Kann der medizinische Dienst ein Gutachten erstellen ohne mich persönlich zu kontaktieren?
Hintergrund ist, meine alten Hörgeräte haben letzten Sommer angefangen zu streiken. OK, die 6 Jahre für eine Neuverordnung sind rum, also her mit neuen. Die gesetzliche Lage zur Weiterversorgung und der technische Fortschritt hat sich in den Jahren seit der letzten Versorgung erheblich geändert.
Um meine Changsen im Berufsleben zu verbessern hatten ich und meine Akustikerin Zusatzgeräte Ausprobiert die mich besser an verschieden Telefonlösungen und spezielle Hörsituationen aufstellen. Ich bin deshalb auch extra noch zu einem HNO-Arzt gegangen um ein Attest zu bekommen.
Dazu hat meine Akustikerin bei meiner KK einen Antrag auf Kostenübername gestellt. Das war Mitte Dezember. Meine KK hat den medizinischen Dienst (MD) eingeschaltet für ein externes Gutachten.
Heute kam der Brief meiner KK, dass auf Grund des Gutachtens des MDs mir die Hörhilfe nicht genehmigt wird. Kann der MD ohne mich zu kennen so ein Gutachten erstellen?
Abgesehen dass in dem Schreiben einiges nicht stimmen kann. Da ist die Rede von "an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit". Soweit bin ich nun wirklich nicht.
Ich hoffe morgen meine Akustikerin zu erreichen.
Bleibt die Frage, kann der MD Gutachten ohne mich persönlich zu kontaktieren ein Gutachten erstellen?