Autor Thema: Ehevertrag  (Gelesen 23578 mal)

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Offline Korinthenkackerin

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Ehevertrag
« am: 07. Januar 2016, 20:54:06 »
Macht es mehr Sinn, einen Ehevertrag erst mit einem Anwalt auszuarbeiten und dann einem Notar zu Beurkundung vorzulegen oder bespricht man alle Punkte direkt mit einem Notar? Im Internet steht, man kann sich den Anwalt sparen. Mir persönlich erscheint es aber irgendwie sinnvoller, das erstmal mit einem Fachmann für Familienrecht zu besprechen oder hat der Notar auch fundierte Kenntnisse über alle Rechtslagen?

Wir möchten (grob umrissen)

a) die jeweils auf beiden Seiten vorhandenen Immobilien den jeweiligen Kindern vererben und nicht dem Partner
b) weiterhin die getrennten Wohnungen und somit die getrennten Haushalte in gewohnter Form weiter beibehalten, sprich, keine finanzielle Ansprüche an den anderen und weiterhin getrennte Konten
c) im Fall einer Pflegebedürftigkeit eines Partner auf dessen Vermögen zugreifen können

Heiraten werden wir eigentlich nur, damit im Falle des Ablebens eines von uns die Rente des anderen nicht flöten geht. Steuerlich haben wir sowieso keine Vorteile, weil wir beide in derselben Gehaltsstufe verdienen.

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Offline Yossarian

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Re: Ehevertrag
« Antwort #1 am: 07. Januar 2016, 21:28:40 »
Der Notar muß (unparteiisch) beraten, er schiebt Euch nicht irgendeinen Ehevertrag unter.

Klar gibt es auch bei Notaren Unterschiede; einer, der überwiegend eine Bank oder Bauträger als Mandanten hat, wird mit Eheverträgen nicht wirklich viel am Hut haben und einfach was aus einem Formularbuch abschreiben. Im Unterschied zu Anwälten gibt es leider keine "Fachnotare für Familienrecht". Auch stelle ich - das mag arrogant klingen - mitunter ein Stadt-Land-Gefälle fest, was die Qualität der Verträge angeht. Bei Euch in BaWü gibt es leider keine Anwaltsnotare.

Ich würde mir einen Notar auskucken und erst einmal einen Beratungstermin bei ihm vereinbaren. Stimmt die Chemie, laßt ihn einen Entwurf machen; den könnt ihr dann mit ihm diskutieren und nachbessern / anpassen lassen.

Erst einen Anwalt den Entwurf machen zu lassen und diesen dann vom einem Notar protokollieren zu lassen, ist meiner Meinung nach rausgeworfenes Geld.
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Offline Mattieu

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Re: Ehevertrag
« Antwort #2 am: 08. Januar 2016, 09:44:51 »
Steuerlich haben wir sowieso keine Vorteile, weil wir beide in derselben Gehaltsstufe verdienen.

Aber auch keine Nachteile.
Es erwächst hingegen der Benefit, fallweise Jahr für Jahr neu zu entscheiden, ob ihr steuerlich getrennt oder gemeinsam veranlagen wollt.
Scheiße ist, wenn der Furz was wiegt.

Offline Alois

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Re: Ehevertrag
« Antwort #3 am: 14. Januar 2016, 14:51:43 »
Ich verstehe nicht so recht warum du einen Ehevertrag machen willst wenn du eh ungefähr das verdinst was deine Freundin hat.
Was Erbschaften usw. betrifft dann gehört das meiner Meinung nach gar nicht in einen Ehevertrag sondern in ein Testament.

Offline simplemachine

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Re: Ehevertrag
« Antwort #4 am: 31. Januar 2016, 21:15:15 »
damit im Falle des Ablebens eines von uns die Rente des anderen nicht flöten geht.

Wieso büßt bei einem unverheirateten Paar beim Ableben des einen der andere Rente ein?

Was die aufgeworfene Frage betrifft: Güterstandsregelung, Unterhaltsverzicht, Pflichtteilsverzicht und ne Vorsorgevollmacht macht einem sicher jeder Notar. Dafür braucht man keinen vorgeschalteten Anwalt.

Ich würde mir einen Notar auskucken und erst einmal einen Beratungstermin bei ihm vereinbaren. Stimmt die Chemie, laßt ihn einen Entwurf machen

Wozu braucht man "Chemie" dafür? Das Standardprodukt im von mir genannten Sinne kann man auch so bekommen. Zumal ein Wechsel des Notars bei fehlender "Chemie" schon die Beratungskosten auslösen würde.
« Letzte Änderung: 31. Januar 2016, 21:18:54 von simplemachine »

Offline Yossarian

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Re: Ehevertrag
« Antwort #5 am: 31. Januar 2016, 21:17:58 »
Wozu braucht man "Chemie" dafür? Das Standardprodukt im von mir genannten Sinne kann man auch so bekommen.

Einen Ehevertrag schließt man nicht ab, wie man im Supermarkt eine Tüte Milch kauft.
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Offline simplemachine

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Re: Ehevertrag
« Antwort #6 am: 31. Januar 2016, 21:22:36 »
Einen Ehevertrag schließt man nicht ab, wie man im Supermarkt eine Tüte Milch kauft.

Schon, aber der Notar ohne "Chemie" wird den (Standard-)Ehevertrag auch liefern. Die Tüte Milch bleibt auch die Tüte Milch, egal, ob im sympathischen Tante-Emma-Laden um die Ecke oder an der Tanke gekauft. 

Offline grashopper

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Re: Ehevertrag
« Antwort #7 am: 31. Januar 2016, 21:31:48 »
Könnt Ihr nicht jeweils Verfügungen hinterlegen? Notariell?Mit Option der späteren Verheiratung?

Ich habe - wie immer - keine Ahnung.

Aber zumindest mal festgelegt, was passieren soll, wenn ich nicht mehr da bin. Wobei da kein Lebenspartner vorgesehen war und ist.

Freunde von mir haben das durch Heirat und danach den Verfügungen geklärt, damit der/die LP abgesichert ist.
"draußen nur Kännchen" - Bodo

Offline Korinthenkackerin

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Re: Ehevertrag
« Antwort #8 am: 31. Januar 2016, 23:12:40 »
Wieso büßt bei einem unverheirateten Paar beim Ableben des einen der andere Rente ein?

Witwen-/Witwer-Rente

Darum geht's.
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Offline Korinthenkackerin

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Re: Ehevertrag
« Antwort #9 am: 01. Februar 2016, 00:02:38 »
Freunde von mir haben das durch Heirat und danach den Verfügungen geklärt, damit der/die LP abgesichert ist.

Wir haben ja beide Kinder. Ich eins, er zwei. Ich habe eine Eigentumswohnung, die mein Sohn erben soll. Er hat zwei halbe Eigentumswohnungen, die seine Kinder erben sollen. Sprich, keiner will des anderen Vermögen beanspruchen. In der Hauptsache geht es um die Witwen-/Witwer-Rente. Wir sind beide lange berufstätig und haben ordentlich in die Rentenkasse einbezahlt (ok, er ordentlicher als ich  :evil, ich hatte ja auch noch Kinderzeit und lange Teilzeit). Stirbt einer von uns und wir sind nicht verheiratet, hat keiner Anspruch auf Witwen-/Witwerrente. Sowas kann man ohne Eheschließung eben leider nicht verfügen  8), soweit ich informiert bin. Sind wir verheiratet und ich sterbe zuerst, hätte er ein bißchen mehr Rente, stirbt er zuerst, hätte ich deutlich mehr Rente.

Seit der Mann meiner Kollegin letztes Jahr so plötzlich mit 57 Jahren verstorben ist, machen wir uns Gedanken über solche Dinge. Ich werde immerhin demnächst 50  :P und mein Partner wird im November 53. Wer weiß schon, wie lange es noch geht... und warum dann dem Staat Geld schenken?
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Offline simplemachine

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Re: Ehevertrag
« Antwort #10 am: 02. Februar 2016, 20:42:47 »
Sind wir verheiratet und ich sterbe zuerst, hätte er ein bißchen mehr Rente, stirbt er zuerst, hätte ich deutlich mehr Rente.

Seit der Mann meiner Kollegin letztes Jahr so plötzlich mit 57 Jahren verstorben ist, machen wir uns Gedanken über solche Dinge.

Und plötzlich .... LIEBE !!!   

Offline grashopper

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Re: Ehevertrag
« Antwort #11 am: 02. Februar 2016, 21:05:56 »
Und plötzlich .... LIEBE !!!

Wieso "plötzlich"?

Wenn es bisher keine Liebe gewesen wäre, würde auch keiner von beiden auf den Gedanken kommen, den Partner abzusichern.

"draußen nur Kännchen" - Bodo

Offline Korinthenkackerin

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Re: Ehevertrag
« Antwort #12 am: 02. Februar 2016, 23:23:41 »
Und plötzlich .... LIEBE !!!

Wir sind seit 10 Jahren ziemlich glücklich miteinander und brauchen keinen Trauschein, um uns unsere Liebe zu versichern. Die Prognose ist ziemlich gut, dass wir in der Tat miteinander alt werden. Deswegen finde ich es nicht verwerflich, solche Überlegungen anzustellen. Wenn ich eine höhere Rente hätte als er, fände ich es genauso unsinnig, dass er diese Witwerrente nicht haben sollte, nur weil wir unsere Beziehung nicht vor dem Standesbeamten rechtsgültig gemacht haben.
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Re: Ehevertrag
« Antwort #13 am: 03. Februar 2016, 22:51:53 »
Ich will mich ja gar nicht als Tiefenromantiker outen. Und ich kenne auch das natürliche Bedürfnis des weiblichen Geschlechts, uns Männer für Versorgungszwecke möglichst nachhaltig nutzbar zu machen. Aber das Fell des Bären (also des 53jährigen Mannes) schon etwa 30 Jahre vor seinem statistischen Ableben rentenmäßig verwertbar zu machen, ist dann doch eine neue Dimension, dich ich bisher so nicht kannte. Zumal beide eigentumsmäßig gut versorgt sind und beide "ordentlich in die Rentenkasse einbezahlt" haben, es also überhaupt nicht bräuchten.   

Offline Korinthenkackerin

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Re: Ehevertrag
« Antwort #14 am: 04. Februar 2016, 00:10:25 »
Aber das Fell des Bären (also des 53jährigen Mannes) schon etwa 30 Jahre vor seinem statistischen Ableben rentenmäßig verwertbar zu machen, ist dann doch eine neue Dimension, dich ich bisher so nicht kannte

Wer glaubt schon an Statistiken? Keiner weiß, wann es ihn/sie erwischt. Fakt ist ja, dass wir nicht zu Lebzeiten von den Vermögenswerten des anderen profitieren wollen. Auch vom tatsächlichen Erbe will keiner was von anderem, das sollen die jeweiligen Kinder bekommen. Genau deswegen wollen wir ja einen Vertrag. Wenn es mir ums jetzt vorhandene Geld ginge, würde ich den Vertrag ja nicht forcieren. Mich belastet es null, wenn er von meinem bißchen Rente profitieren könnte, weil - ich bin ja dann tot  :evil. Und stell dir vor, andersrum verhält sich das ebenso.

Du musst ja auch nicht alles verstehen. In deinem Alter habe ich mir um den Ruhestand mal überhaupt nicht den Kopf zerbrochen. Damit fängst du erst an, wenn in deinem näheren Bekanntenkreis vermehrt Gleichaltrige beginnen, unverhofft zu versterben. Die Menschen in meinem Alter wissen genau von was ich rede, den die haben alle solche Fälle erlebt.

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