Autor Thema: Was tun gegen Garagenzuparker?  (Gelesen 13188 mal)

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Offline DüDo

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Re:Was tun gegen Garagenzuparker?
« Antwort #30 am: 09. September 2010, 00:51:54 »
na, ja, das klär mal mit den Blauen, ob die den Abschlepper rufen UND die Kosten tragen.
nö, die kosten trägt der abgeschleppte, wenn er seinen wagen wieder haben will... ...stimmt, in berlin z.b. gibt es keinen abschlepp-parkplatz. da wird derjenige einfach 2-3 straßen weiter wieder auf die straße gelassen. in anderen städten hat aber jedes abschleppunternehmen seinen parkplatz für die wagen und werden erst nach zahlung rausgegeben.

Offline ganter

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Re:Was tun gegen Garagenzuparker?
« Antwort #31 am: 09. September 2010, 00:59:47 »
wenn die nen bewachten Abschleppplatz haben ist ja gut.
"Männer definieren sich sowieso nicht über die Drogeneinwurfmenge."
"Im Vergleich zur bricom dürfte jede Wand einer öffentlichen Bedürfnissanstalt ein Quell unendlicher Weisheit sein...."
Bodo

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Re:Was tun gegen Garagenzuparker?
« Antwort #32 am: 09. September 2010, 10:15:42 »
der hat keinen firmenwagen mehr.

wieso kostet mich das abschleppen was, wenn ich die bullerei rufe?
Wenn du die blauen rufst passiert erstmal...garnix.

Ausser du kannst belegen das du dringend von A nach B musst ohne Alternative.

Sollte deine Garageneinfahrt ne Feuerwehrzufahrt sein sähe es anders aus.

Aber es gilt immer: Kosten und Aufwand im Rahmen halten.

Verursacher ermitteln und bitten geht IMMER vor Abschleppen.

Ob auch täglich steht nicht in Gesetzen....

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Yossarian

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Re:Was tun gegen Garagenzuparker?
« Antwort #34 am: 16. September 2010, 09:22:30 »
jo Yossi, haste auch was zum "abschleppen" ermitteln können oder les ichs nur falsch?

Denn da bin ich weiterhin überzeugt das "die Verhältnismässigkeit der Mittel" nicht gewahrt bleibt.
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Nikibo

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Re:Was tun gegen Garagenzuparker?
« Antwort #35 am: 16. September 2010, 10:54:20 »
Soweit ich durch die Polizei informiert wurde, kann jeder Hausbesitzer einen auf seinem Grundstück unberechtigt parkenden Wagen abschleppen lassen. Die Kosten müssen allerdings vorgelegt und bei dem Betreffenden nachher eingeklagt werden.

Trotzdem hat es bei einigen Mitmenschen durchaus erzieherischen Wert, die Polizei zu rufen. Als Mieter eines privaten Parkplatzes in der City parkte uns auch dauernd ein Nachbar zu. In Unkenntnis der vorgenannten Regelung und nach mehrmaligen erfolglosen Unterlassungsbitten an den Fremdparker baten wir die Polizei hinzu, die den nebenan wohnenden ausländischen Halter aus dem Bett klingelte. Gott, hat der einen Aufstand gemacht, von Ausländerfeindlichkeit gefaselt und sich äußerst schlecht benommen. Aber geparkt hat er anschließend nie wieder da.   

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Re:Was tun gegen Garagenzuparker?
« Antwort #36 am: 16. September 2010, 11:22:23 »
Es geht nun nurmal nicht um AUF dem eigenen Grundstück, sondern es geht um VOR der eigenen Garage, also im öffentlichen Verkehrsraum
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Nikibo

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Re:Was tun gegen Garagenzuparker?
« Antwort #37 am: 16. September 2010, 11:32:53 »
Es geht nun nurmal nicht um AUF dem eigenen Grundstück, sondern es geht um VOR der eigenen Garage, also im öffentlichen Verkehrsraum
Und genau da schleppt die Polizei auch ab, so wurde es uns jedenfalls vor Ort erklärt.

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Re:Was tun gegen Garagenzuparker?
« Antwort #38 am: 16. September 2010, 11:47:49 »
Und genau da schleppt die Polizei auch ab, so wurde es uns jedenfalls vor Ort erklärt.
Hmmm die Polizei darf eigentlich nur dann abschleppen lassen wenn das Fz eine Gefährdung oder zumindest eine Behinderung für die Öffentlichkeit darstellt.

In allen anderen Fällen liegt die Veranlassung erst einmal beim Garageneigner. Dieser bezahlt was er veranlasst...und kann dann beim Verursacher das Geld rückfordern...und genau da kommt dann die Verhältnismässigkeit ins Spiel, und selbst beim von Yossi eingelinkten Beispiel ist von Abschleppen nirgends die Rede.

Ich würde an deiner Stelle noch mal mit den Beamten vor Ort reden, die überziehen ihre Befugnisse eindeutig.
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Nikibo

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Re:Was tun gegen Garagenzuparker?
« Antwort #39 am: 16. September 2010, 12:02:48 »
« Letzte Änderung: 16. September 2010, 12:04:43 von Murks »

Nikibo

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Re:Was tun gegen Garagenzuparker?
« Antwort #40 am: 16. September 2010, 12:05:58 »
Es geht nun nurmal nicht um AUF dem eigenen Grundstück, sondern es geht um VOR der eigenen Garage, also im öffentlichen Verkehrsraum
Ist das hier so? Bei uns ist die Garagenzufahrt noch Privatgelände.

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Re:Was tun gegen Garagenzuparker?
« Antwort #41 am: 16. September 2010, 12:49:35 »
Das:
moin gemeinde.

mein nachbar hat ein neues firmenauto, das er wohl nicht mehr in die garage fahren kann (ist ein kastenwagen), stattdessen fährt er längs vor seine garage und somit hängt sein heck nen halben meter in meiner garageneinfahrt. ich bin mit dem eh auf kriegsfuß, so dass sich persönliche gespräche erübrigen...

ich hab zwar gerade kein auto, aber wenn meine freundin kommt, kann sie nicht in die garage und muss sich sonstwo einen parkplatz holen.

ich hab mir gedacht, ich mach ihm nen zettel an die scheibe, dass ich das nächste mal ne anzeige mache, bzw. ihn abschleppen lasse. pylonen darf ich leider nicht aufstellen....

habt ihr gute ideen, wie ich den kerl dran kriege, dass er meine garage nicht mehr zuparkt???

ist die Ausgangslage.
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Re:Was tun gegen Garagenzuparker?
« Antwort #42 am: 16. September 2010, 12:51:31 »
Auch das von dir eingestellte Urteil redet wieder von Garageneinfahrt...sprich: eigener Grund und Boden, hier parkt jemand am Strassenrand.
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