Das Männerforum

Plaudereien => Small Talk => Thema gestartet von: Araxes am 09. März 2013, 20:16:08

Titel: Vorladung als Zeuge
Beitrag von: Araxes am 09. März 2013, 20:16:08
Gestern kam bei mir ein Brief vom Landgericht an. Ich werde als Zeuge in irgendeiner Immobiliensache vorgeladen. Dabei habe ich von den Streitpartnern noch nie gehört und weiß nicht im geringsten, worum es da geht. Wie kann denn sowas sein? Wenn ich nicht erscheine, kann ich 1000 € Strafe bekommen.

Ich werde wohl versuchen, die Frau Justizobersekretärin zu erreichen, die das eingetütet hat. Hoffentlich läßt sich das abwenden. Super ist auch, daß sowas erst 2 Wochen vorher verschickt wird. Anderenfalls gehe ich da hin und erkläre dem Richter, daß ich völlig fehl am Platz bin.
Titel: Re: Vorladung als Zeuge
Beitrag von: Druide am 09. März 2013, 20:36:51
@Araxes: Kontaktiere evtl. mal' Yossarian - er weiß wahrscheinlich wie "so etwas abläuft".

So nebenbei:
Bei uns in AUT kann man(n) auch "einfach so" als Schöffe od. Laie zu Gericht vorgeladen
werden  :schild

LG v. Druiden
Titel: Re: Vorladung als Zeuge
Beitrag von: grashopper am 09. März 2013, 20:45:37
Hm.. vielleicht auch einfach eine Verwechslung in der Adresse? Ich würde da auch anrufen und fragen, welcher Sinn und Zweck dahinter stecken soll. Dann klärt es sich ggf. auf und der richtige Zeuge kann noch rechtzeitig vor dem Termin geladen werden.
Titel: Re: Vorladung als Zeuge
Beitrag von: Unikum am 09. März 2013, 21:09:57
hingehen, gibt ZEUGENGELD
Titel: Re: Vorladung als Zeuge
Beitrag von: Araxes am 10. März 2013, 00:06:20
hingehen, gibt ZEUGENGELD

Ich fürchte, das würde gleich für irgendeine Ordnungsstrafe draufgehen, wenn mir das dazu sehr auf den Nerv geht.
Titel: Re: Vorladung als Zeuge
Beitrag von: Araxes am 10. März 2013, 00:09:01
Hm.. vielleicht auch einfach eine Verwechslung in der Adresse? Ich würde da auch anrufen und fragen, welcher Sinn und Zweck dahinter stecken soll. Dann klärt es sich ggf. auf und der richtige Zeuge kann noch rechtzeitig vor dem Termin geladen werden.

Ich habe ja einen Allerweltsnamen. Möglicherweise gibt's da auch noch einen Namensvettern in Berlin mit dem gleichen Geburtstag. Trotzdem hätten die das mit den Daten der Meldestelle eigentlich verwechslungsfrei hinkriegen können, also theoretisch zumindest. Man lernt ja nie aus.
Titel: Re: Vorladung als Zeuge
Beitrag von: Yossarian am 10. März 2013, 12:21:42
Gestern kam bei mir ein Brief vom Landgericht an. Ich werde als Zeuge in irgendeiner Immobiliensache vorgeladen. Dabei habe ich von den Streitpartnern noch nie gehört und weiß nicht im geringsten, worum es da geht.

Eigentlich sollte die Ladung auch den Beweisbeschluß mit dem Beweisthema enthalten, zu dem Du gehört werden sollst.

Zitat
Wie kann denn sowas sein?

Irgendeiner der Streitpartner meint vielleicht, Dich auf dem Männerklo seiner Stammkneipe gesehen zu haben, als er mit dem jetzigen Prozeßgegner gerade was wichtiges besprochen hat.

Zitat
Hoffentlich läßt sich das abwenden.

Kaum.
Titel: Re: Vorladung als Zeuge
Beitrag von: Araxes am 10. März 2013, 14:13:21
Eigentlich sollte die Ladung auch den Beweisbeschluß mit dem Beweisthema enthalten, zu dem Du gehört werden sollst.

Ja, ein paar Sätze, mit denen ich nicht viel anfangen kann:

Zitat
"Es soll Beweis erhoben werden über folgende Behauptungen des Beklagten:

Während der Vertragsverhandlungen seit darüber gesprochen worden, dass die streitgegenständlichen Eigentumswohnungen aus einer Insolvenzmasse stammten und deshalb eine Frist zur Annahme des Kaufvertragsgebots von mindestens acht Wochen erforderlich sei."

Keine Ahnung, von welchen Vertragsverhandlungen und welchen Eigentumswohnungen die da reden. Da der Plural benutzt wird, wurden wohl mehrere Wohnungen im Paket verkauft. Das ist aber auch alles, was ich mir da zusammenreimen kann. Von der beteiligten Txxxxx Invesitions KG habe ich noch nie gehört.

Zitat
Kaum.

Du machst mir ja Hoffnung. Darf man als Zeuge dann vor Gericht den Richter fragen, wie die eigentlich auf einen gekommen sind? Und darf man dann sagen, daß sie sich nächstes Mal besser bemühen sollen, nicht völlig Unbeteiligte vorzuladen? Die werden auch ziemlich dumm aus der Wäsche gucken angesichts der Tatsache, daß der eigentlich Vorzuladende natürlich nicht da sein wird. Pech für den Beklagten, der dadurch wohl entlastet werden sollte.
Titel: Re: Vorladung als Zeuge
Beitrag von: Yossarian am 10. März 2013, 16:47:24
Das Gericht lädt die Zeugen im Zivilprozeß nach Parteivortrag, die verifizieren nicht, ob Du der "Richtige" bist oder ob Du überhaupt was zu dem Beweisthema sagen kannst. Das Gericht teilt den Parteien lediglich mit, wenn eine Ladung nicht zugestellt werden konnte, weil die Adresse nicht stimmt oder es die Person gar nicht gibt.

Ruf mal den Anwalt des / der Beklagten an und frag, was der Quatsch soll und ob seine Partei zu blöd ist, ihm einen Zeugen korrekt zu benennen.
Titel: Re: Vorladung als Zeuge
Beitrag von: Unikum am 10. März 2013, 18:37:23
Wahrscheinlich soll er ja garnicht zeugen sondern hat schon gezeugt....geht nur noch um die Unterhaltshöhe....
Titel: Re: Vorladung als Zeuge
Beitrag von: Conte Palmieri am 10. März 2013, 21:16:52
Was ist daran eigentlich so fürchterlich? Geh' halt, hör' Dir die Fragen an, sag' das Du nix weißt und fertig.
Titel: Re: Vorladung als Zeuge
Beitrag von: Kulle am 10. März 2013, 21:35:13
Da fällt mir ein,

zu DDR-Zeiten wurden ich und Bruder gemeinsam zur Alibiverhörung eingeladen. Was genau vorgefallen ist wissen wir auch heute nicht. Der vernehmende Polizist meinte nur auf unser Hinterfragen, wenn  es richtig akut für uns wäre, würde das Fragespiel nicht so simpel laufen.

DDR-Recht und heutiges Recht haben ihren Uhrsprung beim ersten Kanzler Bismark.
Titel: Re: Vorladung als Zeuge
Beitrag von: Conte Palmieri am 10. März 2013, 23:11:59
DDR-Recht und heutiges Recht haben ihren Uhrsprung beim ersten Kanzler Bismark.
Auch das, was Bismarck in Göttingen studiert hat, war römisches Recht.
Titel: Re: Vorladung als Zeuge
Beitrag von: Araxes am 12. März 2013, 00:40:34
Ich habe heute beim Gericht angerufen und bin sogar zum Richter durchgestellt worden. Der will sich mal erkundigen, was da Sache ist. Mal sehen, was bei rauskommt.
Titel: Re: Vorladung als Zeuge
Beitrag von: Yossarian am 12. März 2013, 08:34:43
Ich seh ehrlich gesagt auch nicht so Recht, was das Problem dabei wäre, einfach zu dem Termin zu erscheinen und zu sagen, daß man nichts weiß.
Titel: Re: Vorladung als Zeuge
Beitrag von: Unikum am 12. März 2013, 11:06:42
irgendwas weiß jeder!
Titel: Re: Vorladung als Zeuge
Beitrag von: grashopper am 12. März 2013, 11:20:22
Ich seh ehrlich gesagt auch nicht so Recht, was das Problem dabei wäre, einfach zu dem Termin zu erscheinen und zu sagen, daß man nichts weiß.

Ich schon. Da könnte es auch ein zeitliches Problem geben. Unnütze Termine braucht man da nicht.
Titel: Re: Vorladung als Zeuge
Beitrag von: Yossarian am 12. März 2013, 11:55:44
Unnütze Termine braucht man da nicht.

Dann bete, daß Du nie zur Schöffin gewählt wirst.  8)
Titel: Re: Vorladung als Zeuge
Beitrag von: Conte Palmieri am 12. März 2013, 12:01:02
Dann bete, daß Du nie zur Schöffin gewählt wirst.  8)
Mal umgekehrt: Wie kann mann es erreichen, zum Schöffen gewählt zu werden?
(Mein Job ätzt gerada mal wieder  :.))
Titel: Re: Vorladung als Zeuge
Beitrag von: grashopper am 12. März 2013, 12:02:12
Dann bete, daß Du nie zur Schöffin gewählt wirst.  8)

DAS hätte dann wiederum Sinn und Zweck ;)  ;D
Titel: Re: Vorladung als Zeuge
Beitrag von: Yossarian am 12. März 2013, 12:17:05
Mal umgekehrt: Wie kann mann es erreichen, zum Schöffen gewählt zu werden?

How to Schöffe (http://www.schoeffen.de/ehrenamtlicher-richter-werden.html)

Zitat
(Mein Job ätzt gerada mal wieder  :.))

Okay, da ist Schöffe sicher lustiger.  8)

Weniger bekannt ist, daß man auch beim Arbeitsgericht und Sozialgericht ehrenamtlicher Richter werden kann. Ist vielleicht anfangs nicht so witzig wie die lustigen Strafsachen, aber im Grunde doch ziemlich interessant.

DAS hätte dann wiederum Sinn und Zweck ;)  ;D

Ja, das kann natürlich sein.

Edit: Es gibt auch ehrenamtliche Richter bei den Verwaltungs- und Finanzgerichten. Das zu mögen bedarf eines gewissen masoschistischen Potentials. Handelsrichter mag ganz witzig sein, und von den Landwirtschaftsgerichten hab ich keine Ahnung.
Titel: Re: Vorladung als Zeuge
Beitrag von: Iphigenie am 12. März 2013, 14:05:50

Weniger bekannt ist, daß man auch beim Arbeitsgericht und Sozialgericht ehrenamtlicher Richter werden kann. Ist vielleicht anfangs nicht so witzig wie die lustigen Strafsachen, aber im Grunde doch ziemlich interessant.

Wow, ich kann also Richterin werden?!? ???

Da sitzt dann aber hoffentlich schon noch ein anderer richtiger Richter (so einer mit jemand mit Staatsexamen) mit im Saal....oder wie muss ich mir das in der Praxis vorstellen?

(Oder trifft der ehrenamtliche Richter seine Entscheidungen nach Gutdünken?)
Titel: Re: Vorladung als Zeuge
Beitrag von: Yossarian am 12. März 2013, 14:15:12
Ein Schöffengericht z.B. ist besetzt mit einem Berufsrichter und zwei Schöffen, d.h. zwei ehrenamtlichen Richtern. Bei der Beratung haben alle drei gleiche Stimmen. Das merkt man z.B., wenn der Berufsrichter bei der Urteilsverkündung anfängt mit "Im Namen des Volkes muß ich folgendes Urteil verkünden". Dann ist er von den Schöffen überstimmt worden.

Ansonsten sind Schöffen bei Verteidigern beliebt, weil sie volles Fragerecht, aber keine Ahnung von der Materie haben und somit oft genug unabsichtlich Stichwortgeber für Befangenheitsanträge oder Revisionsgründe sind.  ;)
Titel: Re: Vorladung als Zeuge
Beitrag von: Mattieu am 13. März 2013, 10:14:37
Wow, ich kann also Richterin werden?!? ???

Du musst sogar, wenn der Schöffenausschuss Dich wählt.

Die Mehrheit der Schöffen sitzt da nicht freiwillig.
Titel: Re: Vorladung als Zeuge
Beitrag von: Unikum am 13. März 2013, 15:05:09
hier in der Gegend fängt grad wieder die freiwilligen Auswahl für 2014-2018 an.
Titel: Re: Vorladung als Zeuge
Beitrag von: Koenich am 13. März 2013, 23:36:52
Die Mehrheit der Schöffen sitzt da nicht freiwillig.

Man kann also auch gewählt werden, ohne sich zu bewerben?
Titel: Re: Vorladung als Zeuge
Beitrag von: Yossarian am 14. März 2013, 06:30:19
Wenn man Pech hat. Und es ist ein bürgerliches Ehrenamt, d.h. man kann es nicht ablehnen. Schwer, da wieder rauszukommen.
Titel: Re: Vorladung als Zeuge
Beitrag von: Mattieu am 14. März 2013, 09:54:50
Man kann also auch gewählt werden, ohne sich zu bewerben?

Es gibt in jeder Auswahlrunde weniger Freiwillige, als Plätze zu besetzen sind. Was nicht heißt, dass jeder Freiwillige automatisch genommen wird. Die Schöffen werden letztendlich von einem Ausschuss gewählt, der sie aus einer Vorschlagsliste bestimmt, die die doppelte Anzahl der Schöffenplätze umfasst. Als Freiwilliger ist man lediglich garantiert auf der Vorschlagsliste.
Titel: Re: Vorladung als Zeuge
Beitrag von: Mayerpeter am 15. März 2013, 15:44:51
also ich würde da alleiin schonmal aus Neugierde hingehen !
Titel: Re: Vorladung als Zeuge
Beitrag von: Koenich am 13. April 2013, 03:42:08
Aber die Vorschlagsliste beruht ja sicherlich auf Anhaltspunkten (ehrenamtliche Tätigkeiten, artverwandter Beruf etc). Die tippen ja sicher nicht blind auf nen Namen im Telefonbuch.
Titel: Re: Vorladung als Zeuge
Beitrag von: Yossarian am 13. April 2013, 07:32:10
Man hat das Pech, von irgendwem vorgeschlagen zu werden.