wie darf mann das verstehen: die uvg tritt dann nicht mehr in vorkasse, sondern der partner? kann der das geld dann vom vater zurückholen?
Nö, der hat ja keinen Anspruch gegen den Unterhaltspflichtigen. Er muss ja auch nicht zahlen für das Kind, das macht er ja freiwillig, weil er so ein guter Mensch ist. Und weill er na klar besser ist als der Stecher vorher.
Das ganze hat einfach nur den Sinn, den Staat aus dem Konflikt zwischen nichtzahlenden Unterhaltspflichtigen und dem Kindeswohl herauszuholen. Sollen sich die Betroffenen doch hinter ihren Wohnungswänden die Köppe einhauen.
Das UVG war bisher der Grund, warum der neue Partner keine Ehe mit der/dem Alleinerziehenden einging und der Staat jahrelang hinter den nichtzahlenden Pennern hinterlaufen konnte, die sich ihrerseits auf Kosten ihrer vermögenden, aber wohlweislich nicht angeheirateten neuen Partnerin einen Lenz machen. Ohne Frage eine dumme Situation des Staats.
Leider wird die Arschkarte jetzt nur weitergereicht an die, denen mit dem UVG eigentlich unter die Arme gegriffen werden sollte.