6 wochen nach bekanntwerden,korrekt.
sollte der haupterbe noch im sogenannten schweberbe sein,beginnt die 6wochenfrist ab dem tag für die nachfolgenden erben,wo der haupterbe als erbe sozusagen wegfällt wegen ausschlagung.
schwebeerbe ist z.b jemand,der zwar notarisch ausgeschlagen,es vom amtsgericht allerdings noch nicht bestätigt bekommen hat.
die prüfen ganz genau warum du ausschlagen willst.
erst wenn die ihren wilhelm drunter machen,ist das ausgeschlagene erbe auch wirklich ausgeschlagen.
du wiegst dich in sicherheit weil du meinst du hast ausgeschlagen,und nach wochen kommt vom amt ein schreiben,dass die aussschlagung nicht anerkannt wird..
da zum erbe noch ein grundstück gehört...
nu sieh mal zu wie du ein gutachten herzaubern kannst :
hab ich alles durch vor kurzem,also aufpassen.
sterbeurkunde und geburtsurkunde des verstorbenen,familienstammbuch ebenfalls sofern vorhanden.
meldebescheinigung( vom einwohnermeldeamt) und personalausweis von dir brauchst du für den notar,
sonstige unterlagen die du erhaschen kannst von haus und grundstück,kontoauszüge,evtl.gutachten vom grundstück,sv-ausweis etc.mitnehmen.
obwohl,wenn du ausschlagen willst darfst auch nicht ins haus,vorsicht.
sobald du einen fuß in die tür machst ,hast du das erbe angenommen.
nachbarn und nachfolgeerben können da grausam sein...
sowas darf offiziell nur der nachlassverwalter.
immer schriftlich festhalten,wenn du was an unterlagen aus dem haus trägst,und sei es nur zum kopieren oder vorlegen beim amtsgericht.
ich hoffe ich konnte dir etwas helfen.
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