Autor Thema: Cybermobbing als Straftatbestand?  (Gelesen 17370 mal)

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marple

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Re: Cybermobbing als Straftatbestand?
« Antwort #60 am: 01. Juli 2014, 14:01:17 »
Ich habe weder Whats App noch Facebook und bin trotzdem Samstag wegen meines iPhones beinahe gewirbelt worden:

Wenn ich Ampelkästen (das sind die großen grauen Stromkästen an den Straßen) bekleben muss, vor allem in Tourigegenden, habe ich Hörbuch an und bin mit Scheuklappen auf den Kasten vor mir konzentriert. Sonst komme ich nicht zum Arbeiten, weil jeder 2. wissen will, wo das KaDeWe oder irgendein Hotel oder weiß der Geier was ist.

Ich hocke also Samstag hinter meinem Kasten auf dem Werkzeugkoffer und klebe liebevoll in gleichmässigen Abständen Zusatzklebebänder auf, während der Killer in meinem Ohr eine blutige Spur hinterlässt. Ärgere mich über den lauten Fluglärm, der fast mein Hörbuch überdröhnt und das am Bahnhof Zoo!! Frechheit!!

As ich irgendwann wegen Kreuzwehs aufstehe, blicke ich über den Kasten hinweg in die entsetzten Augen eines Polizisten, der mich dann nur noch an der Schulter packte und nach hinten stieß. Hmm. Umgeschaut und mich gewundert - da war inzwischen hinter mir eine Absperrung entstanden, hinter der sich hunderte Schaulustiger drängte. Hinter diese Absperrung wurde ich gezwungen ohne meine Sachen noch mitnehmen zu dürfen und 20 Sekunden später ging GENAU neben meinem Kasten ein Hubschrauber runter. Meine Platten flogen wie Papier durch die Luft und DA wurde mir dann doch ein wenig mulmig. Die Polizei hat mich vorher einfach nicht gesehen in meiner Hockstellung.

Lerne: Rückenschmerzen können dich retten.

Ich muss wahrscheinlich nicht extra erwähnen, dass ALLE anderen Falschparker das Riesenaufgebot rechtzeitig bemerkt haben und somit mein Falschgeparkter der einzige Wagen weit und breit IN der Absperrungszone war. Aber darum hat sich dann Gott sei Dank auch keiner mehr gekümmert.

Und falls jemand fragt, was da los war - ich WEISS es nicht. Ich habe HÖRBUCH gehört.

Offline Druide

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Re: Cybermobbing als Straftatbestand?
« Antwort #61 am: 01. Juli 2014, 22:13:52 »
@Marple: Bitte NICHT falsch "verstehen" -> diese, von Dir verfassten Zeilen - da ließe sich mit
Sicherheit ein verdammt guter Film draus machen  :D

LG v. Druiden

P.S.: Nix für ungut - ich finde diese "Erzählung" GENIAL !

Offline Schelm

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Re: Cybermobbing als Straftatbestand?
« Antwort #62 am: 01. Juli 2014, 22:24:22 »
Das ist eine krasse Geschichte!!! ... Zum Glück!!! wurdest du rechtzeitig entdeckt!!!

Dieses Erlebnis wirst du bestimmt für immer in Erinnerung behalten....

Ich hoffe, dass deine verloren gegangenen Arbeitsmittel einigermaßen finanziell vertretbar sind...aber die zählen nicht wirklich
"Die spinnen die Bayern" ...  Bodo

marple

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Re: Cybermobbing als Straftatbestand?
« Antwort #63 am: 01. Juli 2014, 23:13:31 »
Ich hab nichts verloren. Nachdem der Hubschrauber still stand, durfte ich in Begleitung der Polizei in die abgesperrte Zone und alles zusammensammeln. Sie haben mir sogar geholfen, die Platten erst mal in meinem verkehrswidrig geparkten Auto zwischen zu lagern, bis ich wieder zur Arbeit ran durfte. 8)

Offline Tillmann

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Re: Cybermobbing als Straftatbestand?
« Antwort #64 am: 02. Juli 2014, 09:48:16 »
Gott sei Dank ist dir nicht passiert. Aber an sich eine geniale Geschichte und echt lustig erzählt!  ;D

Offline Nikibo

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Re: Cybermobbing als Straftatbestand?
« Antwort #65 am: 02. Juli 2014, 09:50:53 »
Marple, Marple, herzlichen Glückwunsch zum 2. Leben <3
Tiere sind die besseren Menschen.

Offline ganter

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Re: Cybermobbing als Straftatbestand?
« Antwort #66 am: 04. Juli 2014, 01:21:15 »
noch mal whats app
Gössel Nr. 2 hat von Weihnachten bis heute ca. 29000 (in Worten. neunundzwandzigtausend) Nachrichten versandt. Groupmember halt.
Es ist einfach irre....
"Männer definieren sich sowieso nicht über die Drogeneinwurfmenge."
"Im Vergleich zur bricom dürfte jede Wand einer öffentlichen Bedürfnissanstalt ein Quell unendlicher Weisheit sein...."
Bodo

Offline grashopper

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Re: Cybermobbing als Straftatbestand?
« Antwort #67 am: 04. Juli 2014, 06:46:03 »
Äh, kriegst Du die Rechnungen oder guckst (spionierst) Du nach?
"draußen nur Kännchen" - Bodo

Offline Mattieu

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Re: Cybermobbing als Straftatbestand?
« Antwort #68 am: 04. Juli 2014, 10:15:04 »
Etwa alle 10 Minuten eine. Rechne das mal in SMS-Kosten um...
Scheiße ist, wenn der Furz was wiegt.

Yossarian

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Re: Cybermobbing als Straftatbestand?
« Antwort #69 am: 04. Juli 2014, 10:27:58 »
Etwa alle 10 Minuten eine. Rechne das mal in SMS-Kosten um...

Solche Herzchen hatte ich schon mit ihren Eltern vor mir sitzen. Grade mal volljährig geworden und schon 4.000 Ocken Schulden beim Handyprovider.

Offline Tillmann

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Re: Cybermobbing als Straftatbestand?
« Antwort #70 am: 04. Juli 2014, 10:28:50 »
noch mal whats app
Gössel Nr. 2 hat von Weihnachten bis heute ca. 29000 (in Worten. neunundzwandzigtausend) Nachrichten versandt. Groupmember halt.
Es ist einfach irre....

Ich habe gerade nachgeuckt. Habe auch über 11.000 versandt. Allerdings kann ich nicht erkennen in welchem Zeitraum. Denke mal, seit ich whatsapp habe, also über Jahre. 29.000 in einem halben Jahr ist beachtlich. Macht er noch was anderes :D

Gut, das das alles kostenlos ist.

Offline grashopper

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Re: Cybermobbing als Straftatbestand?
« Antwort #71 am: 04. Juli 2014, 11:00:33 »
Ich bekomme ja mal ab und an Beschwerden von wegen, dass ich über Handy nicht erreichbar wäre. Ist mir aber Wurst.
Die "wesentlichen" Leute haben alle meine Kontaktdaten (Festnetz, dienstlich, Handy) und wissen auch, dass ich sie zurücrkufe.

Und bei Letzterem (Handy) MÜSSEN sie eben damit rechnen, dass ich nicht dran gehen kann, weil " unterwegs" oder in einer Besprechung genrell  keinen Knopf im Ohr :.) Ich gehe auch nicht - wie andere- mit einem Tablet   (I-Pad oder so)  schwingend in eine Besprechung, Wenn, soll mir der Arbeitgeber das bitteschön dann auch bezahlen und kann es auch dann verlangen!

Ich benutze im Gegenteil zu manchen Kollegen meine privat bezahlte Ausstattung, um morgens oder abends zu Hauae noc berufliche Angelegenheiten zu erledigen. Und ich bin ein Stiefkind in unserer Arbeitsstelle. Andere kriegen alles zur Verfügung (Kauf) bestellt. Würde ich auch gerne mal. Aberich bin irgendwie ein Depp, der einfach nur "normal" ist, was immmer darunter heute noch zu verstehen ist.



 
"draußen nur Kännchen" - Bodo

Offline ganter

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Re: Cybermobbing als Straftatbestand?
« Antwort #72 am: 04. Juli 2014, 12:05:06 »
Äh, kriegst Du die Rechnungen oder guckst (spionierst) Du nach?
das ist ja der Witz: Whatsapp nachrichten sind kostenlos.
"Männer definieren sich sowieso nicht über die Drogeneinwurfmenge."
"Im Vergleich zur bricom dürfte jede Wand einer öffentlichen Bedürfnissanstalt ein Quell unendlicher Weisheit sein...."
Bodo

marple

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Re: Cybermobbing als Straftatbestand?
« Antwort #73 am: 04. Juli 2014, 15:35:26 »
Ähm, ich hab ja keine Ahnung von Whatsapp, aber wenn sie in einer Gruppe ist, kann sie doch mit einer Nachricht immer zich Leute gleichzeitig verständigen, oder? Sagen wir mal, sie hat da 5 Leute, dann kommst du "nur" auf ca. 6000 Nachrichten im Halbjahr.

Offline simplemachine

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Re: Cybermobbing als Straftatbestand?
« Antwort #74 am: 04. Juli 2014, 15:59:48 »
Gut, das das alles kostenlos ist.

Wirklich kostenlos ist es ja nicht, es kostet viel Lebenszeit. Und Qualiät in der Kommunikation. Als die SMS noch 39 Cent gekostet hat, haben die Leute wenigstens noch etwas überlegt, ob sie was zu schreiben haben oder nicht. Auf Umsonstbasis gibts jetzt ständig Nachrichten nur mit smiley oder lol xd. Hauptsache viel XD.