Autor Thema: Ummeldung  (Gelesen 7884 mal)

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Offline DieFrau

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Re: Ummeldung
« Antwort #15 am: 07. August 2015, 15:16:29 »
Ich habe heute früher als sonst aufgehört und als erstes schaue ich im Briefkasten rein, paar Rechnungen und ein A4 Umschlag von eine Versicherungsgesellschaft.
Ich wusste nicht, dass ich die letzte Zeit eine 2.Gebäudeversicherung abgeschlossen habe und der genannten Herr am Briefkopf habe ich in keiner Angelegenheit begegnet geschweige einen Vertrag mit ihm als Huptvertreter unterschrieben.

Eine Gebäudeversicherung und Versicherungsschein mit einem zum 20.08.15 fälligen Beitrag in Höhe von 312,70 € , Grund des Schreibens ist Änderung zum "Wohngebäudevertrag" was das immer auch heißt  ???

Also habe ich bei der Gesellschaft angerufen und nachgefragt was das sein soll, der gute Herr fragte nach dem "Vertragsnummer" und ich sagte, was für ein Vertrag? ich habe nie was unterschrieben oder beauftragt... damit es auch weiter geht habe ich ihn irgendein PIM Nummer durchgegeben, die auf dem Versicherungsschein steht.
Irgendwie bin im Grundbuch als Eigentümerin eingetragen  :o und somit geht die Gebäudeversicherung "bequem" über, na ja es wäre natürlich bequem das Häuschen für den Betrag zu haben, das zahle ich mit herzlichen Dank an den Verkäufer  :evil

Na ja, Ich habe ihm erklärt, dass das Eigentum Wechsel schon am 2011 statt gefunden hat, ich nicht neue Eigentümerin bin und eine Gebäudeversicherung schon damals abgeschlossen wurde, eine 2. brauchen wir nicht, hab seinen Name notiert und er wird die Sache klären und ruft mich zurück.....unter welchen Nummer habe ich gefragt, "na die auf dem Display" ich habe ihm gefragt ob er überhaupt eine Nummer sieht!... ups er sieht natürlich keine, weil meine Nummer unterdrückt ist  :.) , so habe ich die Nummer gegeben und jetzt bin ich gespannt was noch kommt  :.)
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Offline Yossarian

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Re: Ummeldung
« Antwort #16 am: 07. August 2015, 16:10:42 »
Irgendwie bin im Grundbuch als Eigentümerin eingetragen

Meinen Glückwunsch zum neuen Eigenheim!  :D :D :D

Zitat
bin ich gespannt was noch kommt  :.)

Laß Dir sicherheitshalber vom Grundbuchamt einen aktuellen Satz unbeglaubigter (!) Grundbuchauszüge kommen. Wer weiß, was da sonst noch so alles drin steht.  :evil
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Offline Araxes

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Re: Ummeldung
« Antwort #17 am: 07. August 2015, 16:57:21 »
Irgendwie bin im Grundbuch als Eigentümerin eingetragen

....ich nicht neue Eigentümerin bin...

Nur eine der beiden Aussagen kann korrekt sein.

Offline Yossarian

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Re: Ummeldung
« Antwort #18 am: 07. August 2015, 18:07:03 »
Nur eine der beiden Aussagen kann korrekt sein.

Jaaaiiinnn....

Es gibt den öffentlichen Glauben an das Grundbuch; d.h., man kann arglos davon ausgehen, daß das, was im Grundbuch steht, den Tatsachen entspricht (manchmal ist es sogar rot unterstrichen  :evil ). Deshalb muß es aber nicht richtig sein. Wenn eine Witwe ihren Mann beerbt und sein Haus erbt, aber das Grundbuch nicht ändern läßt, steht da eben für Jahre oder Jahrzehnte der Verstorbene als Eigentümer drin und nicht sie.
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Offline DieFrau

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Re: Ummeldung
« Antwort #19 am: 07. August 2015, 18:41:40 »
Ich habe seit dem Telefonat Nachmittag nicht mehr von der Versicherung gehört, das hat sich auf nächste Woche verlegt.

Ich habe den Mitarbeiter gefragt, ob er irgendein Dokument mit meinem Unterschrift hat, natürlich nein aber im System steht das der Eigentum an mich übergangen ist und Grundbuch blabla.

Zum Grundbuch, ich war beim Notar dabei als der Kaufvertrag abgeschlossen wurde und danach habe ich die Mitteilung und ein offizielle Auszug über die Eintragung im Grundbuch bekommen, die ich auch "so intern" kontrolliert habe und ich weiss was drin steht, mein Name definitiv nicht.
Selbst die Abgaben und Gebühren werden an den Eigentümer als Zahlungspflichtiger adressiert dazu steht c.o. Frau****, weil ich eben diesen Kram für sie erledige.

Mir fällt gerade ein, dass der Beitrag der tatsächlich abgeschlossene Gebäudeversicherung zum 15.08. fällig! hat das eine mit dem andere zu tun oder ist es nur ein Zufall?     
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Offline grashopper

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Re: Ummeldung
« Antwort #20 am: 07. August 2015, 18:48:07 »
Fordere Dir einen neuen GB-Auszug an und überzeuge Dich selbst davon, was jetzt drin steht. Kostet zwar, aber dann hast Du Gewissheit. Vorher würde ich diesem Schnösel nichts Unterschriebenes geben. Erst nach eigener Prüfung.
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Offline DieFrau

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Re: Ummeldung
« Antwort #21 am: 07. August 2015, 19:09:41 »
Neee, unterschreiben auf keinen Fall, außer die übliche Einzugsermächtigung zur Abbuchung lag nicht bei zum unterschreiben, die Sache scheint abgeschlossen zu sein  :iro
Ich habe überlegt ob ich zurück schreibe und die Unterlagen wegen Irrtum zurück schicken aber ich wollte nicht mal eine Antwort unterschreiben, wer weiss was sie damit anstellen können.
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Offline Yossarian

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Re: Ummeldung
« Antwort #22 am: 07. August 2015, 19:13:41 »
Kostet zwar

12 € oder so. Sollte man sicherheitshalber investieren.
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Offline Mattieu

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Re: Ummeldung
« Antwort #23 am: 07. August 2015, 22:39:19 »
Muss man nicht ein berechtigtes Interesse vorweisen zum Erhalt eines Grundbuchauszugs?
Scheiße ist, wenn der Furz was wiegt.

Offline Mattieu

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Re: Ummeldung
« Antwort #24 am: 07. August 2015, 22:42:17 »
Frau, sollte das Objekt mehrfach versichert sein, ist es kein Problem, die nachgekommenen Versicherungen aufzulösen. Nachweis der bestehenden  Versicherung genügt.
Scheiße ist, wenn der Furz was wiegt.

Offline Yossarian

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Re: Ummeldung
« Antwort #25 am: 07. August 2015, 22:44:14 »
Muss man nicht ein berechtigtes Interesse vorweisen zum Erhalt eines Grundbuchauszugs?

Ja, aber das sehen die einzelnen Grundbuchämter unterschiedlich eng. Wenn man einen Mietvertrag vorlegt und sagt, ich will wissen, wem das Haus, in dem ich wohne eigentlich gehört, ist das ausreichend.
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Offline DieFrau

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Re: Ummeldung
« Antwort #26 am: 10. August 2015, 00:59:42 »
Da die Eigentümer nicht in Deutschland Wohnhaft sind die Sprache nicht mächtig sind, erhalte ich als offizielle Vertreterin die Mitteilung über jede Eintragung oder Änderung in der Angelegenheit des Hauses. Ich wurde bis jetzt über keine neue Eintragungen informiert.
Ich habe einen Zugang zur Grundbuchdaten, morgen schaue ich den aktuellen Stand an und rufe bei der Versicherung an.

Frau, sollte das Objekt mehrfach versichert sein, ist es kein Problem, die nachgekommenen Versicherungen aufzulösen. Nachweis der bestehenden  Versicherung genügt.
 

Das ist mein Kenntnisstand, bei dem Verkauf wollte ich die bestehende Gebäudeversicherung nicht übernehmen und der ehemalige Eigentümer sollte sie eigentlich kündigen. Es kann sein, dass er dies nicht gemacht hat. Aber, dass sie sich erst nach 4 Jahren  melden, ist schon untypisch, außerdem der Name des Eigentümer sollte bei der Verkäufer bekannt sein  ??? 
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Re: Ummeldung
« Antwort #27 am: 17. August 2015, 10:25:16 »
außerdem der Name des Eigentümer sollte bei der Verkäufer bekannt sein  ???

und trotzdem hat er die alte Versicherung falsche Angaben gegeben und mein Name als Eigentümerin angegeben, warum?weiss ich nicht.

Der Versicherungsvertreter hat wie vereinbart angerufen, ich habe ihm die Eigentum- und Mietverhältnisse erklärt, die Unterlagen mit den richtigen Daten und gleich die Kündigung der alte Versicherung.

Ab Bekanntgabe(das war der vorletzter Freitag) hätte ich 2 Wochen-Frist für die Kündigung.
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