma spenden
« Antwort #15 am: 27. Mai 2010, 16:12:05 »
das ist ein indikator.
vorher nicht genau sagen, was sie erwartet und dann rumnörgeln.
sie ist nie zufrieden.

passt zur kontolle.

du dafst zwar reden, hast aber nicht das sagen. (du kannst dir den mund fusselig quatschen, agumentieren ohne ende - sie entscheidet.)

herzlichen glückwunsch.

Also sollte man nur was mit Frauen anfangen, die immer alles aufessen? Muß ich mir merken und künftig drauf achten. Wieder was gelernt. ;D
The union is behind us, we shall not be moved.

marple

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Re:Sperma spenden
« Antwort #16 am: 27. Mai 2010, 18:36:07 »
Gesetzt den Fall, ich würde eine Eizelle spenden wollen und das Geld brauchen, hätte ich das alleinige Recht das zu entscheiden. Mit Samenspenden sehe ich das genau so.

Wahrscheinlich regt die Freundin nur der Gedanke auf, dass er eine sexuelle Handlung "begehen" muss, um zum Samen zu kommen. Und das OHNE sie!

Gott, das ist ja wie Onanieren! Gehört doch einfach verboten so alleiniger Schweinkram. Außerdem weicht es das Rückenmark auf. 

Offline phoenix

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Re:Sperma spenden
« Antwort #17 am: 27. Mai 2010, 21:26:08 »
Also sollte man nur was mit Frauen anfangen, die immer alles aufessen? Muß ich mir merken und künftig drauf achten. Wieder was gelernt. ;D

Super, das erzählt ihr mir jetzt. 8)
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher." (Albert Einstein)

Offline phoenix

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Re:Sperma spenden
« Antwort #18 am: 27. Mai 2010, 21:30:10 »
die konsequenz wäre, dass sie dann schluss macht.

Das hättest du ggf. vorher mal ansprechen koennen/sollen.


Ist die immer so? Wenn ja, ....  lauf !

das ist ein indikator.
vorher nicht genau sagen, was sie erwartet und dann rumnörgeln.
sie ist nie zufrieden.

passt zur kontolle.

du dafst zwar reden, hast aber nicht das sagen. (du kannst dir den mund fusselig quatschen, agumentieren ohne ende - sie entscheidet.)

herzlichen glückwunsch.

Ja, hört sich so an, momentan.
« Letzte Änderung: 27. Mai 2010, 21:33:01 von phoenix »
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher." (Albert Einstein)

Offline Unikum

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Re:Sperma spenden
« Antwort #19 am: 29. Mai 2010, 09:58:30 »
Mach nen Deal mit ihr:

Was sie schluckt darf sie behalten, der Rest wird gespendet.
Früher war alles besser, sogar die Höhlen waren größer.

Wer, wenn nicht ich?

Rosenkohl

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Re:Sperma spenden
« Antwort #20 am: 30. Mai 2010, 01:17:35 »
Allerdings ist das hiesige Familienrecht nicht gerade spenderfreundlich. Wenn so ein Kind irgendwie doch mal an Deinen Namen herankommt (und Sicherheitslücken gibt's überall) hast Du keine Chance, Dich gegen eine Vaterschaftsfeststellung zu wehren. So ein paar Bedenken kann man da schon haben.

Ich hatte eben dies aufschreiben wollen, aber das haste ja nu schon von jemand anders.
Ergänzung:
es kann natürlich auch sein, dass dir die bespendete Frau eine Vaterschaftsklage anhängt.

Im übrigen - ist halt ein Fehler, frau alles zu erzählen.
Sei beim nächsten Male, um was immer es da geht, klüger.
Halt den Mund.

Offline ganter

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Re:Sperma spenden
« Antwort #21 am: 30. Mai 2010, 01:22:56 »
boah eyh, jetzt verrätst du natürlich männergeheimnisse. Hoffentlich liest das gänslein hier nicht mit. Nachher werd ich inquisitorischen Maßnahmen unterzogen.
"Männer definieren sich sowieso nicht über die Drogeneinwurfmenge."
"Im Vergleich zur bricom dürfte jede Wand einer öffentlichen Bedürfnissanstalt ein Quell unendlicher Weisheit sein...."
Bodo

Smithie

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Re:Sperma spenden
« Antwort #22 am: 30. Mai 2010, 10:22:56 »
Boahh .. wieder so ne Frau die meint, der Mann sei ihr Eigentum. Ich würd es machen - nicht nur wegen der Kohle sondern einfach auch, weil SIE es dir verbieten will. Ist bestimmt eine von denen, die nicht schlucken oder sie anspritzen lassen, weil sie das eklig finden, aber trotzdem gehört das Sperma ihnen. Frag sie mal, ob ihre Eizelle dann auch dir gehört !!Selbstbefriedigung ist dann wahrscheinlich Fremdgehen und Pornos dürfen nur zusammen geguckt werden und bei jeder Szene kommt dann die Frage "findest du die hübsch?"
Boahh ... so ne Frau hätte ich nach 1 Tag in die Wüste geschickt.

Außerdem ist es doch bei Samenspende so, dass Frauen, die das brauchen, was unterschreiben, dass sie keine Unterhaltsansprüche gegen den Spender stellen können.


Offline Stachelhaut

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Re:Sperma spenden
« Antwort #23 am: 30. Mai 2010, 15:36:15 »
Außerdem ist es doch bei Samenspende so, dass Frauen, die das brauchen, was unterschreiben, dass sie keine Unterhaltsansprüche gegen den Spender stellen können.

Eine solche Erklärung kann man ggf. getrost auf die Rolle neben der Keramik wickeln.

§ 1614 Verzicht auf den Unterhaltsanspruch; Vorausleistung

(1) Für die Zukunft kann auf den Unterhalt nicht verzichtet werden.
(2) Durch eine Vorausleistung wird der Verpflichtete bei erneuter Bedürftigkeit des Berechtigten nur für den im § 760 Abs. 2 bestimmten Zeitabschnitt oder, wenn er selbst den Zeitabschnitt zu bestimmen hatte, für einen den Umständen nach angemessenen Zeitabschnitt befreit.
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Yossarian

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Re:Sperma spenden
« Antwort #24 am: 30. Mai 2010, 16:31:11 »
Siehe aber: § 1600 Abs 5 BGB:

Ist das Kind mit Einwilligung des Mannes und der Mutter durch künstliche Befruchtung mittels Samenspende eines Dritten gezeugt worden, so ist die Anfechtung der Vaterschaft durch den Mann oder die Mutter ausgeschlossen.

Bei donogener Insemination im Falle eines verheirateten Paares oder wenn der Lebenspartner der Kindmutter die Vaterschaft anerkannt hat, ist der Samenspender raus.

Offline DüDo

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Re:Sperma spenden
« Antwort #25 am: 31. Dezember 2010, 00:25:09 »
ot: wenn mann die vaterschaft nach ner normalen befruchtung schriftlich erklärt, obwohl im nachhinein ein anderer der leiblicher vater ist, dann ist mann gearscht, oder?

Offline ganter

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Re:Sperma spenden
« Antwort #26 am: 31. Dezember 2010, 02:20:05 »
das Prob des sogenannten Kuckuckskindes (und seiner eltern)
guckst du hier
http://de.wikipedia.org/wiki/Kuckuckskind

Mir erzählte letztends einer an der Theke, dass er seit zig Jahren sterilisiert sei und seine Frau auf einmal schwanger war. Da er nicht an die Jungfrauenbegattung glaubte, musste sie ihm den Seitensprung wohl oder übel gestehen. Wie die sich letztendlich geeinigt haben, hat er mir nicht mehr erzählen können. Das letzte Pils war wohl schlecht, auf jeden Fall musste er überstürzt aufstoßen und ins Horn brechen, oder so.
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Bodo

Yossarian

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Re:Sperma spenden
« Antwort #27 am: 31. Dezember 2010, 08:00:37 »
ot: wenn mann die vaterschaft nach ner normalen befruchtung schriftlich erklärt, obwohl im nachhinein ein anderer der leiblicher vater ist, dann ist mann gearscht, oder?

Nein, zum Glück nicht.

Offline Unikum

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Re:Sperma spenden
« Antwort #28 am: 31. Dezember 2010, 13:53:36 »
Wie sieht die Sache eigentlich aus wenn der zeugungsunfähige, gehörnte, Ehemann locker flockig sich zur Vaterschaft bekennt sich auf das Kuckucksei freut und als seins annimmt?

Haben dann das geständige Huhn UND der Nebenhahn eine rechtliche Grundlage zur Einklage des Umgangs/Versorgungsrechts durch den Nebenstecher?

Bzw. muss eigentlich der Ehemann einen Vaterschaftstest zulassen wenn er die Vaterschaft anerkennt?
Früher war alles besser, sogar die Höhlen waren größer.

Wer, wenn nicht ich?

Yossarian

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Re:Sperma spenden
« Antwort #29 am: 31. Dezember 2010, 14:03:06 »
Wie sieht die Sache eigentlich aus wenn der zeugungsunfähige, gehörnte, Ehemann locker flockig sich zur Vaterschaft bekennt sich auf das Kuckucksei freut und als seins annimmt?

Dann ist alles gut. Was meinst Du, wie oft das vorkommt!

Zitat
Haben dann das geständige Huhn UND der Nebenhahn eine rechtliche Grundlage zur Einklage des Umgangs/Versorgungsrechts durch den Nebenstecher?

Da der Nebenstecher juristisch nicht existent ist, hat er auch keinen Recht auf Umgang. Allerdings hat er inzwischen ein eigenes Recht auf Vaterschaftsfeststellung, das gab es früher nicht.

Zitat
Bzw. muss eigentlich der Ehemann einen Vaterschaftstest zulassen

In dem Fall schon; wird im Feststellungs- / Anfechtungsverfahren ja vom Gericht angeordnet.

Zitat
wenn er die Vaterschaft anerkennt?

Der Ehemann ist Kraft Gesetz erst mal der Vater, dazu muß er nix anerkennen.