Datenschutzerklärung
0 Mitglieder und 5 Gäste betrachten dieses Thema.
Aus einem Strafbefehl:" Am (...) gegen (...) Uhr sperrten Sie Ihre damalige Lebensgefährtin (...) auf dem Balkon aus, um sich von ihr ungestört das Europameisterschaftsspiel Deutschland gegen Dänemark ansehen zu können."
Was war der Strafausspruch? Verwarnung mit Strafvorbehalt? Wieso wurde nicht nach § 153 StPO eingestellt? Was war das für ein schwachsinniges Gericht?
Das war offenbar ein Handballfan-Gericht
Wird nach Stöver und Brockmüller der zweite Verweigerungstatort
Der dritte. Nach Stöver/Brockmüller und den Kölner Moralaposteln.
hmmmm da käme eher die durchgeknallte Frankfurterin
Prokrastinationsambulanz