Den Fall kenne ich, trotzdem ist die Aussage von wegen "Die werden auch garantiert nicht abgeschoben." falsch, denn die müssen trotzdem durch's Asylverfahren und da entscheidet sich dann, ob sie abgeschoben werden oder nicht. Im ersten Moment könnte man auf die Idee kommen, jeden, der mit einem gefälschten Pass ankommt, abzulehnen, aber der gefälschte Pass schließt eben keinen echten Asylgrund aus und man weiß dann immer noch nicht, wo derjenige wirklich herkommt. In der Praxis werden wohl vor allem syrische Pässe gefälscht und von Nordafrikanern benutzt. Die werden dann auch abgelehnt, wenn das rauskommt.
Ich bin mir nicht mal sicher, ob wir besser damit fahren, jeden dieser Fälle anzuzeigen und damit noch Gerichte zu beschäftigen. Daß die die Pässe behalten konnten, ist aber ein Witz.