Für ruhenden Verkehr ist die Kommune - Ordnungsamt - zuständig, nicht die Polizei.
Wenn der Anhänger nicht ordnungswidrig steht, kann die aber auch nichts machen.
Dort wo das Ordnungsamt keine Schilder aufstellt, liegt die Aufsichtpflicht und die Anordnung bei der Polizei.
Das Dilemma hatte ich schon. Polizei und Ordnungsamt haben mit mir am Anfang Ping Pong gespielt. Das Spiel beendete ich mit einem schriftlichen Schreiben an OA, und so habe ich auch schriftlich die Antwort bekommen. Als die Polizei von meinem Absicht über ihre unterlassenen Pflicht bei der Oberen Behörde mich zu beschweren Wind bekommen, waren sie ratz fatz da und stellten den Fremdparkern das Knölchen brav aus.
Auf unserer Straße wird immer wieder ausprobiert, manche nehmen Rücksicht und andere nicht, letztere bekommen es teuerer zu spüren.