Ich möchte hinzufügen, daß der Begriff "Vergewaltigung" in der juristischen Literatur durchaus auch in Verbindung mit einer gewöhnlichen, d.h. nicht sexuellen Nötigung gebraucht wurde und jede Ohnmacht gegenüber einem aufgezwungenen Willen umschrieb. Was einer Seele angetan wird, offenbart sich nicht immer in einem deutlich für jeden erkennbaren Akt physischer sexueller Gewalt.
Um beim Thema zu bleiben:
Bei uns im Kaff zog mal ein Zeuge Jehovas von Haus zu Haus, seine kleine Tochter im Schlepp, die vielleicht 11 oder 12 Jahre alt war, vielleicht sogar auch nur 10. Überall sagte er sein Sprüchlein auf: "Meine Tochter möchte Ihnen gerne aus der Bibel vorlesen."
Das Kind sah ganz und gar nicht glücklich aus und machte nicht den Eindruck, daß es irgendwem irgendwas vorlesen wollte, schon gar nicht aus der Bibel.
Der Typ vergewaltigte da sein Kind zu irgendwas, was er selbst wahrscheinlich für etwas wohltätiges hielt.
Und ich weiß noch, wie hilflos ich dastand, als die zwei Figuren da am Hoftor vor mir standen. Was hätte ich tun sollen? Zum einen hatte ich damit zu tun, meinen Impuls im Zaum zu halten, dem Typen einfach in die Fresse zu hauen. Der nächste Impuls war, ihn zu fragen, ob das Jugendamt denn wisse, für was er sein Kind da benutzt. Aber hätte ich ihn vor seinem Kind runterputzen sollen? Dem war die ganze Situation schon unangenehm genug.
Nachdem ich das später mit meiner Ex durchgesprochen hatte, griff sie sich irgendwann mal die "normalen", turnusmäßig anklopfende Zeugen Jehovas und sprach sie drauf an. Die wußten schon Bescheid; da hatte es wohl einige Beschwerden über den Typen gegeben.
Was da weiter draus wurde, weiß ich nicht; bei uns sind er und seine Tochter jedenfalls nie wieder aufgetaucht.