Autor Thema: Vorladung als Zeuge  (Gelesen 6226 mal)

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Offline Unikum

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Re: Vorladung als Zeuge
« Antwort #15 am: 12. März 2013, 11:06:42 »
irgendwas weiß jeder!
Früher war alles besser, sogar die Höhlen waren größer.

Wer, wenn nicht ich?

Offline grashopper

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Re: Vorladung als Zeuge
« Antwort #16 am: 12. März 2013, 11:20:22 »
Ich seh ehrlich gesagt auch nicht so Recht, was das Problem dabei wäre, einfach zu dem Termin zu erscheinen und zu sagen, daß man nichts weiß.

Ich schon. Da könnte es auch ein zeitliches Problem geben. Unnütze Termine braucht man da nicht.
« Letzte Änderung: 12. März 2013, 11:22:22 von grashopper »
"draußen nur Kännchen" - Bodo

Yossarian

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Re: Vorladung als Zeuge
« Antwort #17 am: 12. März 2013, 11:55:44 »
Unnütze Termine braucht man da nicht.

Dann bete, daß Du nie zur Schöffin gewählt wirst.  8)

Conte Palmieri

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Re: Vorladung als Zeuge
« Antwort #18 am: 12. März 2013, 12:01:02 »
Dann bete, daß Du nie zur Schöffin gewählt wirst.  8)
Mal umgekehrt: Wie kann mann es erreichen, zum Schöffen gewählt zu werden?
(Mein Job ätzt gerada mal wieder  :.))

Offline grashopper

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Re: Vorladung als Zeuge
« Antwort #19 am: 12. März 2013, 12:02:12 »
Dann bete, daß Du nie zur Schöffin gewählt wirst.  8)

DAS hätte dann wiederum Sinn und Zweck ;)  ;D
"draußen nur Kännchen" - Bodo

Yossarian

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Re: Vorladung als Zeuge
« Antwort #20 am: 12. März 2013, 12:17:05 »
Mal umgekehrt: Wie kann mann es erreichen, zum Schöffen gewählt zu werden?

How to Schöffe

Zitat
(Mein Job ätzt gerada mal wieder  :.))

Okay, da ist Schöffe sicher lustiger.  8)

Weniger bekannt ist, daß man auch beim Arbeitsgericht und Sozialgericht ehrenamtlicher Richter werden kann. Ist vielleicht anfangs nicht so witzig wie die lustigen Strafsachen, aber im Grunde doch ziemlich interessant.

DAS hätte dann wiederum Sinn und Zweck ;)  ;D

Ja, das kann natürlich sein.

Edit: Es gibt auch ehrenamtliche Richter bei den Verwaltungs- und Finanzgerichten. Das zu mögen bedarf eines gewissen masoschistischen Potentials. Handelsrichter mag ganz witzig sein, und von den Landwirtschaftsgerichten hab ich keine Ahnung.
« Letzte Änderung: 12. März 2013, 12:19:28 von Yossarian »

Offline Iphigenie

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Re: Vorladung als Zeuge
« Antwort #21 am: 12. März 2013, 14:05:50 »

Weniger bekannt ist, daß man auch beim Arbeitsgericht und Sozialgericht ehrenamtlicher Richter werden kann. Ist vielleicht anfangs nicht so witzig wie die lustigen Strafsachen, aber im Grunde doch ziemlich interessant.

Wow, ich kann also Richterin werden?!? ???

Da sitzt dann aber hoffentlich schon noch ein anderer richtiger Richter (so einer mit jemand mit Staatsexamen) mit im Saal....oder wie muss ich mir das in der Praxis vorstellen?

(Oder trifft der ehrenamtliche Richter seine Entscheidungen nach Gutdünken?)

Yossarian

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Re: Vorladung als Zeuge
« Antwort #22 am: 12. März 2013, 14:15:12 »
Ein Schöffengericht z.B. ist besetzt mit einem Berufsrichter und zwei Schöffen, d.h. zwei ehrenamtlichen Richtern. Bei der Beratung haben alle drei gleiche Stimmen. Das merkt man z.B., wenn der Berufsrichter bei der Urteilsverkündung anfängt mit "Im Namen des Volkes muß ich folgendes Urteil verkünden". Dann ist er von den Schöffen überstimmt worden.

Ansonsten sind Schöffen bei Verteidigern beliebt, weil sie volles Fragerecht, aber keine Ahnung von der Materie haben und somit oft genug unabsichtlich Stichwortgeber für Befangenheitsanträge oder Revisionsgründe sind.  ;)

Offline Mattieu

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Re: Vorladung als Zeuge
« Antwort #23 am: 13. März 2013, 10:14:37 »
Wow, ich kann also Richterin werden?!? ???

Du musst sogar, wenn der Schöffenausschuss Dich wählt.

Die Mehrheit der Schöffen sitzt da nicht freiwillig.
Scheiße ist, wenn der Furz was wiegt.

Offline Unikum

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Re: Vorladung als Zeuge
« Antwort #24 am: 13. März 2013, 15:05:09 »
hier in der Gegend fängt grad wieder die freiwilligen Auswahl für 2014-2018 an.
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Wer, wenn nicht ich?

Offline Koenich

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Re: Vorladung als Zeuge
« Antwort #25 am: 13. März 2013, 23:36:52 »
Die Mehrheit der Schöffen sitzt da nicht freiwillig.

Man kann also auch gewählt werden, ohne sich zu bewerben?
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Yossarian

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Re: Vorladung als Zeuge
« Antwort #26 am: 14. März 2013, 06:30:19 »
Wenn man Pech hat. Und es ist ein bürgerliches Ehrenamt, d.h. man kann es nicht ablehnen. Schwer, da wieder rauszukommen.

Offline Mattieu

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Re: Vorladung als Zeuge
« Antwort #27 am: 14. März 2013, 09:54:50 »
Man kann also auch gewählt werden, ohne sich zu bewerben?

Es gibt in jeder Auswahlrunde weniger Freiwillige, als Plätze zu besetzen sind. Was nicht heißt, dass jeder Freiwillige automatisch genommen wird. Die Schöffen werden letztendlich von einem Ausschuss gewählt, der sie aus einer Vorschlagsliste bestimmt, die die doppelte Anzahl der Schöffenplätze umfasst. Als Freiwilliger ist man lediglich garantiert auf der Vorschlagsliste.
Scheiße ist, wenn der Furz was wiegt.

Offline Mayerpeter

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Re: Vorladung als Zeuge
« Antwort #28 am: 15. März 2013, 15:44:51 »
also ich würde da alleiin schonmal aus Neugierde hingehen !

Offline Koenich

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Re: Vorladung als Zeuge
« Antwort #29 am: 13. April 2013, 03:42:08 »
Aber die Vorschlagsliste beruht ja sicherlich auf Anhaltspunkten (ehrenamtliche Tätigkeiten, artverwandter Beruf etc). Die tippen ja sicher nicht blind auf nen Namen im Telefonbuch.
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