Autor Thema: Ehevertrag  (Gelesen 23555 mal)

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Offline Mattieu

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Re: Ehevertrag
« Antwort #75 am: 24. Mai 2017, 09:50:22 »
Hinterbliebene werden dem anderen Elternteil übertragen oder zu den Großeltern von einer der beiden Parteien.

Das scheint mir eine sehr enge Definition des Hinterbliebenenkreises zu sein.
Scheiße ist, wenn der Furz was wiegt.

Offline Gilles1983

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Re: Ehevertrag
« Antwort #76 am: 24. Mai 2017, 11:05:47 »
Ja kann man, wenn man bereit ist alles dem anderen zu.

Mal angenommen du bist nicht verheiratest, baust aber gemeinsam mit deiner Freundin ein Haus, mit der du 20 Jahre zusammen bist.

Du hast 60% investiert und sie 40%. Wie wollt ihr es regeln, mal angenommen ihr seid wegen der Trennung verfeindet.

Über Anwalt? oder einfach Koffer packen und den Rest herschenken? Wenn es über den Anwalt läuft, dann zählt das bisherige Zusammenleben als eheähnliche Gemeinschaft.

Ähnliche Situation beim Todesfall. Beide Partner haben sich bis zum Ableben des anderen sehr gut verstanden. Was passiert mit dem Anteil des Toten?

Solange es keinen Vertrag gibt, ist erstmal die Familie des Toten dran. Das kann A) ein Angehöriger sein, der dich weiterhin dort wohnen lässt, oder B) ein Angehöriger der mit deinem Toten Partner ein schlechtes Verhältnis hatte und jetzt auf seinen Anspruch pocht.

Dann kann man vor dem Ableben freilich paar Zeilen mit dem letzten Willen auf ein Papier bringen. Man kann aber auch vorab alles auf ein Papier bringen und beim Notar verschließen lassen. Das schützt vor Missbrauch.