Autor Thema: Medizinischer Dienst  (Gelesen 3764 mal)

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Offline Kulle

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Medizinischer Dienst
« am: 20. Januar 2016, 20:48:57 »
Kann der medizinische Dienst ein Gutachten erstellen ohne mich persönlich zu kontaktieren?

Hintergrund ist, meine alten Hörgeräte haben letzten Sommer angefangen zu streiken. OK, die 6 Jahre für eine Neuverordnung sind rum, also her mit neuen. Die gesetzliche Lage zur Weiterversorgung und der technische Fortschritt hat sich in den Jahren seit der letzten Versorgung erheblich geändert.

Um meine Changsen im Berufsleben zu verbessern hatten ich und meine Akustikerin Zusatzgeräte Ausprobiert die mich besser an verschieden Telefonlösungen und spezielle Hörsituationen aufstellen. Ich bin deshalb auch extra noch zu einem HNO-Arzt gegangen um ein Attest zu bekommen.
Dazu hat meine Akustikerin bei meiner KK einen Antrag auf Kostenübername gestellt. Das war Mitte Dezember. Meine KK hat den medizinischen Dienst (MD) eingeschaltet für ein externes Gutachten.

Heute kam der Brief meiner KK, dass auf Grund des Gutachtens des MDs mir die Hörhilfe nicht genehmigt wird. Kann der MD ohne mich zu kennen so ein Gutachten erstellen?

Abgesehen dass in dem Schreiben einiges nicht stimmen kann. Da ist die Rede von "an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit". Soweit bin ich nun wirklich nicht.
Ich hoffe morgen meine Akustikerin zu erreichen.

Bleibt die Frage, kann der MD Gutachten ohne mich persönlich zu kontaktieren ein Gutachten erstellen?

Offline grashopper

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Re: Medizinischer Dienst
« Antwort #1 am: 20. Januar 2016, 21:05:26 »
Grundsätzlich nicht.

Außer, er hat ausreichend aktuelle Gutachten von einem  Dich behandelnden Facharzt vorliegen, die er dann selbst beurteilt und bei Zweifeln Dich als Betroffenen noch einmal zur medizinischen Untersuchung auffordert.

Bei meiner beantragten und letztendlich genehmigten Reha war es jedenfalls so. Ich musste zur amtsärztlichen Untersuchung. Erst danach kam die Bewilligung.

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Offline Yossarian

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Re: Medizinischer Dienst
« Antwort #2 am: 20. Januar 2016, 21:25:07 »
Heute kam der Brief meiner KK, dass auf Grund des Gutachtens des MDs mir die Hörhilfe nicht genehmigt wird.

Du meinst den MdK, den medizinischen Dienst der Krankenkassen?

Zitat
Kann der MD ohne mich zu kennen so ein Gutachten erstellen?

Das macht der MdK öfters.

Hat das "Schreiben" der Krankenkasse eine Rechtsbehelfsbelehrung?
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Offline Kulle

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Re: Medizinischer Dienst
« Antwort #3 am: 20. Januar 2016, 21:42:07 »
.....Hat das "Schreiben" der Krankenkasse eine Rechtsbehelfsbelehrung?
Ja! Was bringt mir das?

Offline Yossarian

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Re: Medizinischer Dienst
« Antwort #4 am: 20. Januar 2016, 21:47:39 »
Ja. Daß Du dagegen Widerspruch einlegen kannst.  :.)
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Offline Korinthenkackerin

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Re: Medizinischer Dienst
« Antwort #5 am: 20. Januar 2016, 23:38:32 »
Bleibt die Frage, kann der MD Gutachten ohne mich persönlich zu kontaktieren ein Gutachten erstellen?

Wir ärgern uns jedes Mal, wenn das bei unseren Patienten passiert, da wir immer eine persönliche Begutachtung vorziehen. Aber der MDK beurteilt oft nach Aktenlage und meist zu Ungunsten des Patienten. Im schlechtesten Fall ging eine Anfrage an einen Facharzt raus, die dort liegengeblieben ist und dann wird halt nur das vorhandene Material gesichtet und entschieden.

Auf jeden Fall Widerspruch einlegen mit dem Vermerk, dass eine Begründung folgt. Dann möglichst um ein noch ein "schärferes" Attest beim HNO bitten (fast immer kostenpflichtig), in dem der HNO-Arzt eine persönliche Begutachtung fordert. Ein weiteres Problem kann dann allerdings sein, dass dich ein Orthopäde begutachtet  8), beim MDK sortiert man nicht nach Fachgebieten.
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Offline Yossarian

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Re: Medizinischer Dienst
« Antwort #6 am: 21. Januar 2016, 08:14:33 »
Das Vernünftigste ist, den Widerspruch über einen Anwalt einzulegen, der sich dann auch die Akte der Krankenkasse kommen läßt. Mit dem Akteninhalt tingelt man dann seine behandelnden Ärzte ab und sammelt Gegenargumente, mit denen man dann den Widerspruch begründet.

War denn das MdK-Gutachten wenigstens bei dem Ablehnungsbescheid dabei?
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Offline Kulle

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Re: Medizinischer Dienst
« Antwort #7 am: 21. Januar 2016, 09:45:47 »
Hab nun erst mal mit meiner Akustikerin gesprochen und für kommenden Montag einen Termin vereinbart. Sie selber hat noch kein Schreiben von meiner KK bekommen. Ich hoffe dass meine KK auch noch den HNO-Arzt anschreibt. Dann wird es lustig. Der hatte mich Anfang Januar angerufen weil er auch die vorsorgliche erste Ablehnung der KK erhielt, weil der MDK sich nicht aus mehrte und nun dachte ich stehe ohne Hörgeräte da.

War denn das MdK-Gutachten wenigstens bei dem Ablehnungsbescheid dabei?
Natürlich nicht. Das wäre ja auch zu einfach.

..... Aber der MDK beurteilt oft nach Aktenlage und meist zu Ungunsten des Patienten. ....
Ein weiteres Problem kann dann allerdings sein, dass dich ein Orthopäde begutachtet  8), beim MDK sortiert man nicht nach Fachgebieten.
Ich kriege schon wieder einen dicken Hals wenn ich so was lese.

Offline Korinthenkackerin

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Re: Medizinischer Dienst
« Antwort #8 am: 21. Januar 2016, 15:35:16 »
Ich kriege schon wieder einen dicken Hals wenn ich so was lese.

Absolut verständlich. Ist aber leider eine Tatsache.
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Offline Kulle

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Re: Medizinischer Dienst
« Antwort #9 am: 21. Januar 2016, 18:35:37 »
Das Drama geht weiter.
HNO hat von meiner KK ein Schreiben bekommen worin steht dass die Geräte nicht geeignet sind ohne weitere detaillierte Einzelheiten. HNO hat sich mit meiner Hörtante kurzgeschlossen. Die beiden brauchen das Gutachten um zu wissen weshalb, wieso, warum. Das Gutachten darf aber nur ich bei der KK anfordern. Also da angerufen und Gutachten bestellt. Natürlich nur per Post. Per Mail hätte man verschlüsseln müssen was nicht geht.

Offline Kulle

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Re: Medizinischer Dienst
« Antwort #10 am: 25. Januar 2016, 21:38:38 »
So, das Gutachten ist da. Bei mir besteht demnach eine "beidseitig an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit". Das muss man erst mal sacken lassen.  Das hat der Gutachter (ein HNO) so festgelegt.
Nun müssen wieder neue Geräte mit noch mehr Verstärkung (die ich nicht brauche) angepasst werden.

Offline Korinthenkackerin

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Re: Medizinischer Dienst
« Antwort #11 am: 26. Januar 2016, 00:00:15 »
Nun müssen wieder neue Geräte mit noch mehr Verstärkung (die ich nicht brauche) angepasst werden.

Aber wollte nicht deine Akustikerin auch eine Verstärkung in Form eines Zusatzgerätes schaffen? Dann wäre es doch eher positiv, dass du neue Geräte bekommst? Nicht mein Fachgebiet, sorry. Erkläre es doch mal für Unwissende.
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Offline Mattieu

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Re: Medizinischer Dienst
« Antwort #12 am: 26. Januar 2016, 11:08:25 »
Mir kommt dabei auch in den Sinn, an was Schwerhörigkeit sonst grenzen soll, wenn nicht an Taubheit.
Scheiße ist, wenn der Furz was wiegt.

Offline Kulle

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Re: Medizinischer Dienst
« Antwort #13 am: 26. Januar 2016, 17:52:13 »
Mir kommt dabei auch in den Sinn, an was Schwerhörigkeit sonst grenzen soll, wenn nicht an Taubheit.
Das Gehör geht selten von Heute auf Morgen den Bach runter. Bei mir legen sich mit der Zeit die einzelnen Hörhärchen in der Hörschnecke so Stück für Stück. Ursache ist wahrscheinlich Einnahme ototoxische Antibiotika im Kleinkindesalter ( 9 Wochen lang wegen Ruhr(nicht der Fluss)). Man hat den Teufel mit dem Beelzebub ausgetrieben.
Bisher nannte sich mein Schaden "hochgradige Schwerhörigkeit". Jetzt ist ein Grenzfall eingetreten, der verschieden interpretiert werden kann.

Aber wollte nicht deine Akustikerin auch eine Verstärkung in Form eines Zusatzgerätes schaffen? .....
Das Zusatzgerät soll über "Funk" Kontakt zu externen/entfernten Audioquellen herstellen. Das ist eine Art frei positionierbares Funkmikrofon das auch Bluetooth beherrscht. Damit kann ich näher an die Sprachquelle ran und ist auch eine Freisprecheinrichtung. Es wird da nichts verstärkt. Damit versucht man näher am wesentlichen/wichtigen Geräusch zu sein.