Autor Thema: Zugewinn  (Gelesen 2343 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Keldarn

  • Neuling
  • *
  • Beiträge: 2
Zugewinn
« am: 29. Juni 2014, 17:56:46 »
Hallo,
ich hoffe mir kann jemand weiter helfen.
Ich bin seit 2006 geschieden aber der Zugewinn ist immer noch nicht geklärt.So langsam zermürbt mich das.
Wie lange kann denn so etwas dauern?
Ich lebe mitlerweile am Existenzminimum.Unser ehemals gemeinsames Haus kann ich gerade noch so halten und ich habe noch 2 Miethäuser die mitlerweile nur noch Bauruinen sind und ich kann sie nicht verkaufen ,wurde mir gesagt, solange der Zugewinn nicht geklärt ist.Auch soll jetzt noch im Nachhinein ein 2tes Gutachten von unserem ehemals gemeinsamen Haus gemacht werden.Ist das alles Rechtens?Wenn das so weitergeht dann lande ich noch in der Klapse.
Meine Ex-Frau hat ja schon alles bekommen.
Es wäre nett wenn mir jemand darüber eine Auskunft geben könnte.

Vielen dank schon mal im vorraus

Yossarian

  • Gast
Re: Zugewinn
« Antwort #1 am: 29. Juni 2014, 18:01:22 »
Warum fragst Du nicht Deinen Anwalt?

Bzw., was sagt der?

Offline Keldarn

  • Neuling
  • *
  • Beiträge: 2
Re: Zugewinn
« Antwort #2 am: 29. Juni 2014, 18:06:39 »
Weil ich gerne eine neutrale Meinung dazu hätte.

Yossarian

  • Gast
Re: Zugewinn
« Antwort #3 am: 29. Juni 2014, 18:36:27 »
Meinst Du nicht, daß ein einschlägiges Portal da hilfreicher wäre als ein Laienforum?


Offline pdiddy

  • Neuling
  • *
  • Beiträge: 7
Re: Zugewinn
« Antwort #4 am: 06. Juli 2014, 13:51:53 »
Hallo,
ich hoffe mir kann jemand weiter helfen.
Ich bin seit 2006 geschieden aber der Zugewinn ist immer noch nicht geklärt.So langsam zermürbt mich das.
Wie lange kann denn so etwas dauern?
Ich lebe mitlerweile am Existenzminimum.Unser ehemals gemeinsames Haus kann ich gerade noch so halten und ich habe noch 2 Miethäuser die mitlerweile nur noch Bauruinen sind und ich kann sie nicht verkaufen ,wurde mir gesagt, solange der Zugewinn nicht geklärt ist.Auch soll jetzt noch im Nachhinein ein 2tes Gutachten von unserem ehemals gemeinsamen Haus gemacht werden.Ist das alles Rechtens?Wenn das so weitergeht dann lande ich noch in der Klapse.

Also deine Eckdaten sind etwas dürftig. Wenn du seit 2006 geschieden bist, sollte der Zugewinnausgleich schon statt gefunden haben und eigentlich dürfte es nichts mehr zu streiten geben. Natürlich kann die Scheidung und er Zugewinnausgleich voneinander getrennt verhandelt werden, wenn es sich um recht komplexe Situationen handelt.

Natürlich darfst du, wenn diese Gebäude dir alleine gehören (du alleinig im Grundbuch stehst) veräußern. Der Erlös, sofern die Häuser während der Ehezeit angeschafft wurden, abzüglich der Instandhaltungskosten nach Ende der Ehe, stellt erneut ein Zugewinn dar der geteilt werden müsste. Sollte deine Ex mit im Grundbuch stehen, bedarf es der Zustimmung beider/aller Eigentümer.

Das ehemals gemeinsame Haus muss entsprechend geteilt werden. Wert des Gebäudes abzgl. der Restschuld und aller Instandhaltungskosten nach Ende der Ehe (nicht Scheidungstermin) ist ebenfalls wieder Zugewinn und hier steht ihr natürlich die Hälfte zu. Der Wert des Gebäudes wird normal mit einem Gutachten beziffert. Die beiden Gebäude die du vermietest, solltest du ja in deiner privaten Buchführung aktiviert haben und sofern du diese nicht verkaufen möchtest, lässt sich der Wert durch die Bilanzierung ermitteln. Kaufpreis des Gebäudes abzgl. Instandhaltungskosten nach Ende der Ehe und abzgl. der Abschreibungen = Restwert.

Wie du siehst, gibt es mehrere Methoden den Wert der Immobilien zu ermitteln, aber am besten wäre es wenn du dir rechtlichen Beistand suchst. Im Forum kann man auf Grund der fehlenden Detailsdichte, keine wirklich anständige Aussage treffen. Aber diese Fragen kann man sich intuitiv selbst beantworten: Alles was man während der Ehe gemeinsam anschafft, stellt ein Zugewinn dar. Wurde das Objekt/Immobilie/Sache finanziert, wird die Restschuld vom Wert abgezogen. Alle Kosten die nach Ende der Ehe ebenfalls angefallen sind (außer wertsteigernde Maßnahmen) können ebenfalls abgezogen werden. Was am Schluss übrig bleibt, muss 50/50 geteilt werden. Stieg die Ehefrau nachträglich in den Kauf der Gebäude, weil dir eines der Gebäude bereits vorher gehörte, wird dies Anteilig auf die Laufzeit rausgerechnet.

Als Wertermittlung kann man auch die Ertragsmethode ansetzen. Diese lässt sich recht günstig beim Steuerberater erstellen und wird von den Gerichten auch anerkannt, gerade bei Renditeobjekten (Mietshäusern).
« Letzte Änderung: 06. Juli 2014, 15:25:35 von pdiddy »

Yossarian

  • Gast
Re: Zugewinn
« Antwort #5 am: 06. Juli 2014, 14:54:34 »
aber am besten wäre es wenn du dir rechtlichen Beistand suchst.

Amen.