Langsam fange ich an, zum Rassisten zu werden, wenn es um Verträge mit Chinesen geht. Ich hab gerade so ein paar Chinesen mit recht originellen Auffassungen zum deutschen Arbeitsrecht auf der Gegenseite...
Vertragspartner Deiner Freundin ist der Chinese. Er hat ihr was vermietet und muß dafür sorgen, daß die Mietsache vertragsgemäß genutzt werden kann. Hat er die Wohnung verkauft (was ja theoretisch möglich ist und mich anmerken läßt, daß ich Hausverwaltungen gegenüber noch rassistischer werde als Chinesen gegenüber), gilt der Mietvertrag mit dem neuen Eigentümer erst einmal weiter, bis dieser ihn (fristgemäß) kündigt.
Habt Ihr die Adresse von dem Chinesen? Dann kann man dem seine chinesischen O-Beine langziehen, gerne auch mit Rechtsschutzversicherung.