Mein Auto hatte Anfang des Monats einen Motorschaden, dessen Reparatur den Zeitwert überstiegen hätte, und ohne abschätzen zu können, ob damit die Ursache behoben worden wäre. Sprich, drohende Neverending Story ab mindestens 1500-2000 € und die Kasse rattert und rattert...
Davon hat selbst der Werkstatmensch abgeraten und so habe ich das Geld in ein adäquates intaktes Auto investiert, das ich auf autoscout24 fand. Heißt, bin mit dem Zug zum betreffenden Gebrauchtwagenhändler gefahren, hab das Fahrzeug ausführlich in Augenschein genommen, Mängel angemerkt, Probefahrt gemacht, bin mit dem Händler schließlich für 1600 einig geworden und hab 500,- angezahlt (mehr weigerte der Geldautomat sich, herauszurücken).
Wieder zuhause wollte ich den Restbetrag überweisen, aber mußte feststellen, daß vom Händler nicht nur keine Bankverbindung zu finden ist, sondern auf seiner Händlerseite bei autoscout24 auch kein richtiges Impressum:
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An anderer Stelle ist immerhin noch eine Handynummer angegeben.
Aber etwas, das man als echte Homepage bezeichnen könnte, habe ich nicht gefunden. Jetzt muß man als ordentlicher Geschäftsmann sicherlich keine Homepage haben. Aber gibt es nicht dennoch eine Impressumspflicht für - wenn, denn - vollständige Angaben?
Heute ist eigentlich vorgesehen, mit Kurzzeitkennzeichen das Fahrzeug abzuholen und ihm den Restbetrag zu zahlen. Aber nun frage ich mich, ob ich da möglicherweise einem Windigen aufgesessen bin. Zumal ich lieber überweisen, er aber lieber Barzahlung wollte. Kam mir ein bißchen seltsam vor, aber konnte letztlich nichts Unseriöses daran entdecken, und beließ es dabei.
Liege richtig mit meinem unklaren dummen Gefühl? Und falls ja, ist es dennoch zu spät, weil ich den Kaufvertrag unterschrieben habe?
Oder was wäre andernfalls empfohlen, zu tun ?