Autor Thema: Staplerschein und weitere Qulifierungen  (Gelesen 4481 mal)

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Offline ManOfSteel

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Staplerschein und weitere Qulifierungen
« am: 13. August 2013, 22:44:05 »
Guten Abend,

ich bin im Besitz eines Staplerscheins, leider steig ich da nicht ganz durch was ich alles fahren kann (an Stapler natürlich). Auf meiner Suche nach ein paar Hinweisen, stieß ich auf http://www.as-gabelstapler.de/hubarbeitsb%C3%BChnen-ausbildung.asp und frage mich ob da nicht der Staplerschein reicht. Kann mir jemand sagen, ob man mit so einem Schein auch solche Arbeitsbühnen nutzen darf oder ob man da ebenfalls eine Art Schulung machen muss?

Ich wäre für Antworten Dankbar ;-)

Schönen Abend noch^^
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Re: Staplerschein und weitere Qulifierungen
« Antwort #1 am: 13. August 2013, 23:34:32 »
Nur mal so eine Idee, meinerseits:
Warum fragst Du nicht gezielt dort nach, wo Du Deinen Staplerschein positiv absolviert hast ???

Offline ganter

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Re: Staplerschein und weitere Qulifierungen
« Antwort #2 am: 13. August 2013, 23:53:48 »
gute Frage!
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Bodo

Yossarian

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Re: Staplerschein und weitere Qulifierungen
« Antwort #3 am: 14. August 2013, 08:15:15 »
Hochstaplerschein oder Tiefstaplerschein?

Kann man sich vom Hochstaplerfahren eigentlich weiterqualifizieren über den Heiratsschwindler und den Versicherungsvertreter bis hin zum Bankmanager und Bundestagsabgeordneten?

Offline ManOfSteel

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Re: Staplerschein und weitere Qulifierungen
« Antwort #4 am: 14. August 2013, 16:55:19 »
Zitat
Hochstaplerschein oder Tiefstaplerschein?

Kann man sich vom Hochstaplerfahren eigentlich weiterqualifizieren über den Heiratsschwindler und den Versicherungsvertreter bis hin zum Bankmanager und Bundestagsabgeordneten?

Darauf willst du jetzt nicht wirklich eine Antwort oder?

Zitat
Nur mal so eine Idee, meinerseits:
Warum fragst Du nicht gezielt dort nach, wo Du Deinen Staplerschein positiv absolviert hast

Da ist das Problem, in meinem Schein steht nur eine Art von Stapler und zwar der worauf ich auch die Praktische Prüfung gemacht habe. Ein Arbeitskollege von mir fährt auch andere Geräte obwohl auch bei ihm nur ein Stapler drin steht. Ich möchte aber demnach eventuellen Ärger entgehen, indem ich nun einfach mal hier nachgefragt habe. Sorry ... ich werde mich dann wohl doch an jemanden wenden, der mir diese Frage beantworten kann ... Danke ;-)
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Conte Palmieri

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Re: Staplerschein und weitere Qulifierungen
« Antwort #5 am: 14. August 2013, 17:39:48 »
Es muss doch irgendjemanden geben, der diese Prüfungen organisiert und abnimmt. Ich tippe auf die IHK oder den TÜV. Da solltest Du mal fragen. Bevor Du Ärger bekommst.

Offline Koenich

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Re: Staplerschein und weitere Qulifierungen
« Antwort #6 am: 14. August 2013, 21:52:47 »
Im Endeffekt liegt das glaube ich im Ermessen des Arbeitgebers. Letztendlich kommts ja bei der Prüfung drauf an, dass du das Lastdiagramm verstanden hast und keinen Scheiß mit dem Stapler baust (Rennen fahren, Kollegen auf der Gabel ins Regal heben etc.). Ob du dann nen Jungheinrich oder nen Linde fährst (unterschiedliche Pedalsteuerung) bzw. nen Schubmast- oder nen Containerstapler ist eigentlich wumpe.
Ein Kumpel von mir, Lkw-Fahrer, hat "on the Job" gelernt, den Ladekran zu bedienen. Allerdings war das auch noch in den 90ern.   
Mit IHK oder TÜV fährste aber wohl am sichersten.
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Offline Unikum

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Re: Staplerschein und weitere Qulifierungen
« Antwort #7 am: 15. August 2013, 15:56:31 »
Du darfst am LKW nichtmal nen "Mitnahmestapler" dranhängen haben ohne Staplerschein.
Früher war alles besser, sogar die Höhlen waren größer.

Wer, wenn nicht ich?

Yossarian

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Re: Staplerschein und weitere Qulifierungen
« Antwort #8 am: 16. August 2013, 09:22:55 »
Darauf willst du jetzt nicht wirklich eine Antwort oder?

Eigentlich will ich eher eine Antwort auf die Frage, warum Du hier ständig alles mit Spamlinks vollmüllst.